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EU-Kommission Es gibt keinen Generalverdacht, aber ...

12.02.2009 ·  Die EU-Kommission fürchtet die Spionagegefahr durch Journalisten, will aber keinen Generalverdacht aussprechen. Trotzdem scheint es den Kommissionsmitgliedern nicht ganz klar zu sein, worin der Unterschied zwischen journalistischer Recherchepflicht und Spionage liegt.

Von Hendrik Kafsack, Brüssel
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Es war vielleicht nicht ganz ernst gemeint, aber dennoch entlarvend: „Dass ein solcher Vermerk an eine Zeitung weitergegeben wurde, das spricht ja wohl für sich selbst“, schloss die Sprecherin der Europäischen Kommission am Mittwoch in Brüssel die Diskussion über einen Vermerk des Leiters der Sicherheitsabteilung der EU-Behörde, in dem dieser - zugespitzt gesagt - vor einer stetig wachsenden Spionagegefahr durch Journalisten gewarnt hatte. Genau heißt es in dem zwei Seiten langen Schreiben von Stephen Hutchins vom 19. Dezember 2008: „Neue Fälle zeigen, dass die gegen die Kommission gerichtete Spionagegefahr Tag für Tag zunimmt. Eine Zahl von Ländern, Informationsbeschaffern, Lobbyisten, Journalisten und anderen Außenstehenden versucht weiterhin, sensible und geheime Informationen zu erhalten.“ FAZ.NET hatte über diesen nach Ansicht der Kommission offenbar ebenfalls sensiblen und geheimen Vermerk von Hutchins berichtet.

Was an diesem Vermerk problematisch ist, sollte keiner weiteren Erklärung bedürfen. Weil es die Kommission jedoch ganz offenkundig nicht versteht, muss es noch einmal klar formuliert werden: Wer die Suche von Journalisten nach einer Exklusivgeschichte - etwa über Vermerke der Kommission - mit einem Spionageakt eines Unternehmens oder eines Staates gleichsetzt, der rüttelt an den Grundfesten der Pressefreiheit. Nur wenn ein Journalist auch jenseits öffentlicher Verlautbarungen und Pressemitteilungen recherchiert, kann er etwa den Amtsmissbrauch einer Behörde aufdecken - so wie 1999 der Sturz der vom Luxemburger Jacques Santer geleiteten EU-Kommission gezeigt hat.

Kein Generalverdacht

Das ändert nichts daran, dass Staaten oder eben auch die EU-Kommission sich dagegen schützen müssen und dürfen, dass Journalisten ihr Amt dazu missbrauchen, um im Auftrag Dritter - und damit nicht im Interesse der Öffentlichkeit - geheime Informationen zu sammeln. Es wird kaum jemand bestreiten, dass es solche im Auftrag von Geheimdiensten in Brüssel tätige Figuren gibt. Solche Missbrauchsfälle rechtfertigen aber keinen Generalverdacht gegen jeden jenseits der dieser EU-Kommission genehmen Pfade recherchierenden Journalisten.

Zwar beeilte sich die Behördensprecherin genau diesen Eindruck zu zerstreuen: Es gebe keinen Generalverdacht. Die vereinte Presse und der Schutz der Quellen würden nicht in Frage gestellt. Sie ließ dem jedoch sofort ein „aber“ folgen: Die Kommission könne nicht verhehlen, dass „wir nicht in der besten aller Welten leben“. Was aber nicht nur für Journalisten gelte, sondern auch für „langbeinige und blonde Praktikantinnen“. Einen großartigen Unterschied zwischen beiden Gruppen erkennt die Kommission offenbar nicht. Interessant war insofern auch, was die Sprecherin nicht sagte: dass die EU-Behörde nämlich anerkennt, dass es eine Aufgabe von Journalisten ist, exklusive Informationen und interne Papiere aus der Kommission „auszugraben“ - und sie sich zumindest insofern von „langbeinigen“ und „blonden Praktikantinnen“ unterscheiden.

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Jahrgang 1972, Wirtschaftskorrespondent in Brüssel.

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