06.06.2008 · Der Esoterik- und Beratungssender „Kanal Telemedial“ bekommt von der österreichischen Medienaufsicht keine neue Sendelizenz. Das liegt jedoch nicht an den fragwürdigen Inhalten des Senders, sondern an seinem Unternehmenssitz, der in Deutschland und nicht in Österreich liegt.
Von Michael HanfeldDer Esoterik- und Beratungssender „Kanal Telemedial“ hat Post von der österreichischen Medienaufsichtsbehörde Komm Austria erhalten. „Der Bescheid ist raus“, hieß es am Donnerstag in Wien auf Anfrage. Und der Bescheid besteht nach Recherchen dieser Zeitung darin, dass die Sendelizenz von „Kanal Telemedial“ erlischt. Dies offenbar, weil der Sender seinen Sendebetrieb seit mindestens einem Jahr nicht von Österreich aus gestaltet, wie es der Lizenz nach notwendig wäre, sondern aus dem deutschen Ludwigsburg. Um eine Satellitenlizenz in Österreich zu halten, muss ein Sender dort jedoch nicht nur seinen Sitz haben, sondern auch seine redaktionellen Entscheidungen treffen und einen bestimmten Teil seines Senderpersonals dort beschäftigen.
Das dem im Fall des „Kanal Telemedial“ offenbar nicht so ist, hat die Komm Austria dem Vernehmen nach bei einer Ortsbegehung in den Räumen des Senders in Wien festgestellt. Direkt abgeschaltet wird der Sender allerdings nicht, der Senderchef Thomas Hornauer, der sein seltsames Programm, vornehmlich selbst und mit ein paar wenige Getreuen bestreitet, hat zwei Wochen Zeit, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen.
Fragwürdige Zukunftsdeutung
In Deutschland hatte sich die Kritik an „Kanal Telemedial“ wie auch am artverwandten „Astro TV“ daran entzündet, dass Zuschauer animiert werden, teure Telefongespräche zu führen, und ihnen eine psychologische, gar zukunftsdeutende Beratung angedient wird, die nichts von dem hält, was den Anrufern versprochen wird.
Die F.A.Z. hatte im Fall von „Astro TV“ unter anderem über den Fall einer psychisch erkrankten Frau berichtet, die sich mit Telefongesprächen, für die schließlich Gebühren von rund 38.000 Euro angefallen waren, an den Rand des Ruins gebracht hatte. Einige Landesmedienanstalten bemühen sich zwar darum, derlei Praktiken Einhalt zu gebieten, doch fehlt es ihnen bislang an einer schlagkräftigen rechtlichen Handhabe.