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Copyright-Prozess Datenraub in der Piratenbucht

05.03.2009 ·  Auf der Internetseite thepiratebay.org können Internetnutzer alle möglichen Daten herunterladen. Nun müssen sich die Betreiber vor Gericht verantworten - wegen „Beihilfe zur Bereitstellung urheberrechtlich geschützter Produkte“.

Von Alexander Armbruster
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Die Anklage lautet auf „Beihilfe zur Bereitstellung urheberrechtlich geschützter Produkte“, die Angeklagten bezeichnen sich selbst als moderne Piraten. Das hört sich verwirrend an und wäre beinahe komisch, wenn sich dahinter nicht einer der wohl wichtigsten Prozesse über das Urheberrecht in Zeiten des Internet 2.0 verbergen würde.

Es geht um Folgendes: Auf der Internetseite thepiratebay.org (die Piratenbucht) können Internetnutzer auf der ganzen Welt Daten herunterladen. Die liegen aber nicht auf der Seite selbst, sondern wurden oder werden gerade heruntergeladen von anderen Internetnutzern. Was die Seite mithin bereitstellt, ist ein elektronischer Adresshinweis zu einer der ganz persönlichen Suchanfrage entsprechenden sogenannten Torrentdatei, in der Informationen enthalten sind, wo und wie man die gewünschten Dateien auf den eigenen Rechner ziehen kann - seien es Filme, Lieder, digitalisierte Bücher, Aufsätze oder was auch immer. Sich auf der Seite anzumelden, ist kostenlos, die Daten oder Dateien herunterzuladen auch. Illegal ist es überdies. Ob das Betreiben dieser speziellen Internetseite es auch ist, muss zurzeit eine schwedische Jury entscheiden.

Lediglich eine Suchmaschine?

Dort nämlich, in Stockholm, stehen seit Februar die vier Betreiber der digitalen Piratenbucht vor Gericht. Jetzt wurden die beiden Schlussplädoyers in dem Prozess gehalten. Der Staatsanwalt forderte, jeden Angeklagten zu einer einjährigen Freiheitsstrafe und darüber hinaus zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von zehn Millionen Euro zu verurteilen. Durch die Internetseite, ist die Staatsanwaltschaft sicher, seien Urheberrechte verletzt worden und hätten sich die Angeklagten zudem persönlich bereichert - über geschaltete Werbung. Die Verteidigung hingegen hält einen Freispruch für angemessen, da eine Schuld nicht habe festgestellt werden können. Die Werbeeinnahmen hätten nicht einmal die Betriebskosten für die Seite gedeckt, sagen die Angeklagten. Und die Seite sei lediglich eine Suchmaschine, wie es viele gebe, und somit bloß die Infrastruktur, auf der sich Verbrechen zugetragen haben. Am 17. April werden die schwedischen Richter verkünden, wie sie das sehen.

Über die ganze Welt verteilt hat die Seite nach Angaben der Betreiber mehr als zwanzig Millionen Nutzer und ist damit die größte ihrer Art. Gegründet wurde sie im Jahr 2003 von einer schwedischen Organisation, die sich selbst den Namen „Piratenbüro“ gegeben hat, seit Oktober 2004 läuft sie als davon eingeständige „Unternehmung“. Eigens erklärtes Ziel der Seitenbetreiber wie auch des „Piratenbüros“ ist es, das Unheberrecht überhaupt so gut es geht zu bekämpfen.

Sieg nur von kurzer Dauer

Wie viele Dateien seitdem über die Seite heruntergeladen wurden, ist nicht klar. Von dieser Zahl hängt implizit aber ab, wie viele Raubkopien auf privaten Rechnern dadurch entstanden sind und wie hoch damit der Schaden ist, den die Musik- und Filmindustrie erlitten hat. Und wie stark Buchautoren und generell Kulturschaffende betroffen sind, deren Texte ohne eigenes Wissen ins Netz gestellt und über die Adresshinweise auf der Piratenseite verbreitet worden sind.

Sollten die Richter die Angeklagten schuldig sprechen, geht das Verfahren dem Vernehmen nach sehr wahrscheinlich in der nächsten Instanz weiter. Sollte die Seite infolge eines Schuldspruchs geschlossen werden, könnte der Sieg derjenigen, die nichts als ihr geistiges Eigentum schützen wollen, überdies womöglich nur von kurzer Dauer sein. Dann werde eben schnell eine neue Seite in einem anderen Land an den Start gehen, heißt es.

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Jahrgang 1982, Redakteur in der Wirtschaft.

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