20.03.2007 · Immer noch ist nicht entschieden, ob der umstrittene Contergan-Film „Eine einzige Tablette“ auf die Bildschirme kommen wird. Nach der Verhandlung vor dem Oberlandesgerichts Hamburg ist aber viel wahrscheinlicher geworden.
Von Heinrich WefingImmer noch ist nicht entschieden, ob der umstrittene Contergan-Film „Eine einzige Tablette“, dessen Ausstrahlung das Landgericht Hamburg im vergangenen Jahr untersagt hatte, auf die Bildschirme kommen wird. Es ist aber sehr viel wahrscheinlicher geworden.
Am Dienstag verhandelte der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamburg in zweiter Instanz über den Streit, der nicht nur viele böse Erinnerungen an den größten Arzneimittelskandal der Bundesrepublik weckt und bei allen Beteiligten alte Wunden aufreißt. Der Ausgang des Prozesses könnte auch weitreichende Folgen für die Verfilmung historischer Ereignisse haben (siehe auch: Ein Film über den Contergan-Skandal darf nicht gezeigt werden). Sein Urteil, das zunächst für den Dienstagnachmittag angekündigt worden war, wird das OLG jedoch erst Anfang April verkünden, nachdem eine der Parteien nach Schluss der mündlichen Verhandlung überraschend eine außergerichtliche Einigung angeregt hatte. Ob es dazu kommen wird, steht freilich zu bezweifeln. Zu eindeutig neigte der Senat unter Vorsitz der beeindruckend souveränen Richterin Raben dazu, das Verbot der inkriminierten Szenen weitgehend aufzuheben und damit die Sendung des emotional packenden Zweiteilers zu ermöglichen.
Der fertiggeschnittene Film ist ausschlaggebend
„Eine einzige Tablette“ erzählt, kurz gesagt, die eng an die historischen Ereignisse angelehnte Geschichte eines fiktiven jungen Rechtsanwalts, Paul Wegener, dessen Frau eine contergangeschädigte Tochter zur Welt bringt. Daraufhin verklagt Wegener die Firma Grünenthal, die seinerzeit das Beruhigungsmittel Contergan herstellte, und erstreitet für alle Opfer des Medikaments eine damals beispiellos hohe Entschädigung. Umstritten ist nun, wie getreulich der von der Produktionsfirma „Zeitsprung“ für den WDR produzierte Spielfilm die historische Wahrheit abbilden muss. Sowohl das bis heute existierende Pharmaunternehmen Grünenthal, das im Film kaum verschleiert dargestellt wird, als auch der Rechtsanwalt Schulte-Hillen, Vorbild des Film-Anwalts Wegener und tatsächlich Vater eines contergangeschädigten Sohnes, fühlten sich verzerrt dargestellt, klagten auf Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte - und bekamen vom Landgericht in erster Instanz recht.
Gleich zu Beginn der Berufungsverhandlung jedoch, der viele Contergan-Geschädigte und noch mehr Journalisten folgten, ließ die Vorsitzende wenig Zweifel daran, dass sie vieles anders zu machen gedenke als das Landgericht in seiner durchaus eigenwilligen Entscheidung, die die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich beiseitegeschoben hatte. Das OLG urteile nicht auf Grundlage des Drehbuchs von „Eine einzige Tablette“, wie das Landgericht, sondern ausschließlich nach Ansicht des fertiggeschnittenen Films. Damit waren bereits zahlreiche Einwände gegen bestimmte Szenen beiseitegefegt, die dem Rohschnitt zum Opfer gefallen waren. Die übrigen Bedenken prüften die Richter Punkt für Punkt an dem vom BGH entwickelten Maßstab, dass bei der Darstellung historischer Personen und Ereignisse nicht schon jede Abweichung von der Wahrheit eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt, sondern dass vielmehr eine grobe Entstellung, eine schwere Beeinträchtigung vorliegen muss.
Was ist Nacherzählung der Realität, was Fiktion?
Das wollte das Gericht allenfalls für einen Komplex von Szenen annehmen, in denen ein von der Pharmafirma engagierter Privatdetektiv dem Anwalt Wegener nachspioniert, ihn einzuschüchtern und seinen Ruf zu ruinieren sucht. Zwar habe Grünenthal durchaus einen Privatdetektiv auf Ärzte und Geschädigte angesetzt und sich überhaupt streckenweise „inakzeptabel“ verhalten, wie die Vorsitzende formulierte, aber der unbefangene Betrachter des Films könne kaum unterscheiden, was in diesen Szenen Nacherzählung der Realität sei und was Fiktion sei. Diese Unklarheit jedoch gehe zu Lasten Grünenthals, sei auch nicht von der Kunstfreiheit gedeckt und müsse deshalb von der Firma nicht hingenommen werden. Alle Einwände von Schulte-Hillen hingegen, der Film schade auch seinem Ansehen, mochte das Gericht offenbar nicht akzeptieren.
Dagegen freilich protestierte Schulte-Hillens zweiter Sohn, der ihn im Verfahren als Anwalt vertritt. Es sei geradezu unmöglich, bei der Filmfigur Wegener nicht an seinen Vater zu denken. Im Kampf um die Entschädigung der Contergan-Opfer sei damals nur ein einziger Jurist aufgetreten, der selbst ein contergangeschädigtes Kind hatte: sein Vater. Dessen Gefühle und die Gefühle seiner Mutter, die Intimität ihres Familienlebens zum Gegenstand eines Spielfilms zu machen, sei schlicht inakzeptabel, es verletze das Innerste ihrer Privatsphäre und gehe niemanden etwas an. Ob sich das Gericht von dieser Argumentation beeindrucken lässt, wird sich zeigen. Eine Woche haben die Parteien jetzt Zeit, sich doch noch zu einigen. Falls sie das nicht tun sollten, und wenig spricht dafür, wird das Oberlandesgericht am 10. April seine Entscheidung verkünden.