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Bundeskartellamt Verleger und Microsoft gehen gegen Google vor

 ·  Sie beklagen Ausbeutung, Behinderung und die Zerstörung des eigenen Geschäftsmodells: Die deutschen Verlegerverbände, ein Microsoft-Unternehmen und ein Kartenanbieter gehen kartellrechtlich gegen Google vor.

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Die deutschen Verlegerverbände, ein Microsoft-Unternehmen und ein Kartenanbieter gehen kartellrechtlich gegen Google vor. Beim Bundeskartellamt sind drei Eingaben anhängig: vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger BDZV und dem Zeitschriftenverlegerverband VDZ gemeinsam, von dem zu Microsoft gehörenden Shoppingdienst Ciao und von dem Kartenanbieter Euro-Cities.

Den Verlegern geht es zum einen um die Erlöse, die Google mit seiner Nachrichtenübersicht „Google News“ erzielt. Google verdiene daran, während die Verlage für die Anzeige der „Snippets“, also der verlinkten Artikel, nichts erhielten, sie würden mithin ausgebeutet. Es geht den Verlegern aber auch um eine diskriminierungsfreie Übersicht der Suchergebnisse.

Die Verleger fordern „fair search“ und „fair share“ – als marktbeherrschendes Unternehmen sei Google verpflichtet, die Suchergebnisse, die zu den jeweiligen Stichworten der Reihe nach aufgelistet werden, transparent und fair zu gruppieren. Es sei aber zu beobachten, dass Google zunächst auf eigene Seiten oder auf solche von Partnern verweise, die Primärquelle erscheine unter Umständen an nachrangiger Stelle, und das gelte nicht nur für „Google News“.

Google kann alles erklären

Die Eingabe des Shoppingdienstes Ciao bezieht sich auf einen Vertrag, den die Firma mit Google abgeschlossen hatte, bevor Microsoft Ciao kaufte. Dabei geht es darum, dass Google über sein Anzeigensystem „AdSense“, das automatisch Werbung auf die Seiten Dritter stellt, so diese einen Vertrag mit Google haben, deren eigene Werbemöglichkeiten behindere und die Anbieter zugleich nicht überprüfen könnten, ob die ihnen über „AdSense“ zugewiesenen Erlösanteile an den Werbeeinnahmen korrekt seien. Der Kartenanbieter Euro-Cities schließlich stößt sich daran, dass sich Karten von „Google Maps“ kostenlos auf andere Internetseiten integrieren lassen, damit werde das eigene Geschäftsmodell zunichte gemacht.

„Wir sind gern bereit, dem Bundeskartellamt unsere Produkte und Geschäftspraktiken zu erklären“, sagte der Deutschland-Sprecher von Google, Kay Oberbeck. Man sei „überzeugt, dass sie den deutschen und europäischen Gesetzen entsprechen“. Für die Stellungnahme hat Google einige Wochen Zeit, dann wird das Bundeskartellamt entscheiden, ob es ein Verfahren eröffnet.

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Jahrgang 1965, Redakteur im Feuilleton, zuständig für „Medien“.

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