Eine peinliche Befragung gab es für den BND in der Affäre um die Ausspähung der „Spiegel“-Reporterin Susanne Koelbl, schon bevor sich das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) am Mittwoch und Donnerstag mit der Angelegenheit befasste, an deren Ende die Demission des BND-Präsidenten Ernst Uhrlau stehen könnte. Am Montag nämlich traf sich die „Spiegel“-Chefredaktion mit dem BND. Eine erhellende Antwort auf die Frage, warum die Abhöraktion vom Sommer bis zum November 2006 reichte und wieso sie der ausspionierten Reporterin erst am vergangenen Freitag offenbart wurde, gab es dabei offenbar nicht. Beim BND war man an höchster Stelle seit Dezember vergangenen Jahres informiert, ein anonymer Brief mit Hinweisen darauf war seit ein paar Tagen in Umlauf, die Betroffene und die Chefs ihres Mediums erfuhren vom BND aber zuletzt davon.
Der BND hatte den E-Mail-Verkehr des afghanischen Handels- und Industrieministers Amin Farhang überwacht, der verdächtigt wurde, Kontakt zu den Taliban zu haben. Der BND hatte auf der Festplatte von Farhang ein Spähprogramm – einen sogenannten „Trojaner“ – installiert und war so auch an die E-Mails von Koelbl gelangt. Peinlich ist die Sache für den BND unter anderem auch deshalb, weil die Ausforschung nur wenige Wochen nach Vorlage des sogenannten „Schäfer-Berichts“ begann, der die jahrelange Überwachung von Journalisten durch den Geheimdienst beschrieben hatte. Das werde sich nicht wiederholen, hatte man seinerzeit beim BND gelobt.
„Ein unerträglicher Zustand“
Ob der Tragweite des Vorgangs kündigt der „Spiegel“ nun rechtliche Schritte gegen den Bundesnachrichtendienst an. Der BND habe „über einen Zeitraum von sechs Monaten“ Susanne Koelbls E-Mail-Verkehr überwacht, dies sei „ein unerträglicher Zustand“. Der Chefredakteur Georg Mascolo sagte im Gespräch mit dieser Zeitung, man werde den Vorgang strafrechtlich und verfassungsrechtlich verfolgen und lege es gegebenenfalls auf eine höchstrichterliche Klärung des Bundesverfassungsgerichts an, „weil es nicht sein kann, dass Journalisten, die mit wem auch immer in Kontakt stehen, befürchten müssen, dass ihre Kommunikation im Wege von Online-Durchsuchungen abgegriffen wird“.
Für die Kommunikation deutscher Journalisten im Inland habe das Bundesverfassungsgericht dies geklärt, doch sei zu fragen, was geschehe, wenn deutsche Journalisten bei einer Überwachung im Ausland ins Schleppnetz gerieten. „Ich glaube, dass diese Frage unseren Berufsstand fundamental berührt“, sagte Mascolo. Ob sich die Affäre ausweitet, wird sich weisen. Der Fall des früheren ZDF-Reporters Ulrich Tilgner aber, der sich gleich zu Wort meldete, dürfte anders liegen als der des „Spiegels“. Tilgner hatte der „Berliner Zeitung“ gesagt, ein deutscher Diplomat habe ihm im vergangenen Jahr in Kabul erklärt, er müsse Verständnis dafür haben, dass er abgehört werde. Grund seien telefonische Kontakte gewesen, die er damals zu dem in Afghanistan entführten deutschen Ingenieur Blechschmidt gehabt habe, sagte Tilgner: „Für mich war in diesem Moment klar, dass die Gesetze, die in Deutschland gelten, von deutschen Beamten im Ausland offenbar außer Kraft gesetzt werden.“
„Die Angaben von Herrn Tilgner sind falsch“, sagte ein BND-Sprecher. Es habe in Afghanistan „während der Entführung von Rudolf Blechschmidt keine Überwachung der Telekommunikation von deutschen Journalisten“ gegeben. Der BND hatte Blechschmidts Handy geortet, um seiner Entführer habhaft zu werden. Im Rahmen der Überwachung sei ein Gespräch eines afghanischen Journalisten aufgezeichnet worden, die Überwachung, so der BND, sei im Sinne des Entführten gewesen.