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Bewährungsstrafe für Doris Heinze Selbstbedienung auf Kosten der Gebührenzahler

 ·  Urteil in der „Drehbuchaffäre“: Die ehemalige Fernsehspielchefin des NDR, Doris Heinze, kommt vor Gericht mit einer Bewährungsstrafe davon

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Das Urteil in der sogenannten Drehbuchaffäre ist gefallen: Die Wirtschaftskammer des Landgerichts Hamburg verurteilte die frühere NDR-Fernsehspielchefin Doris Heinze zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Gegen Heinzes Ehemann Claus Strobel erließ die Kammer eine Geldstrafe, ebenso gegen die mitangeklagte Filmproduzentin Heike Richter-Karst. Strobel muss 180 Tagessätze zu jeweils achtzehn Euro (3240 Euro) zahlen, Richter-Karst dreihundert Tagessätze à sieben Euro.

Das Urteil blieb damit deutlich unter den Strafen, welche die Anklage gefordert hatte. Oberstaatsanwältin Cornelia Gädigk hatte eine Haftstrafe von drei Jahren gegen Doris Heinze gefordert. Heike Richter-Karst sollte nach dem Willen der Anklage mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren belangt werden, Strobel mit einer Strafe von sieben Monaten, jeweils zur Bewährung ausgesetzt. Der Staatsanwältin zufolge haben die drei aus „eigennützigen, wirtschaftlichen Motiven“ gehandelt, sie hätten „ein System der Selbstbedienung auf Kosten der Gebührenzahler geschaffen“.

Im Auftrag der Grundversorgung 

Doris Heinze und die beiden Mitangeklagten standen seit Anfang Juli vor Gericht. 2009 war aufgeflogen, dass Doris Heinze beim NDR Drehbücher untergebracht hatte, die sie selbst und ihr Mann unter Pseudonym geschrieben hatten. Die Produzentin Heike Richter-Karst kaufte die Drehbücher, im Gegenzug sicherte ihr Doris Heinze zu, dass sie die Projekte für den NDR umsetzen durfte. Von dieser Absprache profitierten alle drei Angeklagten. Heinze konnte NDR-Vorschriften umgehen, wonach sie als Redaktionsmitglied nur ein Drehbuch im Jahr schreiben und dafür nur fünfzig Prozent des üblichen Honorars abrechnen durfte. Strobel konnte Bücher beim NDR plazieren, was aufgrund der Stellung seiner Frau unter Klarnamen nicht möglich gewesen wäre. Und Heike Richter-Karst kam ohne großes Risiko an Projekte mit einem Produktionsvolumen von jeweils rund 1,3 Millionen Euro.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten entsprechende Absprachen getroffen hatten. „Das liegt auf der Hand“, sagte der Vorsitzende Richter Volker Bruns. Er distanzierte sich aber vom Vorwurf der Anklage, hier sei ein „System der Selbstbedienung“ geschaffen worden. Dem Richter zufolge unterscheidet sich die Drehbuchaffäre von anderen Korruptionsfällen, weil es nicht um bloße Selbstbereicherung oder Schmiergeldzahlungen ohne Gegenleistung ging. „Es kam Frau Heinze darauf an, selbst zu schreiben und ihrem Mann das Schreiben zu ermöglichen.“ Damit folgte das Gericht teilweise den Schilderungen der Angeklagten, die im Prozess beteuert hatten, ihnen sei es vor allem darum gegangen, gute Filme zu machen.

Warum die Absprachen des Trios kriminell waren, begründete das Gericht mit einer sogenannten Amtsträgerschaft Doris Heinzes. Als verantwortliche Redakteurin beim NDR habe sie im Rahmen des Grundversorgungsauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehandelt und habe sich somit an den Qualitätsmaßstäben orientieren müssen, welche die Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Programms rechtfertigten. Daher sei sie als Amtsträgerin zu sehen, die hoheitliche Aufgaben wahrgenommen habe.

Diese Sicht ermöglichte es dem Gericht, Doris Heinze - ähnlich wie etwa Beamte - wegen Bestechlichkeit zu verurteilen. Die Verteidigung hatte eine etwaige Amtsträgerschaft Heinzes bestritten. Das Gericht sah diese jedoch nicht nur als gegeben an, sondern ging zudem davon aus, dass dies allen Beteiligten bewusst gewesen sein muss. Schließlich seien die Besonderheiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks schon der breiten Bevölkerung relativ bekannt, was bei „akademisch gebildeten Kennern der Film- und Fernsehbranche“ erst recht anzunehmen sei.

Das Gericht verurteilte die Angeklagten in insgesamt sechs Fällen wegen Bestechung, Untreue, Bestechlichkeit oder Beihilfe zur Bestechlichkeit. Die Anklageschrift hatte vierzehn Punkte umfasst, fünf davon hatte die Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich fallengelassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Oberstaatsanwältin Cornelia Gädigk sagte nach der Urteilverkündung, sie prüfe nun eine Revision. 

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