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Beschwerde gegen F.A.Z. abgelehnt Friedmans Religion

26.03.2009 ·  Der Deutsche Presserat hat eine Beschwerde des Zentralrats der Juden in Deutschland und des Senders N 24 gegen die F.A.Z. abgelehnt. Beide hatten sich gegen einen kurzen Artikel gewendet, der von der Äußerung des niedersächsischen Ministerpräsidenten Wulff handelte, mit Blick auf die in dieser Zeit viel kritisierten Wirtschaftsmanager werde eine „Pogromstimmung“ verbreitet.

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Der Deutsche Presserat hat eine Beschwerde des Zentralrats der Juden in Deutschland und des Senders N 24 gegen die Frankfurter Allgemeine Zeitung abgelehnt. Der Zentralrat und der Sender hatten sich gegen einen kurzen Artikel gewendet, der von der in einer Fernsehsendung getätigten Äußerung des niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff handelte. Wulff sprach davon, dass mit Blick auf die in dieser Zeit häufig kritisierten Wirtschaftsmanager „Pogromstimmung“ verbreitet werde. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hatte in dem Artikel darauf hingewiesen, dass der Begriff „Pogromstimmung“ eng mit der Judenverfolgung im Nationalsozialismus verbunden ist und dass der Zentralrat der Juden Wulffs Wortwahl als „ungeheuerlich“ bezeichnet habe. Im Folgenden hieß es, dass sich Wulff in der „von Michel Friedman, einem Juden, moderierten Talkshow auf N 24“ trotz entsprechender Nachfragen „nicht von seiner Wortwahl distanziert“ habe, dies aber Stunden später nachholte.

Der Zentralrat der Juden und der Sender N 24 wandten sich dagegen an den Deutschen Presserat. Der Zentralrat meinte, dass der Satz, in dem auf Friedmans Religionszugehörigkeit verwiesen wird, „völlig untragbar“ sei. Es sei „in keiner Weise ersichtlich“, in welchem Zusammenhang dies mit Friedmans Arbeit als Moderator stehe. Die Formulierung sei „in der Wirkung ausgrenzend und zielt zudem auf antisemitische Reflexe des Lesers“. Der Geschäftsführer und der Chefredakteur von N 24 meinten, der Autor habe sich und die ganze Redaktion der F.A.Z. „entblößt“.

Über Sachbezug informieren

Das sieht der Beschwerdeausschuss des Presserats anders und stellt fest, dass die Frankfurter Allgemeine Zeitung „nicht gegen presseethische Grundsätze verstoßen hat“. Die Bezeichnung Michel Friedmans als „Jude“ sei nicht diskriminierend im Sinne des Pressekodex. Auch könne der Redaktion nicht vorgeworfen werden, „auf antisemitische Reflexe des Lesers zu zielen. Die Charakterisierung einer Person mit den Worten ,ein Jude' weist alleine keine diskriminierende und stigmatisierende Wirkung auf.“ Allerdings könne man mit der F.A.Z einer Meinung sein, dass die Formulierung „unglücklich gewählt“ sei. Das hatte die Frankfurter Allgemeine Zeitung dem Presserat gegenüber erklärt und der zuständige Ressortleiter auf eine Anfrage der „Süddeutschen Zeitung“ hin direkt nach der Veröffentlichung gesagt.

Der Autor des Artikels erklärte dem Presserat zudem, dass ihm die unterstellten Absichten „vollkommen fern“ lägen, dies seine Formulierung aber auch klar erkennen lasse. Der Vergleich des Ministerpräsidenten Wulff sei „untragbar“ gewesen. Dessen Gedankenlosigkeit sei umso deutlicher zutage getreten, „als er seine Äußerung ausgerechnet in Gegenwart und auf Nachfragen einer Person machte, die aufgrund ihrer Geschichte ganz persönlich betroffen war und kraft ihres früheren Amtes als stellvertretendem Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland einen berechtigten Einwand dagegen vorbringen konnte und muss“. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung erklärte zudem: „Vor diesem Hintergrund war es aus journalistischen Erwägungen geradezu geboten, dem Leser in Erinnerung zu rufen, dass Herr Wulff seinen Vergleich gegenüber einem jüdischen Mitbürger machte.“ Der Presserat teilt diese Ansicht: „Die Tatsache, dass Wulff seine Äußerung ausgerechnet einem Juden gegenüber tätigte, dessen Vorfahren Opfer von Pogromstimmungen waren, liefert einen Sachbezug, über den Leser informiert werden sollten.“

Beschwerde unbegründet

Michel Friedman hatte anlässlich des Artikels eine Kampagne gegen die Frankfurter Allgemeine Zeitung eröffnet, mit einem Kommentar in der „Bild am Sonntag“, flankiert von einem Kommentar eines anderen Autors und entsprechender Berichterstattung in der „Bild“-Zeitung sowie bei einem Auftritt in der ZDF-Talkshow von Johannes B. Kerner. Der Generalsekretär des Zentralrats der Juden, Stephan J. Kramer, der die Beschwerde gegen die Frankfurter Allgemeine Zeitung ausgefertigt hatte, war am 8. November 2008 - dem Tag, an dem auch der von ihm inkriminierte Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erschien - von der „Frankfurter Rundschau“ zu demselben Vorfall mit den Worten zitiert worden: „Wulff steht im Fernsehen einem Juden gegenüber und benutzt dieses Vokabular - wie viele Sicherungen müssen da eigentlich durchgebrannt sein?“

Der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserats stellt abschließend fest, dass in der Berichterstattung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung „kein Verstoß gegen die publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserats“ vorliege, „so dass der Beschwerdeausschuss die Beschwerde für unbegründet erklärt“.

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