17.12.2009 · Nicht weniger, sondern mehr Gebühren werden ARD und ZDF künftig zufließen. Die Bundesländer erwägen zwei Modelle, dem einen zufolge zahlt auch, wer kein Rundfunkgerät besitzt. Warum künftig alle für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bezahlen sollen.
Von Michael HanfeldDie Rundfunkkommission der Bundesländer hat auf ihrem Vorweihnachtstreffen beschlossen, bald über einen neuen Staatsvertrag für das ZDF zu beraten. Das ist wichtig und richtig, sollte es wirklich bedeuten, dass der Einfluss der Politik auf diesen Sender abnimmt. Ein mindestens ebenso spannendes Thema haben die Ministerpräsidenten jedoch ausgespart, dabei gilt es, darüber zu sprechen – über die Zukunft der Rundfunkgebühr. Denn künftig – vom Jahr 2013 an – werden restlos alle zur Kasse gebeten, ob sie ARD und ZDF sehen und hören oder nicht, vielleicht sogar auch, wenn sie nicht einmal einen Fernseher oder ein Radio besitzen.
Noch zahlt jeder, der ein Empfangsgerät besitzt – als solches gelten nicht nur Fernseher und Radios, sondern seit zwei Jahren schon Computer mit Internetanschluss. Und nicht nur das: Jedes Gerät, das Rundfunk empfangen kann, unterliegt der Bezahlpflicht, also auch das Handy, der Blackberry, der iPod. Diese Grundsatzentscheidung ist längst gefallen, nur ist sie den wenigsten bewusst. Könnte man mit einem Toaster die Programme von ARD und ZDF aufwärmen, taute sie der Kühlschrank auf, wären auch diese Gerätschaften rundfunkgebührenpflichtig. Ein Rundfunkempfangsgerät ist ein Rundfunkempfangsgerät ist ein Rundfunkempfangsgerät.
Die ganze Welt soll zahlen
Dass für den Computer im Augenblick nur 5,76 Euro pro Monat eingezogen werden – so man nicht für Fernseher und Radio bezahlt –, verstehen die Ministerpräsidenten und die öffentlich-rechtlichen Sender als reines Entgegenkommen. 2013, wenn die neue Gebührenordnung in Kraft treten soll, wird es damit vorbei sein, ganz gleich, nach welchem Modell von da an für ARD und ZDF gezahlt werden muss. Dann wären auch für den PC 215,76 Euro Jahresgebühr zu entrichten.
Das gilt es zu wissen, wenn es um die beiden Gebührenmodelle geht, die zur Diskussion stehen – mit einer Erleichterung für die Gebührenzahler ist nicht zu rechnen, im Gegenteil. Seit beinahe drei Jahren beraten die Fachleute in den Staatskanzleien, wie ARD und ZDF, die zurzeit rund 7,6 Milliarden Euro pro Jahr aus Gebühren einnehmen, künftig zu Geld kommen. Die eine Option sieht vor, dass es bei der sogenannten „gerätebezogenen“ Gebühr bleibt. Nur könnte die Beweislast umgekehrt werden. Bislang muss die Gebührenpolizei GEZ denjenigen, die nicht oder nicht den vollen Betrag zahlen, nachweisen, dass sie Fernseher oder Radio oder Computer mit Internetanschluss besitzen. Das, so die Überlegung, könnte man umkehren. Dann käme die GEZ mit ihren Kontrolleuren unter Umständen immer noch ins Haus, aber nicht mehr, um festzustellen, dass Rundfunkgeräte vorhanden sind, sondern dass sie nicht da sind. Rechtlich ist diese Beweislastumkehr allerdings sehr umstritten. Denkt man die aufs Internet angewandte Gebühr konsequent zu Ende, müsste die ganze Welt Rundfunkgebühren zahlen. Sobald ein Reisender aus dem Flugzeug oder dem Zug steigt, deutschen Boden betritt und sein Handy oder sein Smartphone einschaltet, macht er sich gebührenpflichtig.
Das Internet als unendlicher Gebührenraum
Juristisch zu prüfen ist vor allem das zweite Modell, das von zahlreichen unionsgeführten Bundesländern bevorzugt wird – die Haushalts- oder Betriebsstättenabgabe. Sie würde unabhängig von der Zahl der Geräte fällig, könnte für den einen oder anderen aber noch höher ausfallen als der jetzige monatliche Maximalobolus von 17,98 Euro. Die „Interessengemeinschaft Rundfunkgebührenzahler“, ein kleiner Verein, nennt als Beispiel den Pendler mit Dienstwohnung oder den Handwerker, der ein Büro zu Hause und eine Werkstatt betreibe und folglich zweimal die Monatsgebühr zu entrichten habe – das aber trifft für die meisten Gewerbetreibenden schon jetzt zu. Zu fragen ist auch, wie man einen Haushalt definiert. Eine Wohngemeinschaft zum Beispiel könnte als Addition mehrerer Haushalte verstanden werden, dann wäre jeder Bewohner voll zahlungspflichtig. Ein besonders familienunfreundliches Modell schlägt seit je die FDP vor – eine Rundfunkgebühr von zehn Euro pro Monat als „Kopfsteuer“, zu zahlen von jedem volljährigen Bürger, damit käme eine Familie mit zwei erwachsenen Kindern, die bei den Eltern wohnen, auf satte vierzig Euro pro Monat an Gebühr.
Was von den beiden Modellen, über welche die Ministerpräsidenten brüten, zu halten sei, das soll der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof eruieren. Die Bundesländer haben ihn mit einem Gutachten beauftragt, dass im Frühjahr 2010 vorliegen soll. Dann gehen die Beratungen der Ministerpräsidenten, die in Deutschland die Medienpolitik bestimmen, in die heiße Phase, im Sommer des nächsten Jahres soll die Entscheidung fallen. Wie es auch kommt, eines ist gewiss: Weniger zahlen wird niemand. Warum der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck, Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder, fürchtet, ARD und ZDF könnten bis 2020 „Mindereinnahmen von bis zu einer Milliarde Euro“ entstehen, bleibt sein Geheimnis. Unter den Bundesländern gilt nämlich als ausgemacht, dass die Einkünfte der Öffentlich-Rechtlichen aus Gebühren hinter den jetzigen Stand nicht zurückfallen dürfen. Das Internet als unendlicher Gebührenraum bietet dafür die besten Voraussetzungen.