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Apples Patentantrag iPhone-Diebstahlsicherung mit Herz

24.08.2010 ·  Ein Patentantrag von Apple soll das iPhone vor Dieben schützen. Er zeigt auch das iPhone als perfektes Überwachungsinstrument. Mit der Software lässt sich sogar feststellen, wer den „Jailbreak“ gemacht hat - und ihn als „Unberechtigen“ bestrafen.

Von Marco Dettweiler
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Eigentlich hat Apple nur einen Patentantrag gestellt – was das Unternehmen sehr häufig tut. Diese juristischen Texte sind eine trockene Lektüre. Doch manchmal lohnt es sich – wie beim Patentantrag US 2010 / 0207721 A1: „Systeme und Methoden zur Identifizierung nicht berechtigter Nutzer eines elektronischen Geräts“.

Apple lässt sich darin Software-Verfahren patentieren, durch dessen Einsatz jederzeit erkennbar wird, ob sich ein iPhone noch in den richtigen Händen befindet. Dieses Patent kann man zunächst so lesen: Entwendet ein Dieb das Kultobjekt, kann er es auch gleich wieder liegen lassen. Das iPhone bemerkt durch seine sensible Erkennungssoftware sofort, dass es unfreiwillig den Besitzer gewechselt hat, weil ihm Gesicht, Herzschlag oder Stimme fremd vorkommen.

Das iPhone soll also in Zukunft fortwährend bestimmte körperliche Daten seines „berechtigten“ Nutzers aktualisieren, um vor Diebstahl geschützt zu sein. Eine größere Nase, ein schnellerer Herzschlag oder eine dunklere Stimme lösen sofort eine Warnmeldung aus, die das entführte Gerät in Form einer Mail, SMS oder eines Tweet an den eigentlichen Besitzer, die Polizei oder andere Behörden schickt. Eine nette Idee von Apple, die das iPhone sicher macht und Diebe abschreckt. Könnte man meinen.

„Unberechtigte“ Nutzer sahen zu jener Zeit noch anders aus

Ein eher unscheinbarer Passus des Patentantrags lässt sich allerdings auch anders lesen. Er hält fest, dass „nicht berechtigte Nutzer“ auch daran erkannt werden können, wenn ein „Jailbreak“ am Gerät durchgeführt wurde. Dieses „Hacken“ des iPhones sieht Apple überhaupt nicht gern. Es „jailbreaken“ vor allem jene, die sich nicht an den von Apple vorgeschriebenen Mobilfunkanbieter mit seinen überteuerten Tarifen binden und zudem Software installieren, die das Unternehmen auf dem iPhone nicht sehen will. Nachdem Apple also eine Warnmeldung erhalten würde, könnte der Hersteller nach seiner Sicht „unberechtigten“ Nutzern einfach das iPhone für immer abschalten, obwohl diese ihr Gerät legal gekauft haben.

Doch das wird sich Apple in Amerika nicht erlauben können. Ende Juli hat die amerikanische Urheberrechtsbehörde entschieden, dass der „Jailbreak“ – im Grunde die freie Nutzung des iPhone – legal sei. Als Apple den Patentantrag einreichte, gab es das Urteil noch nicht. „Unberechtigte“ Nutzer sahen zu jener Zeit noch anders aus.

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