18.02.2008 · In der Goethe-Gedenkstätte Gabelbach im Thüringer Wald sind mehrere grüne Wände für die Theaterverfilmung „Werther“ ohne Erlaubnis der Denkmalpflege braun übermalt worden.
Von Karen KrügerDie „Leiden des jungen Werther“ werden verfilmt. Damit alles möglichst echt aussieht, dreht die Firma Teamworx den für den ZDF-Theaterkanal produzierten Film an Originalschauplätzen, wie der Goethe-Gedenkstätte Gabelbach bei Ilmenau im Thüringer Wald. In dem 1783 gebauten, spätbarocken Jagdhaus des Weimarer Herzogs Carl August war Goethe oft Gast.
Doch nun gibt es Ärger: „Wände in Goethe-Gedenkstätte heimlich für 'Werther'-Film übermalt“, meldet die Deutsche Presse-Agentur. Ohne Erlaubnis der unteren Denkmalschutzbehörde habe das Museum zugelassen, dass eines der in grüner Farbe gehaltenen Zimmer für den Dreh braun übermalt wurde.
Es gehe ums Prinzip
Bei der grünen Leimfarbe handelt es sich zwar nicht um den historischen Anstrich des Hauses – das Gebäude war in den neunziger Jahren nach originaler Farbfassung restauriert worden – und tatsächlich schaltete das Kulturamt der Stadt Ilmenau, mit dem die Szenenbildner von Teamworx über mögliche Änderungen verhandelten, die Denkmalbehörde nicht ein. „Da baulich nichts verändert wurde, sahen wir dazu keinen Grund. Wir haben uns außerdem genau nach der Farbzusammensetzung der Leimfarbe erkundigt, um das Zimmer wieder in seinen ursprünglichen Zustand zurückverwandelt zu können“, sagt der Ilmenauer Kulturamtsleiter Ingolf Krause. Er versteht die Aufregung nicht. Den Thüringer Denkmalpflegern gehe es wohl vor allem ums Prinzip: Die Klassik Stiftung Weimar plant, die kleinen Museen des Landes aus seiner Obhut zu entlassen, die Denkmalschützer fürchten, die Häuser würden kommerziell ausgebeutet.
Das Jagdhaus Gabelbach hatte die Stadt Ilmenau zu Jahresbeginn von der Stiftung übernommen. „Unsere Kulturlandschaft lebt von Kleinoden wie der Gabelbacher Gedenkstätte. So kann man einfach nicht mit ihnen umgehen“, sagt Sibylle Putzke vom Landesdenkmalamt Thüringen. Dass die Denkmalschutzbehörde nicht eingeschaltet worden sei, sei nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern „respektlos“. Noch ist nicht geklärt, ob beide Anstriche von den Wänden abgewaschen, oder der Originalton als dritte Schicht aufgetragen werden soll.