24.10.2010 · Kindesmissbrauch beginnt bei der Anmache im Netz: Der Produzent der umstrittenen Fernsehserie „Tatort Internet“ fordert Gesetze, die die Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen nicht länger straffrei sein lassen.
Von Daniel HarrichWorüber reden wir? Über erwachsene Menschen, die sich ausdrücklich mit Kindern zum Sex verabreden. Sie nutzen das Nahfeld von Kindern und Jugendlichen des relativ neuen und schwer zu kontrollierenden Mediums der sozialen Netzwerke, um an ihre Opfer heranzukommen. Dieses exponentiell wachsende Phänomen, das „Cyber-Grooming“, ist eine schreckliche Entwicklung in einer der positivsten Errungenschaften der Neuzeit – dem Internet – und muss unbedingt bekanntwerden.
Als Produzent der Serie „Tatort Internet“ stelle ich fest: Durch die mediale Aufmerksamkeit sowie Millionen Zuschauer wurde das Thema „Cyber-Grooming“ zu einem der präsentesten Themen der letzten zwei Wochen. Wir haben überwältigenden Zuspruch aus der Bevölkerung erhalten. Insbesondere bei der Kinderschutzorganisation „Innocence in Danger“ und deren Präsidentin Stephanie zu Guttenberg, dem ausstrahlenden Fernsehsender RTL II sowie unserer Produktionsfirma diwafilm GmbH gingen Hunderte positive E-Mails, Anrufe und Zuschriften von Opfern, Eltern, Pädagogen ein. Unsere angekündigte Schulungs-DVD, die wir produzieren werden, wurde innerhalb von zwei Tagen mehr als fünfhundertmal angefragt – von Schulen, Polizisten und Pädagogen. Die Nachfrage nach Aufklärung ist enorm, wir erfüllen diese und treffen den Nerv der jungen Zuschauer.
Ich kann die aktuelle Täter-Diskussion nur schwer nachvollziehen: insbesondere die um den einundsechzigjährigen, jetzt wiederaufgetauchten Kinderdorfleiter, der sich nach eindeutigen Chats mit einem vorgeblich dreizehn Jahre alten Kind zum Sex verabredet und getroffen hat. Das Mädchen war in Wirklichkeit glücklicherweise älter, und wir waren dabei. Aber was wäre passiert, wenn er sich heimlich mit einer Dreizehnjährigen getroffen hätte? Darum geht es und um die für meine Begriffe skandalöse Tatsache, dass die Anbahnung eines sexuellen Kontaktes mit Minderjährigen nach geltender Rechtslage noch nicht strafbar sein soll. Will unsere Gesellschaft das?
Wo die Gewalt beginnt
Wie sieht die Rechtslage derzeit aus? Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist in Deutschland laut Paragraph 176 des Strafgesetzbuches strafbar. Das ist gut und richtig. Auch der Versuch ist laut Absatz 6 strafbar – jedoch ausdrücklich nicht, wenn ein Erwachsener „auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen“, oder „auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt“. Wieso soll ausgerechnet eine solche Einwirkung, die Minderjährige für sexuelle Handlungen gefügig machen will, straffrei bleiben? Auch ist es eine rechtliche Grauzone, wo der „Versuch“ des sexuellen Missbrauchs endet und wo er zu einer strafbaren Handlung wird. Es bedarf unbedingt der Klarheit.
Denn genau hier, bei der Anmache im Netz, fängt der sexuelle Missbrauch bereits an. Wenn ein Kind nach wenigen Minuten (wenn nicht Sekunden) im Chat Nachrichten erhält wie „hast Du schon Titten?“ oder „ich würde Dich gerne mal f*en ...“, ist hier ein Kind zum Opfer sexueller Gewalt geworden. Das darf so nicht sein und muss unbedingt geändert werden.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger warnt: „Wir müssen aufpassen, dass es keine Vorverurteilungen gibt, bevor die Justiz ermittelt.“ Aber wie kann ermittelt werden, wenn die Gesetzeslage eine Ermittlung nicht hergibt? Ich kann die Bundesjustizministerin nur darauf hinweisen, dass in den meisten Fällen nie ermittelt, geschweige denn eine Verurteilung folgen wird. Es fehlt die Gesetzeslage, um seitens der Behörden zu ermitteln und zu bestrafen. Warum verliert die Bundesjustizministerin darüber kein Wort?
Eine Klarstellung scheint mir geboten: Der besagte Kinderdorfleiter, der in unserer Sendung anonymisiert worden war, ist nicht von der Öffentlichkeit erkannt worden, sondern wurde von seinem Arbeitgeber ermittelt. Dieser entschied sich dann, mit dem Vorfall an die Öffentlichkeit zu gehen. Die Medien wurden über Namen und Ort des Kinderdorfes und somit über die Identität des Mannes seitens der Caritas informiert. Der Mann kam dann, nachdem sein Arbeitgeber die Sendung gemeinsam mit ihm angesehen hatte, selbst zu dem Schluss, dass sein Verhalten nicht akzeptabel sei: „Er hat auch die Einschätzung geteilt, dass dieses Verhalten nicht vereinbar ist mit der Leitung eines Kinderdorfes“, sagte ein Sprecher des Caritasverbandes nach Angaben der Nachrichtenagentur ddp. Daraufhin wurde der Mann mit sofortiger Wirkung von seiner Aufgabe entbunden und mit Hausverbot belegt – diese schnelle Entscheidung begrüßen wir.
Der Abschreckungseffekt
Umso erstaunlicher, dass die Caritas uns zweierlei Vorwürfe macht: Einerseits sei unsere Sendung verwerflich und sollte abgesetzt werden. Andererseits beklagt sie, dass die Einrichtung nicht früher von uns informiert wurde. Aber der Caritas-Sprecher selbst erklärte nach dem Wiederauftauchen des nach der Tat verschwundenen Mannes, dass das Verhalten des Kinderdorfleiters nicht als Straftat zu bewerten sei – zu diesem Ergebnis waren unsere Juristen auch gekommen. Genau hier setzt „Tatort Internet“ an, wenn wir fordern: Die Vorbereitungshandlungen zum sexuellen Missbrauch im Internet sollten strafbar sein. Noch einmal: Wir haben nicht den Mann an den Pranger gestellt, sondern das, was er getan hat. Im Übrigen übergeben wir die DVD mit Klarnamen jeweils an die zuständige Strafverfolgungsbehörde. Die entscheidet dann, ob ein Straftatbestand vorliegt oder nicht.
Wenn Experten argumentieren, dass ein Triebtäter nicht von einer Fernsehsendung oder der Strafbarmachung abgehalten werden kann, so haben diese vielleicht in gewissem Maße recht. Doch viele, die wir im Rahmen der Recherchearbeiten getroffen haben, sind möglicherweise nicht pädosexuell veranlagt – es geht ihnen nicht vorrangig um Sex mit dem Kind, sie „nehmen es einfach mit“. Das heißt, dass in unserer übersexualisierten Internetwelt oftmals das Alter keine Rolle zu spielen scheint. Genau diese potentiellen Täter, denen es nicht um das Kind als Sexobjekt an sich geht, sondern denen das Alter vollkommen gleichgültig ist, könnte die Strafbarmachung der Anbahnung sexuellen Kontakts mit Kindern im Internet abschrecken.
Die Dunkelziffer lässt sich nur erahnen
Sendungen wie „Tatort Internet“ gab es bereits in vielen Ländern – unter anderem in den Vereinigten Staaten, Frankreich und Israel. Doch nirgendwo ist die Opferdebatte derart von der Täterdebatte überlagert wie in Deutschland. Auch in Amerika wurde in der ersten Staffel nicht mit den Behörden kooperiert, sondern die Daten wurden erst nach der Ausstrahlung an die zuständige Polizei weitergeleitet. ARD, ZDF, RTL und Pro Sieben haben ebenfalls solche Konfrontationen bereits durchgeführt und ausgestrahlt. Jedoch wurden dabei nur die Gesichter der Männer sowie das Autokennzeichen verfremdet. Die Stimme war – anders als bei „Tatort Internet“ – klar zu hören, Informationen über Wohnort, Familienstand und Beruf wurden im Kommentartext erwähnt. Gibt es zwei verschiedene Messlatten in der deutschen Medienlandschaft? Die harsche Kritik am Sender RTL II lässt es erahnen.
Was wir mit den eigenen Augen erlebt, mit der Kamera dokumentiert haben, spielt sich täglich hundertfach in der Realität der Nahwelt einschließlich der sozialen Netzwerke ab. Angezeigte Missbrauchsfälle, die wir ebenfalls in der Sendereihe dokumentieren, belegen das. Wie immer beim sexuellen Missbrauch: Die Dunkelziffer lässt sich nur erahnen. Wie können wir die gesellschaftliche Diskussion so führen, dass nicht die Täter, sondern die Opfer im Mittelpunkt stehen? Und wie kann endlich die vollkommen unzureichende Gesetzeslage verbessert werden?