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Sonntag, 12. Februar 2012
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Rundfunkgebühren Auch Haushalte ohne Fernseher sollen zahlen

08.12.2009 ·  Bei der anstehenden Reform der Rundfunkgebühren diskutieren die Ministerpräsidenten der Länder eine gravierende Änderung. Künftig soll womöglich jeder Haushalt zahlen - unabhängig davon, ob dort ein Fernseher vorhanden ist oder nicht.

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Die Ministerpräsidenten der Länder prüfen, auch Menschen ohne Fernsehgeräte zu Vollzahlern der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zu machen. Wie die federführende rheinland-pfälzische Staatskanzlei am Dienstag auf Anfrage erklärte, werden bei der anstehenden Reform der Rundfunkgebühr derzeit vor allem zwei Varianten diskutiert. Dazu zähle die Einführung einer Rundfunkgebühr auf alle Haushalte, unabhängig davon, ob dort ein Fernsehgerät vorhanden sei oder nicht.

Die zweite Variante sei eine Fortsetzung der bisherigen Praxis bei allerdings umgekehrter Beweislast. Dann müsste ein Rundfunkteilnehmer in jedem Fall die volle Gebühr zahlen, es sei denn, er kann nachweisen, dass er kein Fernsehgerät besitzt. Die dritte Möglichkeit sei die Beibehaltung der bisherigen Praxis. Eine Reform der Rundfunkgebühr könnte nur im Rahmen eines Rundfunkstaatsvertrags der Länder fixiert werden. Die Reform könnte mit dem Beginn der neuen Gebührenperiode 2013 in Kraft treten.

Die Ministerpräsidenten der Länder hatten Ende Oktober ihren Willen bekräftigt, eine Reform im Juni 2010 auf den Weg zu bringen. Bisher zahlen Haushalte ohne Fernseher die verminderte Gebühr von 5,76 Euro für Radios und „neuartige Rundfunkgeräte“. Der volle Beitrag für Fernseher und „neuartige Rundfunkgeräte“ liegt bei 17,98 Euro.

Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist eine Gemeinschaftseinrichtung der ARD-Landesrundfunkanstalten, des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradios. Ihre Aufgabe besteht darin, die Rundfunkgebühren einzuziehen.

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Von Gerhard Stadelmaier

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