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Kurt Biedenkopf Verfassungsgericht soll ZDF-Staatsvertrag prüfen

12.12.2009 ·  Der frühere sächsische Ministerpräsident Biedenkopf hat eine verfassungsrechtliche Prüfung des ZDF-Staatsvertrags gefordert. Nach der Ablösung Chefredakteur Brenders habe die Bevölkerung Anlass, an der Unabhängigkeit des Senders zu zweifeln, schreibt er in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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Der frühere sächsische Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU) hat eine verfassungsrechtliche Prüfung des ZDF-Staatsvertrags gefordert. „Eigentlich sind die Länder am Zuge, wenn es darum geht, Verfassungsrecht und praktizierte Wirklichkeit wieder zur Deckung zu bringen. Fehlt ihnen selbst die Kraft für eine grundlegende Änderung des ZDF-Staatsvertrages, dann bleibt nur eine verfassungsrechtliche Prüfung der entstandenen politischen Wirklichkeit ... durch das Bundesverfassungsgericht“, schreibt Biedenkopf in einem Beitrag für die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ (F.A.S.).

Anlässlich der Ablösung von Chefredakteur Nikolaus Brender habe die Bevölkerung Anlass, an der politischen Unabhängigkeit des ZDF zu zweifeln. „Die Berechtigung dieser Zweifel ist auch im ZDF-Staatsvertrag selbst angelegt. Mit ihm haben die Länder ein Konstrukt geschaffen, in dem nicht die Staatsferne, wohl aber die Machtnähe vorgezeichnet ist: vermittelt über die politischen Parteien“, schreibt Biedenkopf. Diese im ZDF-Staatsvertrag angelegte Versuchung, die gebotene Staatsferne durch Parteiproporz zu unterlaufen, lasse sich nicht durch einige klärende Veränderungen beheben, so wie sie der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) angeregt habe. „Sie verlangt nach einer grundlegenden Neuorientierung. Bleibt sie im Wesentlichen erhalten, kann sie sich zu einer Gefahr für die in der föderativen Ordnung unseres Landes angelegte Vielfalt entwickeln“, schreibt Biedenkopf in der F.A.S.

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Von Martin Otto

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