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„Erwachsen auf Probe“ Gericht lehnt Verbotsklage ab

03.06.2009 ·  Der Privatsender RTL darf am heutigen Mittwochabend die umstrittene Sendung „Erwachsen auf Probe“ zeigen. Das Kölner Verwaltungsgericht lehnte ein Verbot ab. Die Sendung sei schon abgedreht und die Kinder seien im Nachhinein nicht mehr zu schützen.

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Der Privatsender RTL darf am heutigen Mittwochabend die umstrittene Sendung „Erwachsen auf Probe“ zeigen. Das Kölner Verwaltungsgericht lehnte ein Verbot am Mittwochmorgen ab. Das deutsche Familiennetzwerk, ein bundesweiter Verbund von knapp hundert Organisationen, hatte eine einstweilige Anordnung beantragt.

Wie ein Gerichtssprecher sagte, befanden die Richter, dass die Sendung schon abgedreht sei und man den Kindern deshalb sowieso nicht mehr helfen könne. Was die mögliche Wirkung der Sendung angehe, sei die Landesmedienanstalt zuständig.

In „Erwachsen auf Probe“ leihen Eltern ihre Babys und Kleinkinder vorübergehend an Teenager aus. Gegen die Sendung hatte es massive Proteste gegeben, Ende vergangener Woche hatten rund sechzig Organisationen und Verbände in einem offenen Brief gegen die Ausstrahlung protestiert. RTL hatte die Einwände zurückgewiesen, das Wohl der Kinder sei während der Dreharbeiten nie in Gefahr gewesen.

Sie dazu auch: Fernsehblog: Die Hysterie um „Erwachsen auf Probe”

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Von Martin Otto

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