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Deutscher Rundfunk Gebühren, bis keiner mehr schaut

27.10.2010 ·  Auch für Computer muss Rundfunkgebühr bezahlt werden. Das stellt das Bundesverwaltungsgericht fest. Doch gilt die Regelung nicht mehr lange. Von 2013 an zahlen alle für alles. Das Ziel der Beitragsreform wird immer deutlicher.

Von Michael Hanfeld
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Die Medienwelt mag in einem globalen Wandel begriffen sein, das deutsche Modell der Rundfunkgebühr bleibt, festgemauert in der Erden, politisch und verfassungsrechtlich in Form gebrannt. Bis Ende 2012 beschreibt dieses Modell eine Gebühr, die an das Vorhandensein von Empfangsgeräten gebunden ist, vom 1. Januar 2013 an ist es ein „Beitrag“, der, einer Steuer gleich, pro Haushalt und pro Betriebsstätte erhoben wird. Dann ist es einerlei, mit welcher Gerätschaft oder ob man überhaupt Rundfunk empfangen kann – gezahlt werden muss für ARD, ZDF und das Deutschlandradio in jedem Fall, auch ohne Gerät, auch ohne Nutzung.

Dass die – noch – bestehende Regelung auch Computer umfassen darf, hat gestern das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt. Es hat die Klagen von zwei Rechtsanwälten und einem Studenten gegen die für Computer erhobene Gebühr von monatlich 5,76 Euro abgewiesen. Die Kläger hatten argumentiert, dass sie ihre Computer gar nicht zum Rundfunkempfang nutzen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 6 C 12.09, 6 C 17.09 und 6 C 21.09) entschied jedoch, dass ein internetfähiger Computer ein Rundfunkempfangsgerät sei, auf die subjektive Nutzung komme es nicht an. Es reiche für die Gebührenpflicht, die Geräte zum Empfang bereitzuhalten, es sei sogar unerheblich, ob der Computer mit dem Internet verbunden sei, er müsse dafür nur technisch präpariert sein – was schließlich für jeden Computer gilt. Rund 200 000 Gebührenzahler, die weder Fernseher noch Radio angemeldet haben, sind von der Regelung für „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ betroffen, die von den Ländern 2007 beschlossen wurde.

Das wahre Ziel der Beitragsreform

Verschiedene Gerichte hatten in der Frage der Computergebühr – die vor allem in Betrieben virulent wird – unterschiedlich geurteilt. Damit dürfte es nach dem höchstinstanzlichen Spruch vorbei sein. Mit dem Inkrafttreten der neuen Gebühr am 1. Januar 2013 wird der Streit aber ohnehin obsolet. Von da an muss man auch zahlen, wenn man keinen Fernseher, kein Radio, keinen Computer besitzt und die Angebote von ARD und ZDF nicht wahrnimmt. Das mag ein ausgesprochen ausgeschlossener Fall sein, doch zeigt sich endgültig, worum es in der Geschichte der deutschen Rundfunkfinanzierung geht: um den Erhalt der Pfründe von ARD und ZDF, mit welcher Regelung auch immer.

Die Computergebühr war in diesem Zusammenhang ein Zwischenschritt. Anfang des einundzwanzigsten Jahrhunderts war klar, dass die Nutzung elektronischer Medien im Computer verschmilzt. Also musste eine Computergebühr her – die sich übrigens nominell auf den vollen Monatssatz von 17,98 Euro beläuft, es wird nur übergangsweise der geringere, sonst für das Radio erhobenen Satz von 5,76 Euro erhoben.

Jetzt aber, da die demographische Entwicklung Löcher in die Etats der öffentlich-rechtlichen Sender reißen könnte – die sich, allein aus Gebühren, zuletzt auf zwischen 7,2 und 7,6 Milliarden Euro pro Jahr beliefen –, musste die allumfassende Gebühr her. Zunächst wurde sie dem Publikum als vermeintlich „gerechtere“ und einfachere Lösung präsentiert. Doch ist längst klar, dass es, anders als erhofft, mit der Fahndung der Gebühreneintreiber kein Ende haben wird – die Gebühreneinzugszentrale GEZ wird vielmehr zu einer bundesweit agierenden Supermeldebehörde, die jeden Haushalt, jeden Betrieb und die Zahl von dessen Mitarbeitern erfasst. Und erst in der Schlussrunde, in der vergangenen Woche, als sie dem neuen Gebührenmodell ihren Segen gaben, haben die Ministerpräsidenten das wahre Ziel der Beitragsreform offenbart: ARD, ZDF und Deutschlandradio dürfen nicht weniger bekommen. Um nichts anderes geht es.

Stagnation ist schlicht nicht vorgesehen

Es geht mithin auch darum, die Gehälter der Intendanten zu bezahlen. Im Fall des ZDF-Intendanten Markus Schächter sind das 299 000 Euro pro Jahr, im Fall der WDR-Intendantin Monika Piel 352 000 Euro, um nur zwei – zugegebenermaßen hohe – Beispiele zu nennen. Auch das Salär den Chefs der bayerischen Landesmedienanstalt, Wolf-Dieter Ring, der 305 000 Euro vereinnahmt, wird von Gebührenzahlern aufgebracht. Bis zu zwei Prozent der Rundfunkgebühren gehen nämlich an die Landesmedienanstalten, deren Aufgabe es ist, den privaten Rundfunk zu beaufsichtigen.

Das soll keinen Sozialneid schüren, doch ist es schon erstaunlich, wie stark hoheitliche Aufgaben in manchen Bereichen beschnitten werden – denken wir an die Schrumpfkur der Bundeswehr –, in anderen aber eben nicht. Niemals werden ARD und ZDF weniger haben denn jetzt, weil sie ihren „Finanzbedarf“ nur anmelden müssen, um an mehr Geld zu kommen. Diesen Bedarf prüft eine unabhängige Kommission (Kef) zwar, doch ist in diesem System schlicht nicht vorgesehen, dass es Stagnation oder sogar einmal weniger geben könnte. Die Bevölkerung mag schrumpfen, der Anteil der Erwerbstätigen nicht weiter wachsen, der Beitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aber steigt und steigt.

Die Abgeordneten sollten genau hinschauen

Wäre die sächsische Landesregierung nicht, täte er das wahrscheinlich schon zum 1. Januar 2013. Die Sachsen haben vehement darauf gedrungen, wenigstens die monatliche Beitragshöhe zu deckeln. Rheinland-Pfalz hat, mit dem Ministerpräsidenten und ZDF-Verwaltunratsvorsitzenden Kurt Beck, fest dagegengehalten, ein Gebührenmoratorium festzuschreiben. Dafür gibt es sogar einen guten Grund: Ein solches würde vom Bundesverfassungsgericht garantiert sofort kassiert. Karlsruhe nämlich hat mit seiner Rechtsprechung das Selbstbedienungsmodell von ARD und ZDF erst begründet. Den Sendern wurde eine „Bestands- und Entwicklungsgarantie“ zugesprochen. Ist das nicht toll? Bestand und Entwicklung garantiert! Das heißt natürlich auch: Mehr Gebühren, garantiert! Mehr und immer mehr, von Behinderten, die bislang nicht zahlen mussten; von Zweitwohnungsbesitzern, die künftig doppelt, also zweimal 17,98 Euro pro Monat zahlen müssen (das sind satte 35,96 Euro); von Radiohörern, deren Gebühr sich von 5,76 Euro auf 17,98 Euro verdreifacht, und von Unternehmen, die fürchten, dass ihre Abgaben um 800 Millionen Euro pro Jahr steigen.

Bis dato wurde verhöhnt und verlacht, wer behauptete, dass ARD und ZDF vom 1. Januar 2013 mehr im Säckel hätten. Die neue Rundfunkgebühr soll „aufkommensneutral“ sein. Jetzt ist hinter vorgehaltener Hand schon von einer möglichen „Überkompensation“ die Rede, die dann aber über die Jahre verrechnet werde. Will heißen: Nähmen ARD, ZDF und Deutschlandradio von 2013 an plötzlich mehr – acht Milliarden, achteinhalb, neun Milliarden Euro pro Jahr – ein, würde das mit der nächstbesten Gebührenerhöhung verrechnet. Das wäre dann der nächste Taschenspielertrick, den man den Gebührenzahlern mit ein wenig Geschick glatt als Erleichterung verkaufen könnte.

Der Staatsvertrag, der die neue Rundfunkgebühr festschreibt, geht den Landtagen jetzt zur Prüfung zu. Die Abgeordneten sollten genau hinschauen. Und einer grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Überprüfung bedarf der neue „Rundfunkbeitrag“, der für eine Leistung ohne Ansehen von deren Nutzung erhoben wird, auch.

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Jahrgang 1965, Redakteur im Feuilleton, zuständig für „Medien“.

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