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Dienstag, 14. Februar 2012
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Literatur Neues Urteil gegen Billers Roman „Esra“

22.08.2003 ·  Alles Schwärzen hat nichts genutzt: Auch die zweite Fassung des umstrittenen Liebesromans „Esra“ von Maxim Biller darf nicht erscheinen. Das Landgericht München I kündigte zusätzlich ein generelles Verbot an.

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Auch die zweite Fassung des umstrittenen Liebesromans „Esra“ von Maxim Biller darf nicht erscheinen. Das Landgericht München I erließ abermals eine einstweilige Verfügung gegen das Buch und kündigte zusätzlich ein generelles Verbot an. Das bestätigte das Gericht am Freitag.

Auch die neue Version des Buches verletzt nach Ansicht des Gerichtes die Persönlichkeitsrechte von Billers Ex-Freundin und deren Mutter. Die Frauen seien weiterhin als Figuren des Romanes erkennbar. Der Verlag Kiepenheuer & Witsch bezeichnete die Entscheidung des Gerichtes als einen „Skandal“.

Inhaltliche Änderungen

Bereits im März dieses Jahres war eine erste Verfügung gegen die Veröffentlichung des Buches ergangen. Das Bayerische Oberlandesgericht (OLG) hob die Entscheidung allerdings wieder auf. Der Verlag verpflichtete sich im Gegenzug, die monierten Passagen zu schwärzen. In der neuen Fassung des Buches wurden die entsprechenden Stellen allerdings nicht gestrichen, sondern lediglich inhaltliche Änderungen vorgenommen.

Die beiden Klägerinnen entschieden sich aus diesem Grund, erneut gegen die Veröffentlichung vorzugehen. Es fehle weiterhin an einer künstlerischen Verfremdung. Beide Figuren seien nach wie vor klar zu identifizieren. Der Kölner Verlag sieht in dem Urteil „einen generellen Angriff auf die Freiheit der Kunst gegenüber den Ansprüchen und Einsprüchen von außen“. Es dürfe einem Schriftsteller nicht verboten werden, auch Personen, Ereignisse oder Gedanken aus der Realität zu verwenden. Insgesamt handele es sich um ein Werk der Fantasie des Autors. Ansonsten müßte jedes belletristische Werk der Vergangenheit und Gegenwart unter juristischen Verdacht gestellt werden.

Die Ex-Freundin Billers taucht in dem Roman als Titelheldin „Esra“ auf. Auch ihre Mutter spielt eine Rolle. Nach Ansicht der Klägerinnen entsprechen die Schilderungen exakt den tatsächlichen Lebensumständen. Der Bundesfilmpreis für „Esra“ und der alternative Nobelpreis für die Mutter wurden in der neuen Fassung zum Fritz-Lang- Preis und dem Gustav-Adolf-Preis.

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