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Legale Abtreibung verweigert Der Fall Alicja Tysiąc

17.04.2007 ·  Obwohl ihr Gesundheitsrisiko bekannt war, wurde Alicja Tysiąc die Abtreibung verweigert. In Straßburg wurde der polnische Staat zu einer Entschädigungszahlung verurteilt. Das führte in Polen zu drastischen Reaktionen.

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Im Jahr 2000 wurde der Polin Alicja Tysiąc eine legale Abtreibung verweigert, obwohl das Risiko bekannt war, dass die zweifache Mutter nach einer weiteren Geburt ihr Augenlicht verlieren könnte. Geld für einen illegalen Abbruch hatte sie nicht. Nach der Geburt ihrer heute sechs Jahre alten Tochter konnte nur eine Notoperation die sofortige Erblindung der Mutter verhindern. Alicja Tysiąc ist heute schwer behindert und bezieht eine kleine Invalidenrente.

Vor vier Wochen wurde ihrer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte stattgegeben; der polnische Staat muss eine Entschädigung zahlen. Wie die drastischen Reaktionen in Polen auf das Urteil zeigen, geht die Debatte jetzt erst richtig los. Die rechtsextreme Regierungspartei „Liga Polnischer Familien“ (LPR) hat angekündigt, über eine Verfassungsänderung ein totales Abtreibungsverbot ohne Ausnahmen (bei Vergewaltigungen, Inzest oder gesundheitlichen Schäden für Mutter und Kind) anzustreben, unterstützt von den Bischöfen und dem ultrakatholischen Sender Radio Maryja. Meinungsumfragen bestätigen eine tiefe Spaltung der polnischen Gesellschaft in der Abtreibungsfrage. Einer Zahl von 225 legalen Schwangerschaftsabbrüchen (im Jahr 2005) sollen nach Schätzungen jährlich bis zu 200.000 illegale Abtreibungen gegenüberstehen.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 17.04.2007, Seite 33
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Von Martin Otto

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