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Lawrence Lessig Der Internetpessimist

05.03.2003 ·  Lawrence Lessig doziert mit Vorliebe über die Gesetze des Cyberspace. Sein anhaltender Pessimismus jedoch hat ihm kaum Sympathien eingebracht - bis vor kurzem.

Von Milos Vec
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Daß Lawrence Lessig ein notorischer Internetpessimist ist, hat ihm von keiner Seite besondere Sympathie zugetragen. Lessig ist Jura-Professor in Stanford und hat dort das "Center for Internet and Society" gegründet. Über die "Gesetze des Cyberspace" unterrichtet der Verfassungsrechtler seit 1995. Mit der Zeit ist daraus ein profundes Expertenwissen entstanden, das seinen Niederschlag in einer Reihe von bahnbrechenden Aufsätzen und Monographien gefunden hat.

Lessigs Studie über "Code und andere Gesetze des Cyberspace" von 1999 erschien im vergangenen Jahr auf deutsch (F.A.Z. vom 9. Oktober 2001). Auf dem amerikanischen Markt hat er mittlerweile mit einem neuen Buch nachgelegt, das seinen Ruf als scharfsinniger Analytiker der rechtlichen Verfassung der Informationsgesellschaft bekräftigt ("The Future of Ideas. The Fate of the Commons in a Connected World", 2001).

Schleichende Kontrolle im Internet

Der Tenor ist dabei der gleiche geblieben. Lessig pflegt einen durch hohe Sachkompetenz unterfütterten Alarmismus. Schon 1999 verschreckte er die heitere Netzgemeinde mit einer eher düsteren Zustandsbeschreibung ihres Mediums. Dieses sei, so Lessig, keineswegs so frei, wie die netizens es sich erträumten. Die politischen Manifeste der Gründungsjahre hätten sich inhaltlich längst überholt. Statt dessen beschrieb Lessig den schleichenden Aufbau einer Kontrollarchitektur, die im Interesse von Großkonzernen Freiheit und Privatheit empfindlich einschränke. Die größte Gefahr sah Lessig darin, daß weder den Bürgern noch den Politikern bewußt sei, daß sie eine Entscheidung über die Regulierung des Netzes zu treffen hätten. Statt dessen dominiere ein unreflektiertes Bild von der "natürlichen Freiheit" des Mediums die Diskussion. Wobei verkannt werde, daß es eine solche "Natur" beim Artefakt Internet nicht gebe.

Grundsatzkonflikt „digitales Urheberrecht“

Lessigs Alarmismus gefiel damals weder den euphorisch gestimmten netizens, noch schmeckte er jenen Großkonzernen, die von der Kommerzialisierung des Netzes profitierten. Mittlerweile hat sich die Lage grundlegend geändert, und Lessig empfängt zunehmend Respekt für seine Prophetie. Seit einigen Monaten beschäftigt den Supreme Court die Frage des Urheberrechts, und Lessig ist als Anwalt mit von der Partie. Hinter dem spröden juristischen Problem, wie lange das Urheberrecht für künstlerische Werke gelten soll, bevor die Allgemeinheit frei darüber verfügen kann, macht er einen Grundsatzkonflikt aus.

Künstlerische Beschränkungen

Seine Befürchtung lautet auch in diesem Fall, daß die derzeitige Tendenz dahin gehe, Schutzrechte zugunsten der wirtschaftlich überlegenen Partei auszudehnen, was sich mit neuartigen technischen Möglichkeiten verbinde. Dabei verkenne man, so Lessig, daß diese Schutzrechte vom Gesetzgeber ursprünglich deswegen verliehen worden waren, um Anreize für kulturelle Kreativität zu schaffen. Wie im Fall des Internets befürchtet er eine Kommerzialisierung der Informationsgesellschaft, bei der technische und rechtliche Beschränkungen zu künstlerischen Beschränkungen führten.

1999/2000 war Lessig Fellow am Wissenschaftskolleg in Berlin, wo man sich unter den Kollegen bewundernd zuraunte, daß der heute Vierzigjährige sogar noch erheblich jünger wirke.

Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 08.05.2002, Feuilleton Seite 60.

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