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Vekselberg gegen Christie’s Richter hält Bild für falsch

 ·  Für 1,7 Millionen Pfund ersteigerte Viktor Vekselberg die „Odalikse“ als Originalgemälde von Boris Kustodijew. Dann folgte der juristische Streit mit Christie’s und jetzt die Entscheidung.

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Der Genremaler Boris Kustodijew ging es vor allem darum, die russische Seele zu erfassen. Gerade deswegen sind seine Jahrmarktszenen, folkloristischen Motive des Provinzlebens und Porträts von fülligen Kaufmannsfrauen begehrte Objekte für jene russischen Milliardäre, die sich um die Repatriierung von nationalen Kulturschätzen bemühen.

Zu ihnen gehört Viktor Vekselberg, der bei Forbes unter den hundert reichsten Männern der Welt geführt wird. Vekselberg hat die Forbes-Sammlung von Fabergé-Eiern erworben und durch seine Stiftung mit dem Namen „The Link of Times“ die Rückführung der 1930 nach Harvard verkauften Glocken des Moskauer Danilow-Klosters finanziert.

Für insgesamt 1,7 Millionen Pfund

Im November 2005 ließ der russische Milliardär durch seinen in den Britischen Jungferninseln eingetragenen Kunstfonds Aurora Fine Art Investments bei Christie’s in London Kustodijews sogenannte „Odaliske“ ersteigern. Das kleinformatige Ölbild der sich im Schlaf suggestiv räkelnden Nackten, das in kyrillischer Schrift am linken Bildrand die Signatur „B. Kustodijew“ und das Datum 1919 trägt, wurde 1932 - fünf Jahre nach dem Tod des Künstlers - in Riga ausgestellt, scheint aber davor nicht fest dokumentiert zu sein.

Es gehörte einem nach der Revolution ins Baltikum ausgewanderten Russen, dessen Witwe später in München lebte. Sie ließ das Bild 1989 bei Christie’s versteigern. Damals brachte es 19.000 Pfund. 2005 dann kam die „Odaliske“ mit einer Taxe von 220.000 Pfund zum Aufruf. Das Bild erzielte schließlich mit 1,5 Millionen Pfund einen damaligen Rekordpreis für den Künstler. Mit Aufgeld belief sich der Preis auf rund 1,7 Millionen Pfund.

Ein Recht auf Rückabwicklung

Einige Monate später kamen Zweifel an der Authentizität auf. Der Kunstfonds holte bei der Moskauer Tretjakow-Galerie und beim Grabar-Restaurierungszentrum Expertisen ein, die beide befanden, die „Odaliske“ sei eine Fälschung. 2006 machte Aurora diese Beanstandungen bei Christie’s geltend. Nachdem auch das Russische Museum feststellte, dass das Gemälde nicht von Kustodijew sei, reichte Aurora 2010 Klage gegen Christie’s ein, das weiter an der Zuschreibung festhielt. Es dauerte zwei Jahre, bis der Fall vor dem Obersten Gericht in London zur Verhandlung kam.

Der Prozess zog sich drei Wochen hin. Jetzt hat der Richter Christie’s zwar von den Vorwürfen der Falschdarstellung und der Verletzung der Sorgfaltspflicht entlastet. Er kam jedoch zum Schluss, die „Odaliske“ sei nicht von Kustodijew. Gewissheit in dieser Frage zu erlangen, sei aber nicht möglich, heißt es in der Urteilsbegründung. Der Richter zog Provenienz und Technik weniger in Betracht als Kennerschaft: „Die Wahrscheinlichkeit ist nach meiner Ansicht, dass das Werk von einem anderen als Kustodijew ist“.

Demnach sei Aurora berechtigt, den Kauf rückgängig zu machen. Aufgrund der gescheiterten Klage auf Falschdarstellung und Verletzung der Sorgfaltspflicht wurden Christie’s 25 Prozent der sich auf 1,4 Millionen Pfund belaufenden Gerichtskosten erlassen. Das Auktionshaus bleibt bei der Zuschreibung und prüft jetzt, wie es weiter verfahren will. Nachdem staatliche russische Institutionen die „Odaliske“ als Fälschung erklärt haben, ließ sich kein russischer Experte finden, der diese Beurteilung in Frage stellt. Ein Nachteil für Christie’s, meinen Beobachter. Verbreitet hat sich die Meinung, dass es sich um ein minderwertiges Werk von Kustodijew handeln könnte, für das Christie’s jetzt einen neuen Besitzer finden muss.

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Jahrgang 1957, Feuilletonkorrespondentin mit Sitz in London.

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