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Tatort: DDR Devisen gegen geraubte Kunst

08.02.2012 ·  Der Kunstraub durch die Staatsmacht der DDR ist noch wenig beachtet. Dabei verloren viele Sammler ihre Werke durch deren Willkür.

Von Lisa Zeitz
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© dapd Leiter der „Kommerziellen Koordinierung“: Alexander Schalck-Golodkowski

Beim dreizehnten Kunstsachverständigen-Tag in Berlin betraf das Thema Restitution diesmal nicht die Rückgabe von Kunstwerken an die Erben der jüdischen Eigentümer, sondern ein weniger diskutiertes Feld, den Kunstraub in der DDR: die perfide Praxis der „Kriminalisierung ostdeutscher Sammler zum Zwecke staatlicher Devisenbeschaffung“, so der Vortrag des Berliner Rechtsanwalts Ulf Bischof. Zwar spielte Kunst innerhalb der mit einer Milliarde jährlich bezifferten Devisenbeschaffung der DDR nur eine untergeordnete Rolle, aber für die rund 200 bis 250 betroffenen ostdeutschen Sammler waren die staatlichen Interventionen traumatische Eingriffe. Der 1966 gegründete Bereich „Kommerzielle Koordinierung“ (KoKo) war Alexander Schalck-Golodkowski unterstellt.

Schon Ende der sechziger Jahre wurde der „unkonventionelle“ Kunsterwerb für den Export getestet. 1973 beschloss der Ministerrat sogar, Museumsbestände im Wert von 55 Millionen „Valutamark“ für den Export anzubieten, jedoch überwog schließlich die begründete Furcht, solche Verkäufe könnten in den Medien als Zeichen des Niedergangs der DDR interpretiert werden. Man ließ von der Idee wieder ab. In den achtziger Jahren, so Bischof, begann in der DDR die flächendeckende Suche nach exportgeeigneten Privatsammlungen.

Unbekannte Schicksale

Der staatliche Zugriff auf diese Sammlungen geschah mit der Begründung der angeblichen Steuerhinterziehung: Den Besitzern der Kunstwerke wurde der Wertzuwachs ihrer Stücke über die Jahre vorgerechnet: Daraus resultiere ein Gewinn aus Gewerbebetrieb. Meistens blieb den Sammlern nichts anderes übrig, als ihre Kunst in staatlichen Besitz überführen zu lassen. Die KoKo exportierte die Objekte, die dann zum Beispiel in diversen Auktionskatalogen wiederauftauchten. Zwar hat sich die Sensibilität im Umgang mit Provenienzen stark gewandelt, aber das Schicksal vieler ostdeutscher Sammler ist immer noch unbekannt, da die Rechtslage schwierig ist und viele Unterlagen geschreddert sind.

Bischof greift das Beispiel des Ehepaars Meißner heraus, deren Erben er vertritt: Filmaufnahmen aus jener Zeit zeigen den Dresdener Sammler Helmuth Meißner und seine Frau als harmloses altes Ehepaar mit Kanarienvogel in einer mit Antiquitäten vollgestopften Wohnung - Regale voller Porzellan, an den Wänden Gemälde. Die Hausdurchsuchung im April 1982 endete damit, dass der neunundsiebzig Jahre alte Herr Meißner in eine psychiatrische Klinik zwangseingewiesen wird, wo er bis zum November festgehalten wurde. „Das bei Meißner vorgefundene Vermögen beläuft sich auf 5,6 Millionen Mark. Der Steuerbescheid beinhaltet Vermögens- und Einkommenssteuernachzahlungen in Höhe von 5,2 Millionen Mark zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von fünf Prozent.

Meißner wird ein Vermögen von circa 50-Tausend Mark verbleiben“, heißt es in dem Steuerverfahren 1982. Mittlerweile wurden der Familie einige Werke, die ihren Weg in ostdeutsche Museen oder den westeuropäischen Kunstmarkt genommen hatten, restituiert. Doch geschätzte 99 Prozent der Sammlung Meißner sind bis heute verloren. Es ist schwierig, Einlieferungen zu Auktionen später nachzuverfolgen, und die juristische Lage ist komplex und hängt auch immer davon ab, in welchem Land die Stücke wiederauftauchen. Auch Fristen können ablaufen. „Für die Jahre 1933 bis 1945 gibt es einen Grundkonsens“, sagt Ulf Bischof, „für die DDR-Zeit noch nicht.“ Es ist Zeit, dass sich daran etwas ändert.

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