Die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Kunstwerke in Deutschland - von derzeit sieben auf neunzehn Prozent - stand seit diesem Frühjahr im Raum. Grund dafür war die Androhung eines „Vertragsverletzungsverfahrens“, das heißt, die Europäische Union drohte damit -, sollte die Bundesregierung auf ihr Ansinnen nicht reagieren - Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zu ziehen. Dahinter steht - zumindest auch - die ausgeprägte Einmischungsfreudigkeit der Europäischen Union in die Angelegenheiten ihrer einzelnen Länder, die dann gern Angleichung oder Chancengleichheit heißt. Nicht, dass Deutschland nicht einige solcher Vertragsverletzungsverfahren in anderen Sachen anhängig hätte, es lässt sich da durchaus prinzipiell streiten. Eine ganze Weile sah es allerdings so aus, als fänden die deutschen Galeristen, Kunsthändler und - am Ende der Nahrungskette - die Künstler nicht einmal wirklich Gehör in Berlin.
Dann aber haben sich der Kulturstaatsminister Bernd Neumann und auch das Finanzministerium doch noch ihrer Verantwortung für dieses Marktsegment, das international einen hervorragenden Ruf hat, erinnert. Und nun zeichnet sich endlich eine Lösung ab, die als ausgesprochen akzeptabel gelten kann. Der Kompromiss orientiert sich an der - in Frankreich üblichen - Margenbesteuerung beim Handel mit Kunst. Das bedeutet: Vom Verkaufspreis wird ein bestimmter festgelegter Prozentsatz mit der Mehrwertsteuer in voller Höhe belegt. Wie bei unseren Nachbarn sollen das künftig auch in Deutschland dreißig Prozent der Gesamtsumme sein, die dann eben mit neunzehn Prozent zu versteuern sind. Unterm Strich bedeutet diese Regelung, wenn sie denn hoffentlich kommt, eine hinnehmbare Steuererhöhung von sieben auf etwa 9,5 Prozent.
In Kraft treten soll die Margenbesteuerung für Kunst am 1.Januar 2014; im kommenden Jahr 2013 bleibt es entsprechend noch bei den bisherigen Usancen des ermäßigten Steuersatzes. Der Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler (BVDG), namentlich sein Vorsitzender Klaus Gerrit Friese, hat an dieser für den Handel mit Kunstwerken existenzwichtigen Front vorbildlichen Einsatz gezeigt und - wenn sich die Bundesregierung schon den Brüsseler Wünschen beugt - eine optimale Lösung mit den zuständigen Ministerien erzielt. Was indessen auf der - europäischen - Agenda bleiben muss: Die bildende Kunst muss überhaupt wieder in den europäischen Katalog der mehrwertsteuerbegünstigten Kulturgüter aufgenommen werden, in dem sie, aus unerfindlichen Gründen, derzeit nicht firmiert. Was einem guten Buch recht ist, muss einem guten Bild billig sein.
Fortsetzung der Rettungsaktion
Birgit Maria Sturm BVDG (sturmBVDG)
- 29.10.2012, 11:23 Uhr
MWST
Jean Josef Keller (mjjkeller)
- 28.10.2012, 15:24 Uhr