Es wird erneut gestritten: um Paul Klees „Sumpflegende“. Bei der Zivilkammer des Landgerichts München I ist seit dem 23. März eine Klage auf Herausgabe der „Sumpflegende“ an die Erben der einstigen Eigentümerin eingereicht. Derzeit hängt das 47 mal 41 Zentimeter große Ölgemälde auf Karton aus dem Jahr 1919 in der Städtischen Galerie im Lenbachhaus in München. Gemeinsam mit der Gabriele-Münter-und-Johannes-Eichner-Stiftung hat die Stadt München das Bild im Jahr 1982 erworben, für 650.000 Mark. Seit 1992 gibt es Anträge auf Rückgabe der „Sumpflegende“ an die Erben ihrer einstigen Eigentümerin. Münchens Oberbürgermeister Christian Ude aber tritt bis heute dem Restitutionsanspruch entgegen, mit dem Buchstaben des Gesetzes auf seiner Seite bislang. Selbst die Interventionen zweier Kulturstaatsminister, zuerst Michael Naumanns, dann Bernd Neumanns - Neumann schlug vor drei Jahren vor, die eigens zur Schlichtung solcher Fälle gegründete „Limbach-Kommission“ anzurufen -, halfen nicht.
Dabei ist unbestritten, dass das Bild Sophie Lissitzky-Küppers gehörte, die es 1926, zusammen mit anderen Kunstwerken, als Leihgabe dem Provinzialmuseum Hannover (heute Niedersächsisches Landesmuseum) übergab. Sie war die Witwe von Paul Küppers, dem Direktor der Hannoveraner Kestner-Gesellschaft, und folgte damals ihrem zweiten Ehemann, dem Maler El Lissitzky, in die Sowjetunion. Elf Jahre später geriet auch Klees kleines Gemälde in den Fokus der Nationalsozialisten, die es am 5. Juli 1937 im Museum beschlagnahmten und es in der Ausstellung „Entartete Kunst“ im selben Jahr in München zeigten, danach noch einmal 1938 in Düsseldorf.
Im Auftrag der Galerie Ernst Beyeler
Erkundet man im Archiv die „Sumpflegende“, stößt man schon vor zwanzig Jahren auf einen Artikel, den der Jurist Hermann J. Knott geschrieben hat (“Handelsblatt“ vom 11. August 1992). Knott rollt dort die Provenienz der „Sumpflegende“ auf. Demnach veräußerte im März 1941 Hitlers Regime das Werk an den Händler Hildebrand Gurlitt für 500 Schweizer Franken. Bis zum Herbst 1962 ist der Verbleib unbekannt; dann versteigert das Kölner Kunsthaus Lempertz die „Sumpflegende“. Knott nennt auch den Verbleib von 1963 bis 1982; das Bild war in der Schweiz. München endlich erwarb es von der Galerie Rosengart in Luzern. Und Knott erwähnt ein Schreiben, in dem erläutert ist, dass die Niedersächsische Landesregierung, die eigentlich an einer Rückführung des Bilds nach Hannover interessiert war, 1962 auf ein Gebot bei Lempertz verzichtet habe - wegen ungeklärter Eigentumsverhältnisse.
Das von Knott genannte Schreiben, das eine Anlage der aktuellen Klageschrift des Leipziger Rechtsanwalts Christoph von Berg darstellt, liegt dieser Zeitung vor. Wilhelm F. Arntz, der 1962 bei Lempertz die „Sumpflegende“ - im zunächst nicht bekanntgewordenen Auftrag der Basler Galerie Ernst Beyeler - ersteigerte, sandte es an Armin Zweite, der damals Direktor des Lenbachhauses war, eingegangen dort am 22. April 1982. Der Ankauf der „Sumpflegende“ durch die Stadt München wurde später, im Sommer 1982, öffentlich bekannt.
Arntz lieferte in diesem Schreiben die Vorgeschichte zu Klees Bild, einschließlich der Lempertz-Auktion 1962. Tatsächlich, so schreibt Arntz, hätte Harald Seiler, der 1962 Direktor des Niedersächsischen Landesmuseums war, Klees Bild gern für sein Haus ersteigert - und weiter, dass aber „das Niedersächsische Landesministerium aus rechtlichen Erwägungen von einem Ankauf des Bildes absehen“ wollte. Solche „Erwägungen“ legen eines zumindest nah: Das Schicksal der „Sumpflegende“ muss nach diesen Informationen bereits 1962 den beteiligten Seiten bekannt gewesen sein. Und es fällt nicht ganz leicht, unter diesen Vorzeichen von einem „gutgläubigen Erwerb“ zu sprechen. Übrigens erhielt Arntz für Beyeler den Zuschlag bei 88.000 Mark, mit Aufgeld bezahlte er dann 100.000 Mark.
Von den Nationalsozialisten verhökert
Es gibt noch ein anderes, wesentlich früheres Schreiben, das in diesen Zusammenhang gehört: Ein gewisser Hofmann schickte es am 17. September 1938 an seinen „Herrn Minister“ - „Betr.: Verwertung der sichergestellten Produkte entarteter Kunst“. Dort heißt es: „Gemäß dem Wortlaut von § 1 des Gesetzes (Anmerkung der Redaktion: gemeint ist das nationalsozialistische ,Einziehungsgesetz’ für ,entartete’ Kunst) können die Leihgaben der Personen, welche im Zeitpunkt der Sicherstellung der Werke Nicht-Reichsangehörige waren, nicht eingezogen werden.“ Von ihnen solle ein „Abtransport“ ihrer beschlagnahmten Kunstwerke auf eigene Kosten innerhalb von acht Wochen durchgeführt werden, dann: „Die Staatsangehörigen der Sowjet-Republik sind der Vollständigkeit halber in die Liste mitaufgenommen. Der Fall bleibt wohl gesondert zu prüfen.“ So weit diese Schreibtischtäter-Prosa. Aufgeführt in der nachfolgenden Liste „Ausländisches Eigentum“ ist, neben anderen Werken, auch „Klee / Sumpflegende / Hannover / Küppers-Lissitzky / USSR“.
Die „Sumpflegende“ wurde dennoch, wie oben erwähnt, 1941 von den Nationalsozialisten verhökert. Sophie Lissitzky-Küppers wurde vom KGB 1944 mit ihrem Sohn Jen als „feindliche Ausländer“ nach Sibirien deportiert. Sie starb 1978 in Nowosibirsk. Der vorläufige Streitwert für Klees Gemälde ist auf zwei Millionen Euro festgesetzt.
Die nun vorgelegten Dokumente müssen wahrhaftig zu denken geben. Sie machen den Anspruch der Klage auf Herausgabe der „Sumpflegende“ noch ein Stück plausibler. Vor allem aber muss endlich eine Lösung gefunden werden. Zumal angesichts einer Summe, die niemandem weh tut, doch wenigstens geschehenes Unrecht anerkennen würde, nicht bloß symbolisch. Außerdem darf man bestimmt davon ausgehen, dass bei einer gütlichen Einigung mit den Erben nach Sophie Lissitzky-Küppers, im Idealfall einem Rückkauf, einschlägige Stiftungen in Deutschland München finanziell helfen würden. Es geht doch darum: Gerechtigkeit lebt vom Geist der Gesetze, stets von ihrer Auslegung in jedem einzelnen Fall, weshalb gefundene Lösungen nicht verallgemeinerbar sind. Für die „Sumpflegende“ sollte endlich eine Kompetenz aktiv werden, die moralisch intelligent handelt, am besten auch noch diskret. Das wird doch wohl machbar sein.