28.10.2011 · Vor zehn Jahren beschlossen und endlich umgesetzt: Auf dem französischen Kunstmarkt darf nun jedes europäische Auktionshaus seine Versteigerungen abhalten.
Von Angelika Heinick, ParisVor zehn Jahren ist das jahrhundertealte französische Versteigerungsmonopol gefallen. Ausländische Auktionshäuser, allen voran Christie’s und Sotheby’s, können seither in Frankreich Versteigerungen abhalten. Doch erst jetzt, mit dem im Juli verabschiedeten „Liberalisierungsgesetz öffentlicher Versteigerungen“, das Anfang September in Kraft getreten ist, wurde der französische Auktionsmarkt den internationalen Standards tatsächlich angepasst. Diese Änderung im Rahmen der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie von 2006 war überfällig. Auktionshäuser und Auktionatoren aus der Europäischen Union, gleich welcher Gesellschaftsform, können nun nach einfacher Anmeldung beim Versteigerungsrat - das Zulassungsverfahren fällt weg - in Frankreich Auktionen durchführen oder sich dort niederlassen.
Der Versteigerungsrat, nunmehr eine zum größeren Anteil von hohen Staatsbeamten besetzte „Regulierungsbehörde“, übt seine Kontrolle im Nachhinein aus und kann jederzeit von den Auktionshäusern Informationen über ihre Organisation sowie ihre technischen und finanziellen Mittel einfordern. Die wichtigste Neuerung und Gleichstellung mit dem angelsächsischen Markt ist die Möglichkeit für Auktionshäuser, Privatverkäufe zu tätigen. Dafür muss, wie bei einer Auktion, eine Schätzung erfolgen und ein Verkaufsprotokoll erstellt werden. Auktionshäuser dürfen aber weiterhin nicht auf eigene Rechnung Kunstwerke an- und verkaufen, außer um einen Streitfall zwischen dem Einlieferer und dem Käufer zu beenden oder - im Fall der nun auch in Frankreich erlaubten Preisgarantie (maximal in Höhe des unteren Schätzwerts) - ein nicht verkauftes Objekt zu erwerben und weiterzuverkaufen oder zu versteigern.
Der Nachverkauf unzugeschlagen gebliebener Objekte unterliegt keiner zeitlichen Begrenzung mehr und kann, nach vertraglicher Vereinbarung mit dem Einlieferer, auch zu einem unter dem letzten Gebot liegenden Preis erfolgen. Drouot hat parallel dazu seine Unternehmensstruktur in den vergangenen Monaten - wesentlich auch infolge des im Dezember 2009 publik gewordenen Diebstahlskandals der hauseigenen Spediteure - von Grund auf erneuert. Die Holdinggesellschaft „Drouot Patrimoine“, deren Verwaltungsrat weiterhin von Georges Delettrez geleitet wird, umfasst diverse Einheiten: „Drouot Enchère“, mit Vermietung und Management der Räumlichkeiten die wichtigste Aktivität, wird nun für mehr Transparenz von einem Aufsichtsrat unter dem Vorsitz des Auktionators Claude Aguttes und einem Vorstand, dem sein Kollege Yann Le Mouël vorsitzt, geleitet. Erklärtes Ziel des Liberalisierungsgesetzes ist es, den französischen Auktionsmarkt zu „dynamisieren“. Den Kunsthandelsplatz Paris kann dieser Schritt gegenüber der Konkurrenz jedenfalls nur stärken.