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Dienstleistungsrichtlinie Versteigern in Europa

 ·  Die Dienstleistungsrichtlinie aus dem Jahr 2006 betrifft auch die Auktionshäuser, Ziel ist die Liberalisierung und Harmonisierung des Marktes. In Frankreich sind mit dem Gesetz hohe Erwartungen verknüpft.

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Das Reformgesetz des Auktionswesens aus dem Jahr 2000 erscheint zunehmend als Etappe eines noch nicht abgeschlossenen Wandlungsprozesses. Im März desselben Jahres hat das Gipfeltreffen von Lissabon die Weichen des europäischen Binnenmarkts für Dienstleistungen gestellt mit dem Anspruch, die Europäische Union bis 2010 zum „wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt“ zu machen. Wie fast alle Dienstleistungsbranchen sind auch die Auktionshäuser von der im Dezember 2006 vom Europäischen Parlament verabschiedeten Dienstleistungsrichtlinie betroffen, die bis Ende 2009 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden soll.

Liberalisierung des europäischen Auktionswesens

„Was will Europa? Was wollen wir?“ hieß die Frage, über die auf dem Jahreskonvent des französischen Auktionshäuserverbands (Symev) in einer Runde von Juristen und Staatsratsmitgliedern sowie Vertretern des Versteigerungsrats und der Auktionshäuser debattiert wurde. Die zunächst nach dem EU-Kommissar Frits Bolkestein benannte Richtlinie sieht vor, in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Niederlassungsfreiheit für Dienstleistungsbetriebe sowie die Freiheit für grenzüberschreitende Dienstleistungen durch die Abschaffung diskriminierender Beschränkungen, den Abbau bürokratischer Hindernisse sowie die Vereinfachung von Verwaltungsverfahren zu garantieren. Für den europäischen Auktionsmarkt bedeutet das, dass in den Mitgliedstaaten der Union niedergelassene Auktionsfirmen in anderen Mitgliedsländern ohne sonderliche Formalitäten eine Geschäftstelle eröffnen oder Dienstleistungen in Form von Versteigerungen erbringen können.

Französische Hoffnungen

Die französischen Auktionatoren selbst scheinen diese Aussicht wenig zu fürchten: Ihre schärfsten Konkurrenten, Christie's und Sotheby's, sind längst fest auf dem Pariser Markt etabliert. Der Auktionshäuserverband sieht in der Umsetzung der Richtlinie sogar eine Chance: Anders als im Jahr 2000, als die Reform den Auktionatoren vom Gesetzgeber auferlegt wurde, erklärte Henry de Danne als Vertreter des Symev, habe man heute die Möglichkeit, die „eigenen Geschicke selbst in die Hand zu nehmen und die juristischen Rahmenbedingungen in eine günstigere Richtung zu lenken“. Dahinter verbirgt sich eine Kritik an der von vielen Auktionsfirmen als zu einengend empfundenen Beaufsichtigung durch den französischen Versteigerungsrat, der zur Reform mit zwölf Vertretern der Regierung, des Handels und der Auktionshäuser als Zulassungs- und Kontrollbehörde eingerichtet wurde. Der Auktionator Hervé Poulain forderte mehr Liberalisierung: „Brauchen wir eine reglementierte Auktionsbranche und eine Regulierungsbehörde? Kann das Auktionswesen nicht einfach dem allgemeinen Recht unterliegen?“

Pläne des französischen Kultusministeriums

Vor dem Hintergrund dieses Konflikts zwischen der historisch verankerten staatlichen Reglementierung des Auktionsgeschäfts und dem Wunsch nach Liberalisierung der Auktionshäuser hat die Kulturministerin Christine Albanel mit der Ankündigung eines „Plans zur Erneuerung des Kunstmarkts“ einen Lichtblick in Aussicht gestellt. Dazu gehört sowohl die Absicht, durch steuerliche Anreize neue private Sammler zu gewinnen, als auch die Infragestellung der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Kunstwerken aus Drittländern; eventuelle Entscheidungen dazu können jedoch nur auf gemeinschaftlicher europäischer Ebene gefällt werden.

Quelle: F.A.Z., 29.09.2007, Nr. 227 / Seite 45
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