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Die Liste des Fälschers Fünfundfünfzig minus zwei

04.11.2011 ·  Zwar ist der Prozess gegen die Bande um den Kunstfälscher Beltracchi abgeschlossen, doch manche Fragen bleiben offen. Zum Beispiel: Wie viele seiner Fälschungen gibt es überhaupt?

Von Rose-Maria Gropp
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Um vierzehn Kunstfälschungen ging es in dem Strafprozess am Kölner Landgericht, der am Donnerstag vor einer Woche zu seinem Ende kam, erwartungsgemäß glimpflich für die Bande um Wolfgang Beltracchi. Die niedrigen Freiheitsstrafen vor allem für Beltracchi selbst und seine Frau Helene verdanken sich maßgeblich seiner Bereitschaft zu einem umfassenden Geständnis - dessen publikumswirksamen Vortrag im Saal man übrigens, ohne ausschweifende Phantasie, direkt als Plot für ein Drehbuch verstehen konnte. Richtig ist nämlich auch, dass geständige Kunstfälscher in Deutschland - es gibt eine ganze Menge von ihnen, die nur nicht so medienwirksam agiert haben und agieren - praktisch nicht zu finden sind; auch in dieser Hinsicht ist Beltracchi also einigermaßen singulär.

Freilich hat er, siehe oben, gerade mal in vierzehn Fällen gestanden. Doch diese sind in einer viel längeren Liste der - bisher bekannten - Fälschungen verzeichnet. 55 lautete ihre Anzahl bisher. Richtig ist 53; denn, auch das kann geschehen, zwei der Werke sind inzwischen ihrer Authentizität gewissermaßen überführt worden: eine hübsche „Madonna mit Kind“ von Carlo Mense und eine sehr campendonkhafte „Rote Kuh mit Kalb“, die zur Abwechslung einmal tatsächlich Campendonk selbst gemalt zu haben scheint.

Einbehaltung ist nicht möglich

Die restlichen 53 Werke gelten als „sicher falsch“, so ist zu erfahren; denn sie sind eindeutig in Bezug zu Beltracchi zu setzen oder direkt als Fälschungen nachgewiesen: Neunzehn von ihnen unzweifelhaft durch naturwissenschaftliche Analysen; bei zehn weiteren vertraut man durchaus noch auf die stilkritischen Gutachten ausgewiesener Experten. Aber was geschieht jetzt weiter mit diesen unglücklichen Bastarden, von denen sich derzeit elf in der Obhut der Ermittlungsbehörden befinden?

Eigentlich gar nichts. Sie werden prinzipiell ihren Eigentümern zurückgegeben, die bestenfalls gebeten werden können, sie in staatlicher Obhut zu belassen oder dieser zu übergeben. Eine Einbehaltung ist nicht möglich. Sie war lediglich dort zulässig, wo Gemälde direkt von Beltracchi geliefert wurden: So konnten die Kommissare des Berliner Landeskriminalamts jene zwei Bilder einziehen - einen falschen Dérain und einen falschen Léger - , die auf noch zu klärendem Weg offenbar über das Museum in Ahlen in den Handel eingeschleust werden sollten. Die anderen Arbeiten aber werden weder gestempelt noch gelocht. Allerdings werden sie in die einschlägigen internationalen Datenbanken eingetragen, um ihren erneuten Verkauf zu verhindern.

Beltracchis Angebot am Tag der Urteilsverkündung, seine Elaborate mit dem Zusatz „Wolfgang Beltracchi - Hommage an . . .“ zu versehen - und damit kann er ernsthaft nur die vierzehn Bilder meinen, die dem Prozess als Grundlage dienten -, ist vielleicht nicht ohne Charme, vor allem aber nicht ohne hintergründigen Zynismus: Ich, das Künstler-Subjekt, heißt die Botschaft, ziele da auf Wertschöpfung. Es ist durchaus ein Aspekt dieses Spektakels, dass der Gedanke der „einen Hand“ die Aura des Fälschers ungemein höht; denn schier unglaublich ist diese multiple Befähigung. Den Glauben daran aufrechtzuerhalten, muss unbedingt in seinem Interesse liegen. Am allerschönsten wäre freilich eine Live-Vorführung seiner Fertigkeiten: dass er uns eben in ein paar Stunden einen Léger oder Dérain herstellt, wie er es im Prozess hat durchblicken lassen. Unter notarieller Aufsicht wie im Fernsehen, versteht sich. Ansonsten warten wir nur noch auf das Werkverzeichnis - den Catalogue Raisonné des Wolfgang Beltracchi. Bleibt einzig die Frage: Wer liefert die Expertisen?

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Jahrgang 1956, Redakteurin im Feuilleton, verantwortlich für den „Kunstmarkt“.

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