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Auktionen Die Blumen der Welfen: Auktion der Gartenbibliothek Herrenhausen abgesagt

01.10.2005 ·  Die Königliche Gartenbibliothek Herrenhausen sollte im Oktober bei Reiss & Sohn in Königstein versteigert werden. Nach der Einleitung des Verfahrens, das die gesamte Bibliothek dem nationalen Kulturgut zuschlägt, entschloß sich das Auktionshaus den geplanten Termin zunächst abzusagen.

Von Rose-Maria Gropp
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Als bekannt wurde, daß die Welfen unter ihrem Oberhaupt Ernst August von Hannover umfassende Bestände aus dem Besitz des Fürstenhauses versteigern lassen werden, kam im Zuge des nicht geringen Aufruhrs um diese Auktion auch die Königliche Gartenbibliothek Herrenhausen wieder aufs Tapet. Sie war vom Welfenhaus bereits vor einigen Jahren an einen britischen Staatsbürger geschlossen veräußert worden - ohne begleitenden Rumor und damals nicht auf der Liste des nationalen Kulturguts verzeichnet. Hätte sie auf dieser „Blauen Liste“ gestanden, hätte kaum ein Brite sie gekauft; denn ihre Bestände hätten Deutschland nicht verlassen dürfen.

Hinzu kommt, daß der öffentlich ungenannte derzeitige Eigentümer seine Schätze wohl kaum wieder nach Deutschland geschickt (oder dort gelassen) hätte, wenn er erwartet hätte, was jetzt geschehen ist: Seit Ende August nämlich ist das Verfahren eingeleitet, das die gesamte Bibliothek dem nationalen Kulturgut zuschlägt - also mit Ausfuhrverbot belegt -, und dieser Schutz besteht faktisch vom Moment der Einleitung dieses Verfahrens an. Müßig ist angesichts des Stands der Dinge die Frage, warum diese Erkenntnis nicht früher den zuständigen Vertretern des Landes Niedersachsen gedämmert ist, denen die Gartenbibliothek schließlich bis dahin vor der Nase stand. Andere Staaten in Europa - nennen wir nur Großbritannien oder Frankreich, ohne deren Modelle in den Himmel loben zu wollen - sind in solchen Angelegenheiten wahrlich besser gerüstet auf dem Posten.

Gescheiterte Bemühungen der Niedersächsischen Landesbibliothek

Bei diesem Resultat jetzt greifen unterschiedliche Vorgänge ineinander: Nicht die Einlassungen von Ernst Augusts jüngerem Bruder Heinrich, der die Verkäufe aus Welfenbesitz insgesamt nicht billigt, waren ausschlaggebend für den Schritt der Regierung in Hannover, sondern tatsächlich war es die Einschätzung seitens der Niedersächsischen Landesbibliothek. Deren Direktor hatte offenkundig bereits seit dem vergangenen Jahr mit dem auf hochrangige Buch- und Handschriftenauktionen spezialisierten Haus Reiss & Sohn im hessischen Königstein, dem die Gartenbibliothek schon seit geraumer Zeit zur Veräußerung anvertraut war, verhandelt mit dem Ziel, sie en bloc zu erwerben. Diese erfreulich diskreten Verhandlungen scheiterten an der Preisvorstellung, die wohl im Bereich von gut fünf Millionen Euro anzusiedeln ist.

Die seit dem Frühjahr von der Auktion auf Schloß Marienburg geweckte öffentliche Aufmerksamkeit für die Veräußerungen der Welfen veranlaßte das niedersächsische Kultusministerium zu handeln. Man nutzte das Instrument ebender „Blauen Liste“, das indessen aufgrund des Föderalismus nur in dem Bundesland greift, in dem sich das zu schützende Gut befindet. Weil Königstein in Hessen liegt, leistete das hessische Kultusministerium Amtshilfe und leitete das entsprechende Verfahren ein. Es besteht kaum ein Zweifel, daß es mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird. Das Haus Reiss & Sohn handelte daraufhin mit dankenswert kooperativer Vernunft: Es setzte die Versteigerung vorerst aus.

Ein veritables Lehrstück in Sachen Kunstmarkt

Wir haben es hier mit einem veritablen Lehrstück in Sachen Kunstmarkt zu tun: Es gibt einen Eigentümer ausländischer Staatsbürgerschaft, der sich um den erhofften Erlös - gewiß mehr als der Preis, den er selbst gezahlt hat, und womöglich erheblich oberhalb der Gesamtschätzung - aus einem Verkauf gebracht sieht; denn welcher internationale Händler oder welche internationale Institution sollte in einer Auktion ein hochbezahltes Gut erwerben, das nicht aus Deutschland ausgeführt werden darf? Es gibt ein Auktionshaus, das bereits beträchtlich investiert hat, nicht zuletzt in die Erstellung eines wissenschaftlichen Ansprüchen genügenden Katalogs (der nun immerhin noch als Referenzwerk erhältlich ist). Dieses Haus teilt naturgemäß die Probleme seines Einlieferers; denn auch der deutsche Markt gibt kaum Gewinn her in der gegebenen Situation. Zumal die Liste vorsieht, daß die Blöcke der Bibliothek - die Druckwerke einerseits, die Handschriften und Zeichnungen andererseits - geschlossen erhalten werden müssen. Man will sich außerdem der „Rettung der Gartenbibliothek in toto“ gewiß nicht entgegenstellen, so Clemens Reiss gegenüber dieser Zeitung.

Endlich haben wir ein - nicht nur diffus aus womöglich individuellen Motiven laut gewordenes, sondern offenkundig von Fachleuten vertretenes - Interesse der Öffentlichkeit daran, diese Bestände als Kulturgut zu sichern. Wenn dem so ist, dann muß nun freilich die Gesellschaft, für die der Staat handeln soll, auch zu ihrer Forderung stehen. Und das heißt nichts anderes, als in der aktuellen Situation wirtschaftlicher und sozialer Anspannung zu akzeptieren, daß die Rettung von kulturellem Gemeingut kein billiges Vergnügen ist, sondern ein Anliegen der Gemeinschaft, das sehr viel Geld kostet. Aufgerufen ist die öffentliche Hand, aber auch Mäzene im wahren Sinn des Wortes. Dann können die herrlichen Blumen der einstigen Privatbibliothek des ältesten deutschen Fürstenhauses in den Museen für alle blühen.

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Jahrgang 1956, Redakteurin im Feuilleton, verantwortlich für den „Kunstmarkt“.

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