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Urteil des Bundesgerichtshofs Museum muss NS-Raubkunst zurückgeben

 ·  Der Bundesgerichtshof hat erstmals ein Museum zur Rückgabe von NS-Raubkunst verurteilt. Mehrere tausend Plakate gehen jetzt in den Besitz der Erben zurück.

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Das Deutsche Historische Museum (DHM) in Berlin muss eine von den Nazis geraubte Plakatsammlung zurückgeben. Die Familie Sachs sei trotz einer zwischenzeitlich gezahlten Entschädigung weiterhin rechtmäßiger Eigentümer, entschied der Bundesgerichtshof am Freitag in Karlsruhe (V ZR 279/10).

Damit konnte sich der in den Vereinigten Staaten lebende Erbe Peter Sachs durchsetzen. Er hatte seit 2005 für die Rückgabe der rund 4200 Plakate gestritten. Sie waren seinen Vorfahren 1938  weggenommen worden und galten nach dem Krieg als verschollen. Später erfuhr die Familie, dass ein Teil der Plakate in der DDR gelagert wurde.

Der Zahnmediziner Hans Sachs musste seine umfangreiche Plakatsammlung zurücklassen, als er wegen der Judenverfolgung Hitler-Deutschland verließ. Die Sammlung wurde von den Nazis weggenommen und galt nach dem Krieg als verschollen. Nach der Wiedervereinigung tauchten große Teile der Sammlung wieder auf. Der Wert der Sammlung wird auf vier Millionen geschätzt.

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