09.07.2012 · Heiner und Ulla Pietzsch wollen ihre Sammlung mit Gemälden des Surrealismus der Berliner Nationalgalerie schenken. Dafür sollen die Alten Meister aus ihrem Domizil ausziehen. Ein Kulturkampf droht. Was sagen die Sammler selbst dazu?
Von Andreas KilbRichtlinien für Lesermeinungen
Die FAZ.NET-Redaktion bietet allen registrierten und eingeloggten Nutzern die Möglichkeit, sich mit den aktuellen Beiträgen auf FAZ.NET konstruktiv und kritisch auseinanderzusetzen und eigene Leser-Kommentare zu veröffentlichen. Für jede Meinungsäußerung stehen 1000 Zeichen zur Verfügung. Voraussetzung für eine Veröffentlichung ist, dass die Verfasser und Verfasserinnen ihren wirklichen Namen nennen, d.h. in ihrer FAZ.NET-Registrierung den korrekten Vor- und Nachnamen eingetragen haben. Im Falle der Veröffentlichung des Leser-Kommentars weisen wir am Beitrag sowohl den Klarnamen als auch den Nickname des Lesers aus. Unter Pseudonym oder anonym verfasste Texte können nicht berücksichtigt werden.
Veröffentlicht werden nur Beiträge, die auf den jeweiligen Artikel und sein Thema seriös und sachbezogen eingehen. Links- und rechtsradikale, pornographische, rassistische, beleidigende, verleumderische sowie ruf- und geschäftsschädigende Inhalte können nicht berücksichtigt werden, ebenso wenig sachlich falsche oder in angemessener Zeit nicht nachprüfbare Behauptungen. Links sind in den Leser-Kommentaren von FAZ.NET nicht gestattet. Die Redaktion behält sich vor Leser-Kommentare zu kürzen oder zu modifizieren. Jeder verfasste Beitrag wird von der Redaktion geprüft und schnellstmöglich veröffentlicht, sofern er diesen Richtlinien für FAZ.NET-Lesermeinungen nicht zuwiderläuft. Nutzern, die wiederholt versuchen, den Richtlinien nicht entsprechende Beiträge zu veröffentlichen, kann die Registrierung entzogen werden.
Für veröffentlichte Meinungsbeiträge gewähren Sie uns das unentgeltliche, zeitlich und örtlich unbegrenzte und nicht ausschließliche Recht, diese Aussagen ganz oder teilweise zu nutzen, zu vervielfältigen, zu modifizieren, anzupassen, zu veröffentlichen, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu verbreiten, aufzuführen und darzustellen, Dritten einfache Nutzungsrechte an diesen Aussagen einzuräumen sowie die Aussagen in andere Werke und/oder Medien zu übernehmen.
Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass der gesamte Auftritt von FAZ.NET von verschiedenen Suchmaschinen intensiv ausgewertet wird und die Inhalte dort auch gelistet werden. Das schließt die Leser-Kommentare automatisch ein, so dass diese auch über FAZ.NET hinaus im Internet jederzeit recherchierbar sind.
Ein Mäzen hat sehr wohl das Recht, an die Schenkung einer auch materiell sehr wertvollen Sammlungen gewisse Bedingungen über deren Aufbewahrung zu knüpfen, zumal er seiner Sammlung auch inhaltlich verpflichtet ist. Und die beschenkte Stadt, zumal einer Größe und Bedeutung wie Berlin, hätte die Pflicht, sich etwas dankbarer zu erweisen. Es gibt ein schönes historisches Beispiel, wie ein Sammler sich andernfalls entscheiden kann: 1805 wollte ein gewisser Baron Hüpsch der Stadt Köln seine riesige Bücher-, Naturkunde- u.v.m.-Sammlung schenken - unter der Auflage, ein Museum dafür zu bauen. Die Kölner Stadtregierung lehnte ab, woraufhin Hüpsch die gesamte Sammlung dem Landgrafen von Hessen-Darmstadt vermachte, wo Landesmuseum und -bibliothek bis heute von ihr profitiern. Auch so kann man mit Undankbarkeit eines potentiell Beschenkten umgehen. Pietzschs oder Sanders (der Parallelfall in Darmstadt) sollten nicht alles mit sich machen lassen.
..."panta rhei" - alles fliesst - wirklich ernst, dann
könnte es ihm doch herzlich egal sein, wenn die Bilder seiner
Sammlung nach seinem Ableben in andere Sammlungen einfliessen
würden. Doch bei diesem Gedanken blutet wohl sein Sammlerherz -
verständlich zwar, aber auch wieder nicht, wenn doch gelten soll:
Alles fliesst.
Wer seine Kunstsammlung einem Museum vermachen will, sollte daran keine
Bedingungen knüpfen, wie das Museum damit umzugehen habe. Das macht
aus einem Geschenk eine Verpflichtung und beraubt es seines edlen Kerns
- der Grosszügigkeit.