07.08.2008 · Ein neuer Streit um die Rückgabe von Kunstwerken an jüdische Erben ist ausgebrochen. Auktionshäuser verkaufen häufig Werke, ohne sich ausreichend um deren Herkunft gekümmert zu haben. Für eine bessere Provenienzforschung fehlt meist das Geld.
Von Niklas MaakVor kurzem sorgte ein interessanter Fall für Aufsehen. Es ging um ein Werk des Malers Max Liebermann, eine Gartenszene am Wannsee, gemalt 1917. Noch Anfang 1938 hing das Gemälde im Esszimmer des jüdischen Bankiers Victor von Klemperer, doch dann floh er vor den Nationalsozialisten, die seine Sammlung im November 1938 beschlagnahmten. Ein Dresdener Museumsdirektor suchte sich ein paar Stücke für sein Haus aus, der Rest ging zurück an Klemperers Generalbevollmächtigten und landete im Lager einer Spedition. Von dort sollte auch der Liebermann an eine in der Schweiz lebende Tochter der Klemperers geschickt werden. Er kam, wie auch andere Gemälde, nie an und galt als verschollen.
Im vergangenen Jahr entdeckte Victor von Klemperers Enkelin das Gemälde durch Zufall im Internet wieder. Zum Zeitpunkt dieser Entdeckung war das Original schon wieder verschwunden; es war am 25. November 2005 im Berliner Auktionshaus Grisebach für 323.500 Euro verkauft worden. Dass es einmal im Besitz der Klemperers war, teilte der Auktionskatalog nicht mit. Warum? Grisebach hatte – ohne Ergebnis – bei den bekannten Datenbanken für Raubkunst angefragt. Im herangezogenen Liebermann-Werkverzeichnis von Matthias Eberle kommen die Klemperers nicht vor, und zum Zeitpunkt der Auktion gab es keine Suchmeldung der Klemperers. Von vorsätzlichem Handel mit Raubkunst, wie es eine Fernsehsendung reißerisch suggerierte, kann demnach keine Rede sein. Aber: Hatte man bei Grisebach wirklich keine Chance zu erfahren, was während 1933 bis 1945 mit dem Bild passierte?
Dokumentationslücken während der NS-Zeit
Man hätte sie gehabt. Ein Auktionator muss stutzig werden, wenn just während der Zeit des Nationalsozialismus eine Dokumentationslücke klafft. In der Provenienzangabe des Liebermann findet man als Erstbesitzer den Kunsthändler Ernst Cassirer, der verkaufte es an den Sammler Oscar Schmitz, der 1933 starb und dessen Sammlung in den folgenden Jahren aufgelöst wurde. Danach ist erst wieder nach 1945 ein Besitzer bekannt – Albert Daberkow. Es kostet keine unendlichen Mühen herauszubekommen, dass Daberkow 1945 in den Besitz zahlreicher Kunstwerke aus dem Nachlass des Kunsthändlers und Barlach-Vertrauten Bernhard Böhmer gelangte – einer der wenigen Kunsthändler, die von Joseph Goebbels zum Handel mit „entarteter“ Kunst autorisiert waren. Böhmer handelte mit Werken aus Beschlagnahmegut und wurde zu einem der wichtigsten Kunsthändler im Dritten Reich. Als die sowjetischen Truppen im Mai 1945 anrückten, nahm er sich das Leben.
Die naheliegenden Fragen, die sich an diese Fakten knüpfen, stellte man sich bei Grisebach nicht. Lag das daran, dass sich das Haus aufwendigere Recherchen nicht leisten konnte? Und hatte nicht einmal das weitaus größere Auktionshaus Sotheby’s, das den Liebermann schon einmal 1988 verkaufte und auf dessen Expertise man sich bei Grisebach verlassen zu können glaubte, dieses Geld? Man kann daran seine Zweifel haben. Immerhin haben beide Auktionshäuser Provenienzforscher unter Vertrag. Andere Kunsthändler nehmen es mit der Provenienzforschung nicht so ernst – auch, weil es keinen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Herausgabe gibt. Juristisch gesehen, sind alle verhandelten Fälle verjährt. Doch seit einiger Zeit kommt wieder Bewegung in die Frage der Restitution.
Die Argumente der Restitutionsgegner
Deutschland verpflichtete sich 1998 in der sogenannten „Washingtoner Erklärung“, aktiv nach Raubkunst in den öffentlichen Sammlungen zu suchen. Wie im Falle der Zwangsarbeiter-Entschädigung entstand damals ein – spät einsetzendes – Bewusstsein dafür, dass begangenes Unrecht nicht einfach mit dem Hinweis auf fehlende Rechtsgrundlagen für Entschädigungen vergessen werden kann. Doch mit der Zahl der Anfragen wächst in Auktionshäusern und Museen auch die Zahl der Gegner einer neuen Restitutionspolitik.
Die Argumente lauten unter anderem: Es sollte nicht restituiert werden, denn die Familien hätten nach dem Zweiten Weltkrieg ja sogenannte Wiedergutmachungszahlungen erhalten. Die Summen allerdings entsprachen oft nicht einmal dem damaligen Handelswert der Sammlungen. Vor allem aber – und das ist ein wichtiges Argument dafür, auch bei geleisteten „Wiedergutmachungen“ unter Umständen für eine Restitution zu entscheiden – wurde auch pauschal für Werke entschädigt, die als verschollen galten. Kann man, wenn diese Bilder wiederauftauchen, die Restitution mit dem Argument ablehnen, es sei ja schon einmal etwas bezahlt worden? Will man Enkeln, die spät ein Bild (vielleicht das Einzige, was von ihrem vergasten Großvater übrig blieb) in einem Auktionskatalog entdecken, ernsthaft sagen: tut uns leid, eurer Vater hat in den Fünfzigern eine pauschale Entschädigung bekommen, die gar nicht so übel war? Es mag sein, dass im einen oder anderen Fall nicht Familienanhänglichkeit, sondern auch der Wert eines Werks Antrieb für das Restitutionsbegehr ist.
Warum erst jetzt?
Diese Möglichkeit ist das Lieblingsargument der Restitutionskritiker. Sie führen gern die angebliche Geldgier der von den explodierenden Preisen aufgeweckten Erben und Anwälte ins Feld, vor denen der öffentliche Besitz deutscher Museen zu schützen sei. Die Kritiker fragen: Warum melden die sich erst jetzt? Und verschweigen, dass viele jüdische Sammler, wenn sie mit dem Leben davonkamen, nach 1945 anderes zu tun hatten, als nach ihren oder den Bildern ihrer Eltern zu suchen. Viele kämpften um das alltägliche Überleben und hatten keine Zeit, Auktions- und Ausstellungskataloge zu wälzen. Viele wollten vergessen. Angesichts dieser Schicksale ist es mehr als befremdend zu erklären, die Herrschaften mitnebst ihren Erben hätten sich halt früher kümmern sollen.
Im vergangenen Jahr hielt Grisebach-Chef Bernd Schultz eine Rede zur Frage der Restitutionspolitik im Kanzleramt. Schultz sah „skrupellose, ausgebuffte Restitutionsanwälte in den Vereinigten Staaten, aber auch in Deutschland“ am Werk, die „die Öffnung aller deutschen Museen als Nachschub für den internationalen Kunstmarkt und eine höchst vermögende Sammlerschaft“ betrieben. In der Rede, die von dieser Zeitung dokumentiert wurde erklärte Schultz wörtlich: „Man sagt Holocaust und meint Geld. In New York gibt es dafür einen Begriff: Shoa Business.“
Der Fall Kirchner
Anlass für die Rede war der „Fall Kirchner“, bei dem der Streit vor allem um die Frage kreiste, ob die Witwe des Besitzers Kirchners berühmte Straßenszene nun „verfolgungsbedingt“ veräußerte oder wegen einer finanziellen Notsituation, die ihren Ursprung vor 1933 hatte. Wie immer man zur Entscheidung für eine Rückgabe steht – die Art, wie die rot-rote Berliner Regierung den Fall an der Öffentlichkeit und den eigens für solche Fragen eingerichteten Gremien wie der Limbach-Kommission vorbeimogelte, war skandalös; denn eine frühere öffentliche Diskussion um den Fall hätte es vielleicht sogar ermöglicht, die von der Erbin geforderte Entschädigungssumme aufzubringen und das Bild so in Berlin zu halten. Trotzdem steht es einem deutschen Kunsthändler, vorsichtig gesagt, nicht gut zu Gesicht, in dieser Art über meist jüdische Anspruchsteller und ihre Anwälte zu reden, zumal das Zerrbild des raffgierigen Juden in Deutschland bekanntlich eine Geschichte hat.
Die „skrupellosen, ausgebufften Anwälte“, führte Schultz in seiner Rede weiter aus, machten außerdem die „Lebensaufgabe“ jener Kunsthistoriker und Museumsleiter wie Leopold Reidemeister zunichte, die nach 1945 die als entartet diffamierte Moderne wieder in die Sammlungen brachten. Schultz sprach von „einer postumen Desavouierung ihrer Lebensleistung“. Diese argumentative Schubumkehr ist erstaunlich. Denn es geht bei der Diskussion ja auch manifest um ökonomische Interessen des Kunsthandels, die gefährdet sind, da ein restitutionsbefangenes Werk kaum verkäuflich ist. Das ökonomisch motivierte Unbehagen des Handels an Restitutionsfällen wird als kulturelles Argument verschleiert: Schultz spricht nicht von den Problemen des Kunsthandels; er tritt als Fürsprecher der Museen auf und rückt das kulturelle Erbe, welches gefährdet sei, die „Lebensleistung“ deutscher Nachkriegsdirektoren und Kunsthistoriker, die „desavouiert“ werden könnte, ins Zentrum. Dass die New Yorker Anwälte Menschen und ihre Nachkommen vertreten, deren ganzes Leben durch den Nationalsozialismus weit mehr als desavouiert wurde, fällt hier großzügig unter den Tisch.
Arbeit an der Provenienzforschung
Andere Kritiker gehen weiter und erklären, der Kunsthandel, in den die Bilder nach der Herausgabe aus dem Museum gelangten, profitiere am meisten von Restitutionen. Dieses Argument verfängt nicht und kultiviert eher das extrem problematische Zerrbild vom jüdischen Erben, dem doch nur am Geld gelegen sei. Und natürlich muss eine solch alarmistische Argumentation alle Fälle unterschlagen, in denen die Erben ihre Bilder nach der Restitution in den öffentlichen Sammlungen lassen.
Was tun in dieser Situation? Es kann, jenseits aller Geschmacksfragen, angesichts der offensichtlichen Schlampereien in der Aufarbeitung der Provenienz von Sammlungsbeständen und Auktionsware sicher nicht die oberste Aufgabe der betroffenen Kunsthändler und Museumsleiter sein, über die Frage zu spekulieren, ob hinter den Restitutionsforderungen doch nur die Geldgier spezialisierter Anwälte stehe. Es liegt im Interesse des Kunsthandels, gerade im Bereich der lukrativen Klassischen Moderne, mit der Millionengewinne gemacht werden, noch gründlicher zu erforschen, wo das herkommt, was man auf den Markt bringt. Denn sollten die Auktionshäuser weiterhin Werke mit Provenienzlücken versteigern, könnten auch juristische Folgen auf sie zukommen. Das zeigt sich in den Vereinigten Staaten: Dort erheben Eigentümer wegen fahrlässiger Verkäufe, die zu Rückgaben führten, erfolgreich Schadenersatzansprüche gegen Häuser wie die Galerie Knoedler.
Zu wenig Geld für die Provenienzforschung
Auch die Museen kann man nicht aus ihrer Pflicht entlassen. Noch das kleinste Heimatmuseum hat oft detaillierte Kataloge dessen, was ihm abhandenkam. Die Liste, die verfolgt, was woher in die Sammlung kam, ist oft sehr kurz. Hier herrscht großer Nachbesserungsbedarf, die Untätigkeit wird mit Geldmangel begründet. Doch es gibt die Zusage des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bernd Neumann, dass öffentliche Museen, Bibliotheken und Archive in Deutschland Anträge zur Unterstützung von Recherchen stellen können. Dafür steht jährlich eine Million Euro zur Verfügung – angesichts der runden Milliarde, die im Haushalt für Kultur vorgesehen ist, für diese Aufgabe eindeutig zu wenig.
Schließlich die 2003 eingerichtete Limbach-Kommission, die tagt, wenn sich die betroffenen Parteien einer Rückgabeforderung nicht einigen können: Diese Kommission, deren Votum ohnehin nur empfehlenden Charakter hat, kann nur zusammentreten, wenn beide Seiten, Antragsteller und Museum, sich damit einverstanden erklären. Seit Jahren weigern sich Häuser wie etwa das Duisburger Lehmbruck-Museum im Fall des Antrags auf Herausgabe von Noldes „Buchsbaumgarten“, die Kommission anzurufen – obwohl diese Kommission, wie im Fall der Plakatsammlung Sachs, durchaus auch einmal gegen eine Restitution votiert. Ein Staat, dem wirklich an einer Diskussion über ethische Pflichten im Umgang mit Raubkunst aus jüdischem Besitz gelegen wäre, sollte die Anrufung der Kommission auch dann ermöglichen, wenn nur eine Seite dies wünscht. Nach dem Vorbild des Bundesverfassungsgerichts könnte die Kommission offensichtlich unbegründete Anliegen im Vorfeld ablehnen. Die derzeitigen Hürden zur Anrufung aber drohen sie zu einer Farce zu machen.
Was soll die Limbach-Kommission?
In den Gremien, die nach dem Kirchner-Fall über die vor kurzem veröffentlichte Handreichung zum Umgang mit Raubkunst berieten, kämpften einige Beteiligte mit Verweis auf Rechtsfrieden für eine Fristenlösung, und dass Neumann dies abgelehnt hat, ist die eigentliche, ungeschriebene Neuerung der neuen Handreichung. Formal herrscht bereits heute Rechtsfrieden – und dass der moralische Unfrieden die Verkäuflichkeit restitutionsbefangener Bilder erheblich beeinträchtigt, kann kein ausschlaggebendes Argument sein. Zwar kann man argumentieren, dass Museen auch moralisch gehalten sind, kollektiven Besitz gegen private Ansprüche zu schützen, wo diese nicht berechtigt sind. Doch um die Frage, was berechtigt ist, klären zu können, sind in vielen Häusern aufwendige Untersuchungen nötig, und es ist, im Sinne des Museums, besser, wenn dieses die Provenienzen gründlich klärt, bevor es andere mit dem Ziel der Herausgabe tun.
Der ungeduldige Ruf von Händlern und Museumsleuten nach „Rechtsfrieden“ ist, angesichts der Taten, die zur Restitutionsproblematik führten, und der jahrzehntelangen Aufarbeitungsversäumnisse nicht ohne eine gewisse Geschmacklosigkeit. Bevor über Fristenregelungen verhandelt wird, müssen die augenfälligen Aufarbeitungsversäumnisse, die Handel und Museen erst in ihre derzeitige unbequeme Lage brachten, ausgeräumt werden, und das wird Zeit kosten. Und selbst danach wird – ebenso wie die Folgen des Holocaust bis weit in die persönlichen Biographien der Nachkommen reichen – niemals ganz ausgeschlossen werden können, dass Ansprüche geltend gemacht werden. Der aktuelle Stand der Restitutionsdebatte ist ein Ärgernis. Die hohen Hürden für die Anrufung einer ohnehin bloß beratenden Kommission, die bescheidenen Summen, die zur Verfügung stehen: all das wirkt eher wie Alibimaßnahmen, mit denen man sich vom Vorwurf freisprechen will, in der Sache nichts zu tun. Es geht bei der Frage von Provenienzforschung und Restitution um viel – auch darum, wie ernst man seine historische Verantwortung nimmt.