17.01.2006 · Ein fünfjähriger Rechtsstreit ist beendet: Die österreichische Regierung hat zugesichert, fünf in der Nazizeit konfiszierte Bilder Gustav Klimts an die Erbin der ursprünglichen Besitzer zurückzugeben.
Von Daniela GregoriNach einem mehr als fünf Jahre andauernden Rechtsstreit um die Rückgabe von sechs Werken Gustav Klimts aus dem Besitz des Ehepaars Adele und Ferdinand Bloch-Bauer ist man nun zu einer Lösung gelangt.
Die beiden Porträts „Adele Bloch-Bauer I“ und „Adele Bloch-Bauer II“ beziehungsweise die Landschaften „Apfelbaum“, „Buchenwald/Birkenwald“ und „Häuser in Unterach“ - allesamt zentrale Werke von Klimt - müssen von der Österreichischen Galerie im Belvedere an Maria Altmann, die in Los Angeles lebende, neunundachtzig Jahre alte Nichte des Industriellenehepaars, und andere Erben zurückgegeben werden.
Die in diesem Fall besonders komplizierte Rechtslage hatte sich aus dem Testament der 1925 verstorbenen Adele Bloch-Bauer ergeben, in dem sie ihrem Mann dem Wunsch nahegelegt hatte, die Klimt-Bilder nach seinem Tod der Österreichischen Galerie im Belvedere zu überlassen. Diesem Wunsch konnte Ferdinand, der 1945 in Zürich starb, nicht mehr nachkommen, da 1939 die Sammlung von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurde und auf diesem Weg ins Belvedere gelangte.
Klage gegen Österreich
Schon im Juni 1999 hatte sich die zuständige Bildungsministerin Elisabeth Gehrer auf Empfehlung des Kunstrückgabebeirats gegen eine Restitution und für den Verbleib der fünf Gemälde im Belvedere ausgesprochen. Die Erben nahmen diese Entscheidung nicht hin und reichten - vertreten durch E.Randol Schoenberg, selbst Nachfahre des Wiener Komponisten - Klage gegen die Republik Österreich ein. Allein fünf Jahre hatte es gedauert, bis die Zuständigkeit eines amerikanischen Gerichts geklärt werden konnte.
Als die Situation schließlich mehr als verfahren war, einigten sich die beiden Parteien auf ein dreiköpfiges Schiedsgericht in Österreich, das Ende Mai 2005 mit seiner Arbeit begann. Rund dreizehntausend Aktenseiten seien es gewesen, sagte Peter Rummel, der Vorsitzende des Schiedsgerichtes, am Dienstag in Wien, und nach der ersten Runde sei noch lange nicht absehbar gewesen, in welche Richtung sich der nun gefällte Schiedsspruch bewegen würde, der einem rechtskräftigen Gerichtsurteil gleichkommt.
Mehr Blech als Bloch
Besonders das einst wegen seiner überbordend goldenen Fassung als „mehr Blech als Bloch“ kritisierte Bildnis „Adele Bloch-Bauer I“, dessen Wert allein mit siebzig Millionen Euro beziffert wird, sowie das zweite Porträt stellen für die Österreichische Galerie einen herben Verlust dar. Selbst der Ankauf nur eines der Klimt-Bilder, so ließ Ministerin Elisabeth Gehrer nun wissen, übersteige das Budget aller Bundesmuseen. Für den Erwerb müsse man auf Sponsoren oder die Leihbereitschaft der Erben hoffen.
Maria Altmann hat sich damals wie heute für einen Verbleib zumindest der beiden Porträts in Österreich ausgesprochen. Nach eigenem Bekunden war die rüstige Dame stets um eine einvernehmliche Lösung bemüht, doch selbst ein vor sieben Jahren abgeschickter Brief an die Ministerin sei bis heute unbeantwortet geblieben.