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Immendorff-Prozeß Erotik inszeniert: Immendorff vor Gericht

20.07.2004 ·  Auch wenn die Verlesung der Anklagepunkte - eine Aufzählung von siebenundzwanzig Orgien - an eine dadaistische Performance erinnert, stellt der Prozeß kein ästhetisches Verfahren dar.

Von Andreas Rosenfelder
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Völlige Kunstferne wird man der Düsseldorfer Justiz nicht bescheinigen können. Im Sitzungssaal "K 1" des Landgerichts, wo gestern der Prozeß gegen den Künstler und Akademieprofessor Jörg Immendorff begann, hat selbst die Gerichtszeichnerin an der Düsseldorfer Kunstakademie studiert - allerdings nicht wie Immendorff bei Joseph Beuys, sondern in der Klasse des inzwischen verstorbenen Rolf Crummenauer. Ihr Kleingemälde des schwarzgekleideten Beschuldigten, dessen hängende Schultern seine fortschreitende Lähmung wie seine Verzweiflung verraten, wirkt schärfer als das ihres nebenan pinselnden Kollegen, der die Szene in verwaschenen Aquarelltönen ertränkt.

Doch auch wenn die Verlesung der Anklagepunkte durch den Staatsanwalt, eine Aufzählung sämtlicher Kalenderdaten der siebenundzwanzig von Jörg Immendorff zwischen 2001 und 2003 in einem Düsselorfer Edelhotel veranstalteten Orgien, an eine dadaistische Performance erinnert - anders als diese Partys mit Prostituierten und Drogen, die nach Immendorffs Einlassung nie dem "Geschlechtsverkehr" dienten, sondern vielmehr als "erotische Inszenierungen" zu verstehen seien, stellt der Prozeß kein ästhetisches Verfahren dar.

Wille zum Geständnis

Der 1945 in Bleckede bei Lüneburg geborene Maler läßt zunächst durch seinen Anwalt eine Erklärung vortragen, deren Verlesung am Stück ihm die Schwächung durch die Krankheit verbietet: Von der "Horrorvorstellung, bald nicht mehr malen zu können", und von "Panikschüben" angesichts des drohenden Todes durch Ersticken berichtet das umfassende Geständnis.

Zwar wirkt die Schlußpassage der Einlassung - "Ich weiß es inzwischen: Die rote Ampel gilt für jeden" - in ihrer lehrerhaften Rhetorik wie eine Konjektur des Strafverteidigers. Doch der Wille zum Geständnis ist dem Künstler, der trotz brüchiger Stimme eine stundenlange und streckenweise hochnotpeinliche Befragung durch den Richter über sich ergehen läßt, deutlich anzumerken.

"Lebensgier"

Nach der Aufarbeitung von Immendorffs Leben - mißtrauische Nachfragen wie "Warum haben Sie kein Abitur gemacht?" oder "Haben Sie gedient?" wirft wohl jede Künstlervita auf - kommt der Richter auf das Werk zu sprechen: "Sie nehmen mir es nicht übel, wenn ich von Ihnen keine Kunstwerke kenne." So erkundigt sich der Richter nach dem Ablauf eines Akademiestudiums: "Das fängt wohl beim Zeichenstift an?" Immendorff beruft sich auf seinen Lehrer Beuys, der den Schülern "die Wahl der Mittel" überließ und die "künstlerische Intensität" in den Mittelpunkt stellte.

Daß Immendorff mit dem Kokain, das er nach eigener Auskunft in den Szenelokalen auf der Düsseldorfer Königsallee kennenlernte, nicht das richtige Mittel wählte, bekundet er immer wieder: "Ich weiß jetzt, daß alle Versuche, dem Leben etwas abzuringen unter Beihilfe von Kunstmitteln, daß all das kein Weg ist." Immendorff vermeidet das ihm vom Richter angebotene Künstlerklischee vom "Experimentieren" zu kreativen Zwecken.

Zwischen Arbeitswoche und Wochenende unterscheide er mit "soldatischer" Disziplin: "Mit Kater kann ich nicht malen." Auf das bohrende Fragen nach einem "Motiv" für die Orgien entgegnet er jedoch mit fester Stimme, daß "Lebensgier" im Angesicht der unheilbaren Nervenkrankheit als "Umschreibung" genügen müsse. Die skandalträchtige Verschränkung von Sexualität und Wahrheit, die dieses Gerichtsverfahren nahelegt, muß nicht in ein würdeloses Schauspiel münden.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21.07.2004, Nr. 167 / Seite 38
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