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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Holbein-Madonna Deutschlands teuerstes Kunstwerk

 ·  Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hat der schwäbische Unternehmer Reinhold Würth die Schutzmantelmadonna von Hans Holbein gekauft. Eines der bedeutendsten Altmeistergemälde der Welt bleibt für eine Rekordsumme in Deutschland.

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Die Holbein-Madonna ist verkauft. Heute hat der deutsche Unternehmer Reinhold Würth den Vertrag unterzeichnet, der ihn zum Eigentümer eines der schönsten und bedeutendsten Altmeistergemälde der Welt macht. Damit endet ein jahrelanges Ringen um das Meisterwerk von Hans Holbein dem Jüngeren, der darauf zwischen 1526 und 1528 neben der Jungfrau mit dem Kind die Familie des Basler Bürgermeisters Jakob Meyer „zum Hasen“ dargestellt hat. Die Schutzmantelmadonna, die im Rang neben Raffaels „Sixtina“ in Dresden steht, hängt derzeit als Leihgabe im Frankfurter Städel, während des aktuellen Umbaus als Herzstück der Schau „Chronologie der Bilder“.

Seit 2002 war die Verkaufsabsicht des Adelshauses Hessen, dessen Hausstiftung das Gemälde gehört, bekannt, und seither wurden Verhandlungen geführt mit dem Ziel, das Bild, das zuvor im Schlossmuseum Darmstadt beheimatet war, für das Land Hessen zu erhalten. Zuletzt konnte ein Konsortium um Max Hollein, den Direktor des Städels, vierzig Millionen Euro aus öffentlichen und privaten Mitteln für die Madonna anbieten.

Das reichte der Erbengemeinschaft, nämlich Donatus Prinz von Hessen und seinen drei Geschwistern, nicht. Um die festgefahrene Situation zu beenden, versuchte in den vergangenen zwei Monaten der Kunstvermittler Christoph Graf Douglas, der für das Adelshaus Hessen agierte, eine öffentlich-private Partnerschaft für den Erwerb der Madonna zustande zu bringen. Es war die Idee von Douglas, den schwäbischen Großindustriellen und Kunstsammler mit dem Städel in ein gemeinsames Boot zu holen, um die finanzielle Lücke zu füllen.

Die Haltung der hessischen Landesregierung

Ehe eine solche Partnerschaft – mit all ihren Implikationen für beide Seiten – ausverhandelt war, entschloss sich Reinhold Würth jedoch, im Alleingang der Vorstellung der Erbengemeinschaft weitestgehend entgegenzukommen. Der Kaufpreis, auf den man sich schließlich einigte, wird nicht bekanntgemacht. So viel ist sicher: Es handelt sich mit weitem Abstand um die höchste Summe, die jemals in Deutschland für ein Kunstwerk bezahlt wurde, und weltweit um den zweithöchsten Preis, der je für einen Alten Meister bekannt wurde – nach Rubens’ „Bethlehemitischem Kindermord“, den der kanadische Medienmogul David Thomson für 45 Millionen Pfund (damals gut siebzig Millionen Euro) 2002 in London ersteigerte. Erst in der vergangenen Woche wurde, wieder in London, mit dem Zuschlag bei 23,8 Millionen Pfund (26,4 Millionen Euro) eine Venedig-Vedute von Francesco Guardi kurzzeitig zum zweitteuersten Altmeister. Es ist zu vermuten, dass der Preis für die Holbein-Madonna im Bereich des Doppelten dieser Summe liegt.

Freilich ist es zutiefst bedauerlich, dass dieses singuläre Werk nicht in den Besitz der Öffentlichkeit übergeht. Frankfurt wäre zweifelsohne der geeignete Ort für die Madonna gewesen, womöglich im Wechsel mit Darmstadt. Dabei spielte gewiss auch die Haltung der hessischen Landesregierung eine Rolle, die zu keinem weiteren finanziellen Entgegenkommen bereit war, um Hollein den Ankauf für das Städel zu ermöglichen. Das kann man angesichts der ökonomischen Lage verständlich finden, aber auch für kurzsichtig halten.

Die glücklichste Lösung für alle

Natürlich muss die Preisvorstellung des Adelshauses immer noch hoch erscheinen: Dabei ist allerdings zu bedenken, dass die Madonna auf der nationalen Liste der zu schützenden Kulturgüter steht, das heißt: mit Ausfuhrverbot belegt ist – und also dem internationalen Markt entzogen, auf dem dieses Schlüsselwerk der nordischen Renaissance einen wesentlich höheren Preis erzielt hätte. Wenn die Rede davon war, dass das kalifornische Getty Museum mehr als hundert Millionen Dollar dafür investiert hätte, ist das gewiss nicht unrealistisch.

Dass nun Reinhold Würth die Himmelskönigin zu sich nimmt, ist in dieser Lage die glücklichste mögliche Lösung, für alle Seiten. Man braucht sich nur vorzustellen, sie hätte einen Käufer gefunden, der sie in seinem Hinterzimmer wegsperrt. Denn nicht nur ist Würth, der die Kunst liebt, vollkommen klar, dass er seine Erwerbung nicht bei nächster Gelegenheit wieder versilbern kann (nichts wird er weniger wollen). Sondern der sechsundsiebzig Jahre alte Unternehmer, der über eminente Bestände auch der Moderne und Gegenwart verfügt, die er in von ihm in ganz Europa gegründeten Museen präsentiert, hat in seinem Imperium auch der Alten Kunst bereits viel Gutes widerfahren lassen. So hat Würth im Jahr 2003, ebenfalls auf Vermittlung von Graf Douglas, sämtliche Werke aus ehemaligem Fürstenberg-Besitz übernommen, soweit sie nicht an die Stuttgarter Nationalgalerie gingen.

Die Madonna geht wohl nach Schwäbisch-Hall

Für diesen Bestand hat er dann 2008 die Johanniterhalle in Schwäbisch Hall – eine säkularisierte, zwischenzeitlich als Turnhalle genutzte Kirche aus dem zwölften Jahrhundert – wunderschön restaurieren lassen, um der Öffentlichkeit Zugang zu den Altmeistern zu geben, dies alles aus eigener Tasche. Dort wird wohl künftig die Madonna in guter Gesellschaft sanft herrschen: in der deutschen südlichen Provinz, nicht allzu fern von ihrem Entstehungsort in Basel. Außerdem darf man hoffen, dass Würth die Holbein-Madonna auch immer einmal wieder auf längere Dauer ausleihen wird: nach Frankfurt und Darmstadt oder eben nach Basel. Sie wird also nicht verschwinden aus unserer Mitte und auch nicht aus den Augen all jener, die sie noch nie gesehen haben.

Inzwischen strebt die ganze neureiche Welt danach, für ihr viel zu vieles Geld Anlagemöglichkeiten in hochwertiger Kunst zu erlangen. Der Kunstmarkt lechzt geradezu nach Spitzenwerken. Mit Gemeinsinn oder Verantwortung für die Gesellschaft hat das meist gar nichts zu tun. Noch einmal: Die Holbein-Madonna ist ausfuhrgeschützt. Und wenn jemals ein Werk auf dieser „nationalen Liste“ – über deren Bestückung wie auch Auswirkungen auf den Privatbesitz von Kunst in Deutschland man sich trefflich streiten kann – Sinn ergeben hat, so ist es diese wahre Ikone.

Doch selbst hierzulande wäre sie vielleicht vor Spekulantentum nicht ganz gefeit gewesen, hätte sie nicht ihre ausdauernden Verteidiger vor diesem Schicksal gefunden. Umso mehr ist Reinhold Würth zu preisen. Denn er hat anderes erkannt als bloß Äußerliches – er sieht den inneren Wert: Mit dieser himmlischen Frau fährt man nicht Schlitten. Man handelt beherzt, als ein gläubiger Protestant aus Schwaben.

Die göttliche Frau

Hans Holbeins Schutzmantelmadonna steht im Rang neben Raffaels „Sixtina“, als deren bürgerliches Pendant. Sie ist unbestritten das malerische Hauptstück der Renaissance im Norden. Im Jahr 1526 vom Basler Bürgermeister Jakob Meyer „zum Hasen“ in Auftrag gegeben, hing sie zuletzt als Leihgabe des Adelshauses Hessen im Frankfurter Städel. Nun hat das Bild, das der internationale Markt ohne Zweifel zum höchstbezahlten Altmeister aller Zeiten gemacht hätte, der deutsche Unternehmer Reinhold Würth erworben. Er wird die herrliche Tafel dahin bringen, wo sie hingehört - ins Museum unter Menschen. (F.A.Z.)

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Jahrgang 1956, Redakteurin im Feuilleton, verantwortlich für den „Kunstmarkt“.

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