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Beutekunst Wenig Hoffnung für den Rubens

20.12.2004 ·  Kulturstaatsministerin Weiss erwägt eine Zivilklage auf Rückgabe des in Rußland befindlichen Rubens-Gemäldes „Tarquinius und Lucretia“. Trotz ihrer Kampfeslust: Die deutsche Beutekunstpolitik ist gescheitert.

Von Heinrich Wefing
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Kurz vor dem Treffen von Bundeskanzler Schröder mit Rußlands Präsident Putin heute in Hamburg hat die Kulturstaatsministerin Weiss verbreiten lassen, sie erwäge erstmals eine Zivilklage vor einem deutschen oder russischen Gericht auf Rückgabe des Gemäldes „Tarquinius und Lucretia“ von Peter Paul Rubens, das bis 1942 in der Galerie von Schloß Sanssouci in Potsdam hing.

Am Wochenende bestätigte ein Sprecher der Bundeskulturbeauftragten einen Bericht des „Spiegel“, wonach das renommierte Münchner Institut für Ostrecht in einem Gutachten zu der Einschätzung gekommen sei, der derzeitige Besitzer des kostbaren Werkes, der russische Geschäftsmann Wladimir Logwinenko, habe es nicht, wie er behauptet, guten Glaubens auf dem Kunstmarkt erwerben können.

Viele Details des verwickelten Falles deuteten darauf hin, daß ein sowjetischer Offizier den Rubens nach dem Sieg der Roten Armee auf eigene Faust aus Deutschland fortgeschafft und daheim in seinem Wohnzimmer aufgehängt habe. Solche privaten Plünderungen aber sind, anders als die amtlichen Raubzüge der sowjetischen Trophäenkommissionen nach 1945, auch nach geltendem russischen Recht strafbar und alle späteren Transaktionen mit dem Beutegut deshalb nichtig. So sicher ist sich die Kulturstaatsministerin dieser Rechtsauffassung, daß sie den Vorgang heute beim Treffen mit ihrem russischen Amtskollegen Sokolow ansprechen will. Mehr noch, sie drängt offenbar den Kanzler, auch Putin mit der Sache zu befassen.

Spektakuläre Drohung

Die spektakuläre Drohung mit juristischen Schritten ist, so kurz vor dem deutsch-russischen Gipfel, nicht ungeschickt terminiert, obgleich man die Erfolgsaussichten einer Klage vor einem Gericht in Moskau nicht übermäßig optimistisch einschätzen sollte. Wer aber wollte nicht die Entschlossenheit von Frau Weiss loben, wenigstens dieses eine wunderbare Stück aus Potsdam, das ziemlich unzweifelhaft nicht zur sowjetischen Staatsbeute zählt, für die „Stiftung Preußische Schlösser und Gärten“ zurückzugewinnen?

Tatsächlich jedoch kann die demonstrative Kampfeslust der Kulturstaatsministerin nur mühsam verschleiern, daß die deutsche Beutekunstpolitik faktisch gescheitert ist. Wie unter einem sibirischen Eispanzer begraben, sind die einander widerstreitenden Rechtspositionen erstarrt. Die Gespräche über die immerhin gut eine Million Kunstwerke und viereinhalb Millionen Bücher, die immer mal wieder von Regierungsdelegationen, von Vertretern der betroffenen Museen und Archiven mit ihren russischen Kollegen oder auch auf „zivilgesellschaftlicher Ebene“, etwa beim „Petersburger Dialog“, geführt werden, verlaufen in höflicher Atmosphäre - und enden allesamt fruchtlos.

Stagnierende Verhandlungen

Auch auf die Ankündigung des russischen Kulturministers Sokolow aus diesem Frühjahr, die Problematik solle juristisch neu aufgerollt werden, folgte bis heute - nichts. In einem Bericht der Bundeskulturbeauftragten an den Haushaltsausschuß des Bundestages, der dieser Zeitung vorliegt, heißt es denn auch mit einem unüberhörbar resignativen Unterton, „einzelne Rückführungserfolge“ wie die Rückgabe der prächtigen Glasfenster aus der Marienkirche in Frankfurt an der Oder durch Rußland im Juni 2002 könnten „leider nicht darüber hinwegtäuschen“, daß die Verhandlungen über die Beutekunst „weiterhin stagnieren“.

Dieser deprimierende Eindruck wird durch den Streit um den Potsdamer Rubens noch unterstrichen. Unter dem Eindruck des russischen Beutekunstgesetzes von 1998, das kurzerhand das Gros der Beutekunst zum russischen Staatseigentum erklärte, hatte die deutsche Seite zwar immer mal wieder an ihre juristische Position erinnert, das Kriegsvölkerrecht verbiete die Verschleppung von Kunstschätzen durch Besatzungstruppen, war aber zusehends dazu übergegangen, ihre Rückführungsbemühungen auf solche Kunstwerke und Kollektionen zu konzentrieren, die unstrittig nicht in den Anwendungsbereich des Beutekunstgesetzes fallen. Artefakte etwa, die ohne entsprechenden Befehl geraubt wurden oder die ihrerseits aus Arisierungskampagnen der Nazis stammten. Die Frankfurter Kirchenfenster fielen unter diese Ausnahmevorschriften, ebenso die Sammlung Baldin und eben auch der Potsdamer Rubens. Wenn nun freilich selbst solch recht eigentlich unstrittigen Werke unerreichbar bleiben, ist für Hoffnung wenig Raum.

Traum von Schröders Machtwort

Es sei denn, vielleicht, der Kanzler spräche ein Machtwort. Eine Intervention Schröders ist es tatsächlich, wovon auf deutscher Seite alle Beteiligten träumen. Sie hätten getan, was sie tun könnten, sagen sie, aber in der byzantisch anmutenden russischen Kulturverwaltung verlören sich alle Ideen, alle Initiativen wie in einem Irrgarten. Niemand dort wolle, niemand dort könne selbständig Entscheidungen treffen, dazu sei der Streit allzu prestigeträchtig und aufgeladen mit nationalen Emotionen. Einigen müßten sich, wenn überhaupt, schon Putin und Schröder.

Dessen demonstrativer Unwille allerdings, den russischen Präsidenten mit Hinweisen auf Demokratiedefizite in Moskau und Menschenrechtsverletzungen im Kaukasus zu behelligen, macht wenig Hoffnung, daß der Kanzler seinen Duzfreund mit klaren Worten zur Beutekunst belästigen wird. Das mag für den Augenblick opportun sein, für die deutsche Position im Streit um die Kunst aber ist es fatal. Rechtsansprüche nämlich, die man nicht wenigstens durchzusetzen versucht, mögen auf dem Papier bestehenbleiben. Praktisch aber lösen sie sich in Nichts auf.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20.12.2004, Nr. 297 / Seite 31
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