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HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Berliner Schloss Lasst viele Partner um mich sein

02.12.2009 ·  Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den Weg für den Neubau des Berliner Schlosses frei gemacht. Aber die Position des Architekten ist geschwächt. Und momentan prunken Computersimulationen noch mit Gebäudeteilen, deren Finanzierung bisher nicht gesichert ist.

Von Andreas Kilb
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Über „Schlösser, die im Monde liegen“ spotteten in den neunziger Jahren die Gegner des Wiederaufbaus des Berliner Hohenzollernschlosses. Inzwischen ist das Schloss, nach dem Bundestagsbeschluss von 2002, der Baukostenplanung von 2007 und dem Architektenwettbewerb im vergangenen Jahr, ein großes Stück näher in Richtung Erde gerückt. Aber so ganz hat das Projekt, inzwischen auch als Humboldt-Forum bekannt, seinen phantasmagorischen Charakter noch nicht abgelegt. Das zeigen selbst die detaillierten Pläne des Hauptnutzers, der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, zum Innenausbau des Schlosses (siehe Berliner Schloss: Die Luftigkeit bleibt eine Hoffnung) – denn die Computersimulationen der Stiftung prunken mit Gebäudeteilen wie der Schlosskuppel und dem Innenhofrisalit des Eosander-Portals, deren Finanzierung noch lange nicht gesichert ist.

Derweil hält der neue Bundesbauminister Peter Ramsauer (CSU), seit Ende Oktober im Amt, an der von vielen Experten angezweifelten Kostenobergrenze von 552 Millionen Euro für den Bau und die Einrichtung des Schlosses fest. Wer mehr ausgeben wolle, müsse sagen, woher das Geld komme, erklärte Ramsauer am Wochenende. Im übrigen werde man handeln, sobald der Beschluss des Düsseldorfer Oberlandesgerichts über die von seinem Ministerium eingereichte Beschwerde gegen den Spruch der 3. Vergabekammer des Bundeskartellamts vom 11. September feststehe. Die Vergabekammer hatte den Vertrag des Bundes mit dem Wettbewerbssieger, dem Italiener Franco Stella, für nichtig erklärt, weil er gegen das europäische Wettbewerbsrecht verstoße.

Überraschend für viele

Der Beschluss des Oberlandesgerichts ist am Mittwoch ergangen. Er gibt der Beschwerde des Bundes statt und setzt dessen ausführende Behörde, das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), ins Recht gegenüber dem Architekten Hans Kollhoff. Der hatte wegen der Umstände der Auftragsvergabe an Stella eine formelle Rüge beim Kartellamt eingereicht. Der Vertrag mit Stella bleibt nach dem Spruch des Gerichts zwar so lange unwirksam, bis die übrigen Preisträger des Wettbewerbs – außer Kollhoff drei weitere Architekturbüros, mit denen er sich den dritten Preis teilt – durch die Baubehörde offiziell über seinen Abschluss informiert worden sind. Doch das ist eine bloße Formalie.

Der Beschluss aus Düsseldorf kommt überraschend für viele, die sich mit den Hintergründen von Kollhoffs Kartellrüge näher beschäftigt haben. Tatsächlich hat der Bund den Bauauftrag für das Berliner Schloss nicht an Franco Stella allein, sondern an eine Projektgemeinschaft vergeben, in der Stella zwar die architektonische Leitung haben soll, aber nur einer von drei Partnern ist. Die beiden anderen sind die großen deutschen Architekturbüros von Gerkan, Marg und Partner (gmp) sowie Hilmer & Sattler und Albrecht (HSA). Sie stellen die kaufmännische und planerische Abwicklung des Vorhabens sicher. Und während Stella angekündigt hat, für die Verwirklichung seines Schlossentwurfs noch „zwei bis drei“ Bürokräfte einzustellen, treten seine deutschen Teilhaber in Kolonnenstärke an. In der Vertragsliste der Verantwortlichen für die Bauleistungen finden sich, wie der „Tagesspiegel“ enthüllt hat, ausschließlich Mitarbeiter von gmp und HSA.

Keine Ehrenerklärung für Stella

Auch für das Oberlandesgericht ist das ein „atypisches Subplaner-Verhältnis“, durch das die Federführung Stellas in gestalterischen Fragen aber nicht beeinträchtigt werde. Eine ähnlich entspannte Haltung nimmt das Gericht in einer Frage ein, die die Öffentlichkeit weit mehr bewegt hat als die Quisquilien des Baurechts: den Zweifeln an der Wettbewerbsqualifikation des Mannes aus Vicenza. Nach monatelangem Zögern hat Stella nun ein Testat der italienischen Architektenkammer vorgelegt, das belegen soll, dass er zwischen 2004 und 2006 vier feste Büromitarbeiter gehabt und also die Ausschreibungskriterien erfüllt hat. Auf den Einspruch von Kollhoffs Anwalt, drei der Genannten seien gar nicht als Architekten registriert, ging das Gericht nicht ein. Statt dessen stellte es fest, ein „Übermaß von Eignungsprüfung“ sei für den Bauherrn nicht zumutbar. Er müsse sich auf die Angaben des Wettbewerbsteilnehmers verlassen können.

Damit ist der Fortgang der Planungen für den Schlossbau vorerst gesichert – und zugleich die Position des Architekten entscheidend geschwächt. Denn das Gericht hat ja keine Ehrenerklärung für Stella abgegeben, es hat nur seinem Auftraggeber bescheinigt, sich korrekt verhalten zu haben. Die Zweifel an der Zulassung Stellas zum Architektenwettbewerb sind dadurch nicht ausgeräumt, sondern eher bestätigt worden. In den Bauverhandlungen der kommenden Monate wird es nun vor allem darum gehen, wie viele prägende Elemente seines Entwurfs sich Stella von den zukünftigen Nutzern – vor allem von den Großraumphantasten der Preußenstiftung – und von den Buchhaltern des Bundesbauministeriums noch abhandeln lassen wird. Sollen die Schlossräume zu Turnhallen werden, damit sich die Weltkulturen breiter aufstellen können? Wird die Stülerkuppel gestrichen, damit der Autobahnbau in Bayern weitergeht? Das alles sind keine Prestigefragen. Aber ihre Beantwortung ist eng verbunden mit dem Prestige des Mannes, dem man sie stellen wird.

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Jahrgang 1961, Feuilletonkorrespondent in Berlin.

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