21.10.2003 · Eine ehemalige Studentin von Joseph Beuys ist vor Gericht mit ihrem Antrag gescheitert, als Miturheberin eines Tonkopfes genannt zu werden, der in mehreren Beuys-Skulpturen auftaucht.
Die künstlerische Urheberschaft wichtiger Kunstwerke von Joseph Beuys ist jetzt gerichtlich bestätigt worden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht wies am Dienstag in zweiter Instanz die Klage einer ehemaligen Studentin des Kunstprofessors ab, die ihre Nennung als Miturheberin von wichtigen Beuys-Werken durchsetzen wollte.
Ein von Beuys in mehreren Installationen verwendeter Kopf sei ihre Schöpfung, behauptete die Klägerin Beatrix Sassen. Es sei nicht geklärt worden, wie stark die Skulptur von Beuys verändert worden sei, entschied dagegen das Gericht. So habe die Klägerin nicht entkräften können, daß ihre Kopfversion lediglich ein Ausgangspunkt gewesen sei, an dem Beuys „verhältnismäßig brutale Eingriffe“ vorgenommen habe. Der Versuch, das Werk der Klägerin zu rekonstruieren, sei erfolglos geblieben.
Entscheidend modifiziert
Daß Beuys den Tonkopf der Studentin für eigene Werke genutzt hat, steht dagegen auch für das Gericht fest. Der Beuys-Experte Professor Armin Zweite hatte dies am Dienstag bestätigt. Der 1986 gestorbene Künstler habe den Kopf allerdings „entscheidend modifiziert“, sagte Zweite, der Direktor der Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen ist.
Die Künstlerin habe ihn schon vor vielen Jahren darauf hingewiesen, daß der in die bedeutende Installation „Straßenbahnhaltestelle“ (1976) aufgenommene Kopf von ihr stamme. Sie habe sich aber darüber keineswegs beklagt, sagte der Kunsthistoriker. Beuys sei wie viele moderne Künstler „ein großer Assimilator“ gewesen, der Arbeiten von Kollegen verändert für eigene Werke genutzt habe.