Home
http://www.faz.net/-gqz-y7wf
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Künstlersozialkasse Ausweitung der Kampfzone

10.09.2008 ·  Die Sozialkasse für Künstler soll abgeschafft werden. So steht es in einem Papier des Bundesrates. Doch die Aufregung ist verfrüht. Es ist nur eine Empfehlung und der Widerstand ist groß.

Von Michael Hanfeld
Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (12)

Würde dieses Papier aus dem Bundesrat in seinen ersten Worten tatsächlich umgesetzt, gäbe es Grund für einen Aufstand. „Der Bundesrat fordert, dass die Künstlersozialversicherung abgeschafft oder zumindest unternehmerfreundlich reformiert wird.“ So heißt es in einer Empfehlung, die vier Ausschüsse des Ländergremiums zu dessen nächster Sitzung am 19. September beschlossen haben. Die Künstlersozialkasse wird abgeschafft – das wäre in der Tat eine sozialpolitische Verwerfung, die freischaffende Künstler ins Mark träfe. Und das war der Anlass für den Deutschen Kulturrat, den Notstand auszurufen. Doch kaum erschallt die Warnung, wird offenbar, dass die Empfehlung nie und nimmer umgesetzt wird. Politiker aller Couleur haben sich im Nu für den Fortbestand der Sozialversicherung stark gemacht.

Die Front derer, welche sie erhalten wollen, ist parteiübergreifend. Der Kulturstaatssekretär Bernd Neumann (CDU), Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD), die Unionsfraktion im Bundestag, die Grünen, die Linken und der Vorsitzende des Kulturausschusses des Bundestages, Hans-Joachim Otto (FDP), stehen dafür ein. Und da die Empfehlung aus dem Bundesrat ein Gesetz betrifft, das der Bundestag beschließen muss, ist die Sache erledigt. Die Künstlersozialversicherung wird bleiben.

Protest zur rechten Zeit

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats, Olaf Zimmermann, führt gleichwohl ins Feld, ihm liege aus „absolut zuverlässigen Quellen“ die Information vor, dass die Vertreter von sieben Ländern der Bundesratsempfehlung zugestimmt hätten, sechs hätten dagegen votiert, drei sich enthalten. Einzelne Staatskanzleien hätten ihrer Kontrollpflicht offenbar nicht Genüge getan, und deshalb komme der Protest „noch zur rechten Zeit“. Damit könnte Zimmermann recht haben. Denn es haben sich sogleich einige Staatskanzleien gemeldet und bekräftigt, dass sie die Versicherung erhalten wollten. Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Bremen etwa, deren Vertreter der Empfehlung angeblich zugestimmt haben, sind – wie die Nachfrage ergibt – sogleich zurückgerudert. Blieben von den sieben abschaffungswilligen Ländern also nur noch vier.

Hinzu kommt, dass die Empfehlung nicht vom Kulturausschuss des Bundesrates stammt, der in dieser Frage federführend wäre. Abgegeben haben sie vielmehr Vertreter aus dem Wirtschafts-, dem Finanz-, dem Innen- und dem Ausschuss für Frauen und Jugend. Und ihre Empfehlung ist nur eine von vielen, bei denen es darum geht, Bürokratie abzubauen. Im Beamtendeutsch spricht man dann vom „Dritten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft“.

Am Fuße der Leiter

Aus der mittelständischen Wirtschaft kam der Anstoß für die Länder, sich mit dem Thema zu befassen. Dabei geht es um kleine und mittlere Unternehmen, die nicht regelmäßig, sondern eher selten mit Künstlern zusammenarbeiten und dann Abgaben leisten müssen. Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), nennt als Beispiel den Clown, den eine Firma für ihr Betriebsfest engagiert. Für diesen sind Abgaben zu leisten. Die Künstlersozialversicherung besteht seit 1982. Seit März 2007 ist nun nicht mehr die Künstlersozialkasse (KSK), sondern die Deutsche Rentenversicherung damit beauftragt, zu prüfen, wer Abgaben zu leisten hat. Diese teilen sich die freischaffenden Künstler selbst – sie zahlen die Hälfte –, der Bund und die sogenannten Verwerter, also alle, die Künstler beschäftigen. Sie müssen auf die gezahlten Honorare eine zusätzliche Abgabe von 4,9 Prozent leisten. Im nächsten Jahr verringert sich der Satz auf 4,4 Prozent.

Mit Verlagen, Musikunternehmen und großen Kulturveranstaltern ist das Prozedere eingeübt. Die Deutsche Rentenversicherung aber hat bei ihren Prüfungen den Kreis derer, die zahlen sollen, erweitert. 280.000 Betriebe seien aufgefordert worden, auch rückwirkend auf fünf Jahre zu prüfen, ob sie in die Kasse einzahlen müssen, teilt der DIHK mit. Dreizehn Millionen Euro zusätzlich sollen in die Künstlersozialkasse, die rund 160.000 Künstler betreut, schon geflossen sein. Ihr durchschnittliches Jahreseinkommen ist ausgesprochen mickrig – es liegt bei weniger als 13.000 Euro.

Unternehmerfreundliche Reform

Der DIHK wendet sich vor allem gegen die nachträgliche Großüberprüfung – und darauf zielt auch die Empfehlung aus dem Bundesrat, die man bei aller Aufregung ruhig bis zu ihrem Ende lesen sollte. Durch die flächendeckende Erfassung seien insbesondere kleine und mittlere Unternehmen von einem immensen bürokratischen Aufwand betroffen, heißt es da, und den gelte es zu vermeiden. Der Aufwand der Prüfung übersteige den Ertrag für die Künstlersozialkasse, zudem sei der Umfang der Abgabepflicht unklar. In einzelnen Fällen sollen Abgaben an die Sozialkasse doppelt gezahlt worden sein – etwa von einem Unternehmen, das einen Künstler beauftragt und einer zwischengeschalteten Agentur, und dann auch bei Künstlern, die nicht selbst in die Künstlersozialversicherung einzahlten.

„Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag fordert, dass die Abgabe nur dort gezahlt wird, wo ein Künstler tatsächlich bei der Künstlersozialkasse versichert ist. Damit wäre ein Kernproblem für die Betriebe gelöst“, sagt der DIHK-Geschäftsführer Dercks. Das ist der Gedanke hinter dem eigentlich entscheidenden Passus der Bundesratsempfehlung – die als solche nicht einmal eine Mehrheit hat –, eine „unternehmerfreundliche Reform“ der Künstlersozialversicherung herbeizuführen.

Das Aus für den freien Journalismus

Kritiker hat der Tohuwabohu sonder Zahl auf die Palme gebracht. „Nachdem man seine Fassungslosigkeit angesichts dieser Erwägungen überwunden hat, bleibt festzustellen, dass die Abschaffung der KSK ein weiterer Schritt zur Ökonomisierung sämtlicher Lebensbereiche wäre, eine Ökonomisierung, die nicht nur den Sozialstaat, sondern letztlich auch die Demokratie bedroht“, sagte der Schriftsteller Ingo Schulze dieser Zeitung. Der Kulturrat läuft Sturm, der Musikrat, das P.E.N.-Zentrum, der Übersetzerverband, der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), die Gewerkschaft Verdi. Der DJV meint, das Ende der Künstlersozialkasse „wäre das Aus für den freien Journalismus in Deutschland“.

Johano Strasser, Präsident des P.E.N.-Zentrums Deutschland, schätzt, dass „mehr als drei Viertel, die ganz große Masse“ der Schriftsteller im deutschen P.E.N. direkt auf die Künstlersozialkasse angewiesen sei, obwohl der P.E.N. schon „die Elite“ der schreibenden Zunft vertrete. Die Kasse sei „wirklich der Auffangboden für Schriftsteller“ im Sozialsystem. „Wenn die KSK wegfiele, würde das Problem, dass Künstler schon jetzt nicht von ihrem Einkommen leben können, gigantisch zunehmen.“ Er könne sich „nicht vorstellen, dass in den Bundesländern, die jetzt auf Abschaffung drängen, alle politischen Instanzen das abgesegnet haben“. Angesichts der Proteste glaube er, „dass man den Unsinn wirklich lassen sollte“. Strassers Wunsch dürfte erhört werden.

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Jahrgang 1965, Redakteur im Feuilleton, zuständig für „Medien“.

Jüngste Beiträge

Tom Tablet

Von Marcus Jauer

Was hört man da aus Berlin? Das traditionelle Klassenbuch soll vom Tabletcomputer ersetzt werden? Die Eltern erhalten bei jedem Tadel sofort eine SMS. Der Erfahrungsraum von Kindern ist in Gefahr. Mehr 3