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Kommentar Stoppt die Buchstopper

09.10.2003 ·  Verbote sind das Thema der Buchmesse. Dem Auftakt mit Maxim Billers „Esra“ folgte eine Welle von Einstweiligen Verfügungen: Bohlen, Grönemeyer, Juhnke. Für die Anwälte ein gutes, für die Verlage ein ruinöses Geschäft.

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Hätte Gerhart Hauptmann den "Zauberberg" stoppen können? Hauptmann las den Roman von Thomas Mann Anfang 1925; seine Randbemerkungen belegen, daß er sich - darauf gestoßen oder selbst darauf gekommen - in der Figur des Mynheer Peeperkorn wiedererkannte. Er notierte: "Dieses idiotische Schwein soll ich sein?"

Thomas Mann hatte den Dramatiker eigens noch im Urlaub aufgesucht, um mehr mehr Stoff für die Vorlage zu ergattern. Als ruchbar wurde, daß Hauptmann wütete, knickte Thomas Mann ein und kroch schamlos in einem Brief an den Porträtierten zu Kreuze: "Ich darf sagen, ich habe gesündigt" (...) Und weiter: "So hoffe ich, mir mit diesen Zeilen, mögen Sie auch noch so unzulänglich ausfallen, Ihre Verzeihung ganz zu erringen." Und siehe da - Hauptmann ließ sich erweichen und schickte ein Telegramm: "Fern allem Groll begrüße ich Sie in alter Herzlichkeit. Brief folgt." - Heute gehen solche Angelegenheiten weniger glimpflich ab; heute hätte wohl noch das Personal des Davoser Sanatoriums mit einstweiligen Verfügungen auf den Roman reagiert. Und so ist eines der wichtigsten Themen der Buchmesse in diesem Jahr denn auch nicht, wie Bücher zu machen seien, sondern wer sie alles verhindern will.

Welle Einstweiliger Verfügungen

Denn dem Auftakt mit Maxim Billers Roman "Esra" folgte eine regelrechte Welle von Einstweiligen Verfügungen: gegen Alban Nikolai Herbsts Roman "Meere", gegen Ulrich Hoffmanns Biographie von Herbert Grönemeyer, gegen "Hinter den Kulissen" von Dieter Bohlen und, wie man hört, jetzt auch gegen die Biographie Harald Juhnkes. Bei Bohlens Herzensergießungen darf man davon ausgehen, daß die Einsprüche von Fernsehstars, die recht erfolgreich ihr Ego vermarkten, und die über Nacht geschwärzten Passagen den Erfolg noch beflügeln werden. Am Random-House-Stand ist das Bohlen-Buch hinter Glas weggesperrt und wird mit dem Aufkleber "Zensiert" beworben. Der Zensur-Begriff, der sich hier breitmacht, ist, mit Bohlen zu reden, "pille-palle".

Anders sieht es bei Verlagen wie Hoffmann und Campe aus, dessen unautorisierte Grönemeyer-Biographie in neununddreißig Punkten mit einem sechsundachtzigseitigen Schriftsatz beharkt und verboten wurde. Daß der Musiker nicht mit seinem Biographen reden wollte, ist nicht unüblich (die Harald-Schmidt-Biographin Mariam Lau durfte auch nicht mit dem Talkmaster reden), aber daß Grönemeyer mitteilen ließ, er wünsche nicht, daß ein Buch über ihn erscheine, ist auch eine merkwürdige Auffassung von Freiheit.

Einseitig

Eine Einstweilige Verfügung ist, der Name sagt es, einstweilig - und einseitig. Der Antragsgegner wird nicht gehört, binnen einer Frist von zwei Wochen kann er entscheiden, ob er die Verfügung akzeptiert oder gegen sie vorgeht. Oft genug brechen eidesstattliche Versicherungen - etwa der Art: "Ich habe meinen Geliebten nie Rumpelpumpel, sondern Römpelpömpel genannt" - bei der Verhandlung in sich zusammen. Hinzu kommt, daß jedes Buch erheblich mehr Angriffsfläche als etwa ein Zeitungsartikel bietet.

Immer mehr Medienanwälte verlegen ihren Wirkungsbereich deshalb auf das lukrative Buchstoppen. Das garantiert Honorar und Aufmerksamkeit. Für die Verlage kann dies, zumal im Fall einer Niederlage, ein ruinöses Spiel werden. Offenbar ist der fruchtbarere Weg, den Hauptmann und Thomas Mann fanden, heute versperrt - nicht zuletzt von einer streithanseligen Gier nach Öffentlichkeit, von der manche Anwälte als laut lachende Dritte gut leben.

Quelle: hhm / Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10.10.2003, Nr. 235 / Seite 37
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