24.07.2003 · Was waren das noch für Zeiten, als in der Bundesrepublik der schlichte Schlagervers "Schnaps, das war sein letztes Wort, dann trugen ihn die Englein fort" einen Blasphemie-Prozeß nach sich zog. Doch seit der Neufassung des "Blasphemie"-Paragraphen ...
Was waren das noch für Zeiten, als in der Bundesrepublik der schlichte Schlagervers "Schnaps, das war sein letztes Wort, dann trugen ihn die Englein fort" einen Blasphemie-Prozeß nach sich zog. Doch seit der Neufassung des "Blasphemie"-Paragraphen im Strafgesetzbuch 1969 ist der Tort nur zu ahnden, wenn er geeignet sei, "den öffentlichen Frieden zu stören". Da dies im Zuge allgemeiner Liberalisierung immer seltener wird, kommt der Casus kaum mehr vor. Dafür ist ausgerechnet im sonst freizügigen, laizistischen Frankreich jede Verhunzung der "Marseillaise" unter Strafe gestellt worden: die Nationalhymne als wahres Heiligtum. Eher im hauptsächlich katholischen Österreich ist Gotteslästerung ein Tatbestand, der Anstoßnehmer auf die Palme - hier keinesweg als Friedenssymbol verstanden - bringt. Lotte Ingrischs und Gottfried von Einems Oper "Jesu Hochzeit" machte Skandal; erst recht wurde das Jesus-Buch des Karikaturisten Gerhard Haderer zur Zielscheibe geistlicher Wut. Man mag derlei als Sturm im Wasserglas belächeln, der fundamentalistische Ingrimm indes wächst. Gewiß ist die "Fatwa"-Todesdrohung gegen Salman Rushdie ein Extremfall. Aber die Militanz religiös-staatstragender Eiferer nimmt zu und mit ihr die Rigidität strafender Maßnahmen. Der jüngste Fall kommt aus Polen: Die Danziger Künstlerin Dorata Nieznalska wurde zu einem halben Jahr "Freiheitsbegrenzung" mit unbezahlter Sozialarbeit verurteilt, weil sie in einer Video-Installation Männer beim schweißtreibenden Bodyshaping zeigte - und vis-à-vis das Foto eines Penis auf dem Kreuz. Nachträglich wurden die Kreuzritter der katholisch-klerikalen "Liga der polnischen Familien" aktiviert, die Klage erhoben und prompt Genugtuung erhielten. Welche Qualität das Kunstwerk hatte, auch wie derb die Provokation war, ist hier nicht entscheidend. Das Gerichtsurteil signalisiert rapide schrumpfende Liberalität in Sachen Kunst. Waren die kommunistischen Kunstwächter eher prüde, so sind nun deren rechtskatholische Nachfolger nationalpopulistisch effektiv organisiert und vermögen offenkundig rabiat ins polnische Kunstgeschehen einzugreifen. Die Tendenz ist um so bedrohlicher, da sie ausgerechnet die polnische Kunstproduktion stranguliert, die selbst in der Hochzeit des "sozialistischen Realismus" ihre mutige Unabhängigkeit bewahrt hat, ob in Film, Musik, Literatur, Theater oder bildender Kunst. Witkiewicz und Gombrowicz, Wajda und Penderecki - bei allen Unterschieden in Generation, Genre und Stil haben sie stets mit dem Schrägen sympathisiert. Pendereckis "König Ubu" nach Alfred Jarry ist herzlich frivol, was Katholizität keineswegs ausschließt. Zu ebendieser gehört ikonographischer Reichtum, die Bilderfülle, von der gerade die Surrealisten, Dalí und Buñuel, zehrten, der Ritualcharakter, der noch bei den österreichischen Aktionisten mitschwingt. Der neue polnische Furor indes läuft eher aufs puritanische Bilderverbot hinaus, auf Zensur, letztlich das Ende der Kunst. Ein berühmter Fall der deutschen Kunstgeschichte bleibt der Skandal um Hindemiths frühen expressionistischen Einakter "Sancta Susanna" (1922), in dem eine verwirrte Nonne dem Crucifixus das Lendentuch herabreißt. Der "Frankfurter katholische Frauenbund" reagierte mit einer Sühneandacht im "Zeichen des Protests und Schmerzes für die unwürdige Darstellung", in Hamburg mußten sich die Besucher verpflichten, Störungen zu unterlassen. Noch 1977 zog eine römische Aufführung Strafanzeigen gegen Bürgermeister und Intendant nach sich. Religiöse Empfindlichkeiten sind zu respektieren. Doch der Ruf nach dem Kadi läßt auf nicht nur christliche Motive schließen.
G.R.K.