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Kommentar Geister von Katyn

29.05.2008 ·  Seit Jahren fordern Menschenrechtsorganisationen Russland auf, den Massenmord des Sowjetregimes an Polen im Frühjahr 1940 als Verbrechen einzustufen. Russland wehrt sich mit abenteuerlichen Argumenten. Es will von der Sowjetrepublik den Siegerstolz, nicht die Greueltaten erben.

Von Kerstin Holm
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Sieger tragen keine Verantwortung. Die russische Menschenrechtsorganisation Memorial und die Anwältin der Nachkommen der polnischen Opfer appellieren seit drei Jahren an Russlands Militärstaatsanwaltschaft, den Massenmord des sowjetischen NKWD an polnischen Offizieren und Intellektuellen im Frühjahr 1940 als politisches Verbrechen einzustufen - vergeblich. Der Sammelname des Örtchens Katyn im Landkreis Smolensk steht für zwanzigtausend polnische Kriegsgefangene, die, nachdem die Sowjetarmee, getreu dem Molotow-Ribbentrop-Pakt, Ostpolen besetzt hatte, in russischen, aber auch ukrainischen und weißrussischen Lagern im Eilverfahren erschossen wurden.

Nach der Rückeroberung von Smolensk behauptete die Sowjetführung - und sie wiederholte das bei den Nürnberger Prozessen -, Deutsche hätten die Polen getötet. Dass es die sowjetische Geheimpolizei war, erfuhr das russische Publikum dann dank der Vergangenheitsbewältigung der Perestrojka. Einem russisch-ukrainisch-weißrussischen Abkommen von 1995 zufolge sollte jedes der drei Länder seine Katyn-Geschichte erforschen. Weißrussland und die Ukraine übergaben ihre Akten an Russland. Doch dort wurde der Weltkriegssieg wieder zum höchsten Gut, das auch vor Enthüllungen über Staatsverbrechen geschützt werden muss.

Abenteuerliche Rabulistik

Deshalb verweigert der Militärstaatsanwalt, mit Berufung auf Geheimhaltung, die Sichtung der mehr als hundertachtzig Aktenordner. Der Katyn-Fall wurde vor drei Jahren eingestellt. Statt eines politischen Verbrechens oder gar Genozids, wie die polnische Klassifizierung lautet, räumt die russische Seite allenfalls individuelle Straftaten einzelner Amtspersonen ein. Wobei keine Namen preisgegeben und die Fälle „wegen des Todes der Schuldigen“ nicht weiterverfolgt werden. Memorial und die Repräsentantin der Angehörigen der Opfer von Katyn fechten die Entscheidung an und verlangen, die Gemeuchelten zu rehabilitieren.

Das wurde jetzt von der Richterin mit der abenteuerlichen Auskunft abgewehrt, darum müssten sich diejenigen bemühen, deren Rechte verletzt wurden - also die Geister der Gemordeten selbst. Der Buchstabe des russischen Rehabilitationsgesetzes sieht dagegen vor, dass Verwandte, aber auch öffentliche Organisationen sich für Terroropfer einsetzen können. Am 5. Juni wird das Verfahren, in dem der Geist von Katyn fortlebt, wiederaufgenommen. Russland will von der Sowjetmacht den Siegerstolz erben, nicht jedoch die Verantwortung für ihre Greueltaten. Memorial hat daher beim Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg gegen die russischen Gerichte und den Militärstaatsanwalt geklagt.

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Jahrgang 1958, Feuilletonkorrespondentin in Moskau.

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