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Kommentar Amerikas Musikindustrie klagt

23.10.2003 ·  Wenn jeder vierte Musikkonsument nicht mehr tut, was Konsumenten eigentlich sollen - nämlich kaufen -, dann ist etwas faul im Staate Popland. Die Musikindustrie klagt über Umsatzrückgänge im zweistelligen Bereich.

Von Edo Reents
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Wenn jeder vierte Musikkonsument nicht mehr tut, was Konsumenten eigentlich sollen - nämlich kaufen -, dann ist etwas faul im Staate Popland. Jeder vierte lädt sich aus dem Internet herunter oder brennt sich auf CD, was er so hört. Die Musikindustrie bringt dagegen ein Verfahren in Anschlag, das sich immer mehr als Zuckerbrot-und-Peitsche-Methode entpuppt. Zur Beurteilung von dessen Wirksamkeit ist es allerdings noch zu früh.

Bis vor kurzem galten die Herunterlader und Brenner als Diebe, die das Geschäft kaputtmachen und dafür sorgen, daß die Umsatzrückgänge immer schön im zweistelligen Bereich bleiben. Die Recording Industry Association of America (RIAA) ging mit rabiatem Beispiel voran und verklagte im September mehrere hundert Personen, darunter ein zwölfjähriges Mädchen aus New York und eine sechsundsechzigjährige Rentnerin, deren Schicksal gewissermaßen für das Maß an Gefühligkeit sorgte, das solchen Auseinandersetzungen die Aufmerksamkeit auch derer sichert, die gar nicht wissen, was Musik mit dem Internet zu tun hat.

Hatte es anfangs noch geheißen, es komme für eine Klage grundsätzlich jeder in Betracht, der einmal einen Titel heruntergeladen und verbreitet habe, so konzentrierte man sich rasch auf Leute, die das in mehr als tausend Fällen getan hatten. Und aus den anfänglich angedrohten 150.000 Dollar Strafe wurden 12.000 bis 15.000, im Falle des zwölfjährigen Mädchens sogar 2000, welche dessen Mutter außergerichtlich zahlte. Die Klage gegen die Sechsundsechzigjährige wurde zurückgenommen, weil diese gar nicht im Besitz der nötigen Gerätschaften war.

Mittlerweile werden blaue Briefe verschickt. Darin gibt die RIAA den Empfängern zu verstehen, daß diese ins Visier der Fahnder geraten sind und es sich gut überlegen sollten, ob sie nicht einer außergerichtlichen Einigung zustimmen - unter der Voraussetzung, daß sie sich in einer eidesstattlichen Versicherung dazu verpflichten, illegal besorgte Musiktitel zu löschen und das Herunterladen künftig zu unterlassen. Die Alternative wäre eine Verurteilung, die sich wieder im sechsstelligen Dollar-Bereich bewegen könnte.

Rechtsexperten warnen indes vor einer solchen Erklärung, denn damit würde eine bisher nicht bewiesene Straftat freiwillig eingeräumt und eine Angriffsfläche geschaffen für Musikfirmen, die nicht von der RIAA vertreten werden. Die RIAA repräsentiert nämlich nur die fünf großen Konzerne Universal, Sony, EMI, Warner und die Bertelsmann Music Group. Während sich die Abwehrenergie früher gegen die Tauschbörsen richtete, was im Falle Napster zur Einverleibung durch Bertelsmann führte, setzen sich die Firmen inzwischen mit den einzelnen Nutzern auseinander und bestätigen auf diese Weise das Vorurteil, die Musikindustrie habe das Publikumsinteresse nicht nur aufgrund der relativ hohen Kaufpreise für CDs aus den Augen verloren.

Das will zumindest der Branchenführer nicht auf sich sitzen lassen: Universal hat in diesem Monat auf dem amerikanischen Markt die Preise für Spitzenprodukte und Neuheiten auf 12,98 Dollar gesenkt - eine Maßnahme, die in Europa zurückhaltend kommentiert wird. Tim Renner, Präsident von Universal Music Deutschland, sagte dazu: "Wenn sich das dortige neue System für den Handel, den Markt und das Haus Universal bewährt, gibt es keinen Grund, nicht auch in Deutschland über Veränderungen nachzudenken." Die Betonung muß in dieser verklausulierten Äußerung vermutlich auf "Haus Universal" liegen.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 24.10.2003, Nr. 247 / Seite 42
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