19.02.2010 · Trau, bau, wem? Der Kölner U-Bahn-Skandal ist kein Einzelfall. Hier zeigt sich exemplarisch, wie die Strukturen des Bauwesens die öffentliche Sicherheit gefährden. Die Betrüger in Köln scheinen sich sehr sicher gefühlt zu haben.
Von Andreas RossmannEisenbügel, die, statt ihre vorgesehene Verwendung als Klammern von Armierungen zu finden, unter der Hand beim Schrotthändler versetzt wurden, Schlitzwände, in die zu wenig Beton eingebaut wurde, Messprotokolle, die für mindestens siebenundzwanzig Lamellen gefälscht wurden, einsturzgefährdete Baustellen - die Liste der Mängel, Machenschaften und Manipulationen, der Tricks und Täuschungen beim Kölner U-Bahn-Bau wird immer länger und lässt auch Martin Büllesbach, Sprecher des federführenden Baukonzerns Bilfinger Berger, staunen: „Die Erkenntnisse überholen sich täglich.“ Mindestens so sehr wie die kriminellen Vorgänge müssen ihre „Rahmenbedingungen“ erschrecken. Denn Eisenbügel lassen sich nicht einfach mit der Schubkarre wegfahren, der Diebstahl muss organisiert gewesen sein. Der Schluss liegt nahe, dass sich die Betrüger sicher gefühlt und gewusst haben, dass Kontrollen auf der Baustelle nicht oder nur lax durchgeführt werden.
Schlamperei, die leichtgemacht wurde? Das weist über die unmittelbaren Täter hier und anderenorts, mitunter zu Billiglöhnen angeheuerte Kolonnen aus dem ehemaligen Ostblock womöglich, zu deren damals üblichen „Erwerbskultur“ es gehört, dass sie sich durch Materialklau etwas hinzuverdienen, ebenso hinaus wie über die Ebene der Bauleiter, die, gemessen an ihrer Verantwortung, ebenfalls schlecht bezahlt und extremem Stress ausgesetzt sind. Es verweist auf die Schwachstellen im System und die strukturellen Veränderungen, die das Bauen seit langem erfasst haben.
Die kleineren Betrügereien
Wettbewerb und Preiskampf sind härter, die Finanzsituation der öffentlichen Hand ist prekärer geworden, die EU-Vergaberegelungen haben den Markt geöffnet und dereguliert. Ein Unternehmen wie Bilfinger Berger, das in einer Arbeitsgemeinschaft (Arge) mit Wayss & Freytag und Züblin die Kölner Nord-Süd-Stadtbahn Los Süd baut, hatte früher für die meisten Gewerke seine eigenen Fachkräfte. Heute stellen Baukonzerne bei solchen Vorhaben oft nur noch die Projektleitung und geben die Arbeiten an Subunternehmer ab, kleinere Baufirmen zumeist, die geringere Geschäftskosten haben und billiger sind. Diese beauftragen dann oft ihrerseits Subsubunternehmer, die, weil sie die ganze Palette des Auftrags nicht abdecken können, einzelne Gewerke delegieren.
So entstehen (auch rechtlich) kompliziert verschachtelte Organisationsformen, die zu überblicken, zu koordinieren und zu kontrollieren immer schwieriger wird. Auch Verantwortungen werden dabei nach unten abgewälzt, und so steigt mit dem Kostendruck das Risiko. Denn der öffentliche Bauherr muss zwar nicht den billigsten, aber den günstigsten Anbieter beauftragen, lehnt er diesen, etwa aus Qualitätsgründen, ab, hat er das gerichtsfest zu begründen. Das wird, weil es Zeit und wieder Geld kostet, als zu beschwerlich angesehen.
Gerade auf Großbaustellen kommt es, das bestätigen Ingenieure, Architekten und Juristen übereinstimmend, immer häufiger vor, dass auch dann, wenn die Verträge den Einsatz von Subunternehmern nicht zulassen, Arbeiter eingekauft werden und die Overalls der beauftragten Firma anziehen. „Hier beginnen“, so die auf Baurecht spezialisierte Kölner Anwältin Heide Mantscheff, „die kleineren Betrügereien.“ Wie das ausführende Unternehmen die Arbeit organisiert, muss dem Bauherrn nicht mitgeteilt werden und ihn nicht einmal interessieren, auch wenn sein Risiko mit der Zahl der Subunternehmer wächst. Das Unternehmen erhält einen Werkvertrag und muss den Bau eigenverantwortlich ausführen sowie, wenn es als Generalunternehmer auftritt, schlüsselfertig übergeben.
Das einzige unabhängige Glied in der Kette
Damit ist aber der Bauherr, und hier liegen die ersten Versäumnisse der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB), nicht aus der Pflicht entlassen, den Bauvorgang eng zu begleiten und abzusichern. Wie der private Häuslebauer, der abends nachschaut, ob in seinem Eigenheim das Fenster an der richtigen Stelle eingesetzt wurde, muss er die Bauarbeiten - schon aus Interesse der Risikoabwehr - überprüfen. Wenn der KVB-Chef dazu nicht in der Lage oder sich zu schade ist, muss er Fachleute beauftragen und, wenn diese, wie bei der KVB offenbar, im eigenen Unternehmen nicht zur Verfügung stehen, die Leistungen extern vergeben.
Die Bauaufsicht unterliegt einer staatlichen Instanz, die für die U-Bahn bei der Bezirksregierung Düsseldorf angesiedelt ist. Personell nur schwach besetzt, vergibt sie die Kontrollaufgabe in der Regel an freiberufliche Prüfingenieure, die über eine entsprechende staatliche Zulassung verfügen. In diesem Fall aber hat die Behörde - und diesen Vorgang nennt Heinrich Bökamp, Präsident der Ingenieurkammer NRW, „nie da gewesen“ - den KVB erlaubt, dass sie die Bauaufsicht selbst wahrnehmen. Woraufhin sie - offenbar um Kosten zu sparen - eigenes Personal eingesetzt haben und das, obwohl der Prüfingenieur, den sie mit der Prüfung der statischen Berechnungen und Ausführungspläne beauftragt haben, mehrfach darauf hingewiesen hat, seine Aufgabe um diese Kontrollfunktion zu erweitern. Als verlängerter Arm der Behörde wäre er das einzige unabhängige Glied in der Kette gewesen; allein der öffentlichen Sicherheit verpflichtet, hätte er bei einem Fehlverhalten seine Zulassung riskiert.
Eine Haltung der Spaßgesellschaft
Die KVB hätten sich aber vor allem deswegen auf dem Laufenden darüber halten müssen, ob ihr Vertragspartner alles richtig macht, weil sie in der Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit stehen. Die U-Bahn wird für die Bürger gebaut und von ihnen bezahlt. Wie jeder Bauherr sind die KVB nach dem Gesetz verpflichtet, ihr Bauwerk standsicher herzustellen. Andererseits kann das ausführende Unternehmen nicht darauf bestehen, dass der Bauherr einen Aufpasser schickt, oder sich gar im Schadensfall darauf hinausreden, dass dieser gefehlt habe.
Das mangelhafte Verständnis der KVB von ihrer eigenen Rolle als öffentlicher Bauherr, für das sie rechtlich nicht zu belangen sind, hat, darin sind sich viele Experten einig, das Unglück am Waidmarkt zwar nicht verursacht, aber Risiken zugelassen und in Kauf genommen, die es erst möglich machten. Die seit dreißig Jahren im Baurecht tätige Anwältin Mantscheff hält es für ein „Zeichen der Zeit, dass Bauherren bei Plänen nicht genau hinschauen und von Vertragspartnern zu viel verlangen“, statt sich auch selbst zu kümmern und sich zu fragen, ob die Firma, die für die Ausführung herangezogen wurde, überhaupt die Möglichkeiten dafür hat: „Einfach dafür zu sorgen, dass einen das rechtlich nichts angeht, obwohl es einen tatsächlich sehr wohl etwas angeht, kann leicht dazu führen, dass etwas schiefläuft: Das ist eine Haltung der Spaßgesellschaft.“ In ihrer Praxis, so berichtet Frau Mantscheff, kämen ihr zunehmend Fälle unter, in denen Firmen, die auf die Aufträge angewiesen sind, so viel aufgedrückt wurde, dass sie es nicht mehr packen konnten: „Damit verletzt ein Bauherr seine eigenen Interessen.“ Der Wettbewerb um den günstigsten Preis habe Grenzen, die sicherheitsrelevant werden können: „Wenn Sie einer Firma zu wenig Geld geben, kann sie keinen Fachmann beschäftigen.“