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Kölner Stadtarchiv Dokument der Sorglosigkeit

10.03.2009 ·  Die Risse im Gemäuer des Kölner Stadtarchivs wurden bereits im Sommer 2008 festgestellt und später auch begutachtet. Aber nichts geschah. Andreas Rossmann hat sich das nur anderthalb Seiten lange Gutachten angeschaut - und war erstaunt.

Von Andreas Rossmann
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Erst im Januar sei das zweite Gutachten zum Archivgebäude der Stadt Köln vorgelegt worden, so versicherte Kulturdezernent Georg Quander am vergangenen Freitag. „Im Dezember 2008“, korrigierte ihn der Sprecher der Stadt, „beauftragt, aber das Ergebnis lag im Januar vor“, insistierte Quander, denn je weniger lang es her ist, desto sorgfältiger und verantwortungsbewusster glaubt die Verwaltung dazustehen. Wie beruhigend scheint der Befund damals gewesen zu sein, wie unbegreiflich muss er sich nur zwei Monate später ausnehmen. Doch kommt es nicht so sehr auf den Zeitpunkt der Expertise als auf deren Ergebnis an sowie darauf, wie gewissenhaft und kompetent sie erarbeitet wurde.

Über den Inhalt des Gutachtens war bis dahin nicht viel mehr zu erfahren gewesen, als dass es die entstandenen Risse für unbedenklich erklärt. Schon die Frage, worauf es sich bezieht, allein auf die Statik des Gebäudes oder auch auf die geophysikalischen Strukturen unter dem Fundament, wurde ausweichend beantwortet (siehe Kölner Katastrophe: Retten, was sich retten lässt). Wer das Dokument, das dieser Zeitung vorliegt, liest, kann kaum umhin, sich zu wundern: Gerade zweieinhalb Seiten ist es lang, eine davon ist ein Deckblatt. Zur Sicherheit des Gebäudes erscheint es weniger aussagekräftig als dazu, wie hier gearbeitet wird - und das nicht so sehr seitens der Statiker als seitens der Stadt.

Acht Schäden in Wänden, Decken, Boden und Türen

Bereits vor den Sommerferien hatte Eberhard Illner, damals Abteilungsleiter im Stadtarchiv, wie er nach der Katastrophe erklärte, die Archivleitung über Setzrisse informiert. Doch erst ein halbes Jahr später, am 18. Dezember, so ist dem Gutachten zu entnehmen, fand vor Ort die Überprüfung durch ein externes Ingenieurbüro statt, an der eine Mitarbeiterin der Gebäudewirtschaft sowie vom Archiv der Hausmeister und eine Restauratorin teilnahmen, doch weder die Archivleiterin noch der Verwaltungschef.

Die „statische Begutachtung“ nennt zunächst die „Problemstellung: Im Kellergeschoss des o.g. Gebäudes ist im Deckenbereich einer Dehnungsfuge ein handgroßes Betonstück abgeplatzt“. Dann werden die vier Anwesenden, der Ortstermin und drei Unterlagen angeführt: die Kopie eines Grundrisses vom Erdgeschoss sowie eines Schnitts, die beide - bei einem etwa dreißig Meter breiten und sechsgeschossigen Gebäude! - auf DIN A3 verkleinert wurden, sowie die Kopie der Systemzeichnung für die Regalaufstellung im Kellergeschoss. „Die Überprüfung ergab folgende Erkenntnis“, heißt es zwar, doch werden zunächst die Begehung zum Ortstermin wiederholt und acht Schäden in Wänden, Decken, Boden und Türen aufgelistet, die begutachtet wurden: „Die oben aufgeführten Schäden sind in statischer Hinsicht unbedenklich. Die entstandenen Risse und Betonabplatzungen sind hauptsächlich im Bereich von Dehnungsfugen zu erkennen. Diese Dehnungsfugen sind aus bautechnischen Gründen zwischen den Gebäudeteilen A + B (unterschiedlich hohe Gebäude) angeordnet worden. Die Rissbildung deutet auf ein unterschiedliches Setzungsverhalten der einzelnen Gebäude hin. Der Schaden könnte im Zusammenhang mit den Arbeiten an der U-Bahn-Baustelle in der Severinstraße stehen.“

Gedeckelte Budgets

Das „Fazit“ paraphrasiert zunächst die „Erkenntnis“, dass die entstandenen Risse „unbedenklich“ sind. „Das Gebäude ist im jetzigen Zustand in statischer Hinsicht ausreichend standsicher. Sicherheitsmaßnahmen müssen nicht getroffen werden.“ Doch schließt es mit einer Einschränkung: „Um eine genaue Ursache für das unterschiedliche Setzungsverhalten herauszufinden und um evtl. weitere Schäden am Gebäude zu vermeiden, empfehle ich Ihnen, einen öffentlich anerkannten Sachverständigen für Bauwerksschäden einzuschalten.“ Folgt: „Ausgestellt: Leverkusen, den 05.01.2009“, zwei Unterschriften, zwei Stempel. Mehr steht in der „statischen Begutachtung“ nicht drin, für die ein Büro für „Tragwerkplanung“ verantwortlich zeichnet.

„Um zu sagen, das Gebäude sei standsicher für die ganze Bauzeit, kann dieses Gutachten unmöglich ausreichen“, sagt Heinrich Bökamp, beratender Ingenieur und Vizepräsident der Ingenieurkammer Bau NRW, gegenüber dieser Zeitung und verweist auf einen verhängnisvollen Zusammenhang: „Der Aufwand und die Kosten für ein Gutachten lassen sich nicht im Vorhinein festlegen, je geringer das Budget, desto schmaler muss das Ergebnis ausfallen. Mit Beratungen werden Leistungen eingekauft, die ein stufenweises Abarbeiten erfordern, während dem sich der Aufwand erst herausstellt. Der Kaufmann, der heute das Bauwesen fast ausschließlich bestimmt, aber kann nicht mit einer offenen Kostengröße operieren, er möchte sie im Vorfeld bestimmt und kalkuliert haben. Die Folge ist, dass auch für gutachterliche Tätigkeiten die Budgets gedeckelt werden.“

Eklatantes Missverhältnis

Auch wenn die „Begutachtung“, die eben kein „Gutachten“ ist, lediglich die Schäden am Gebäude selbst in den Blick nahm, muss verwundern, wie schludrig sie formuliert ist. Doch hat der Verfasser empfohlen, weiteren Sachverstand einzuholen. Abgesehen davon, dass diese Vorsichtsmaßnahme öffentlich zunächst nicht eingeräumt, geschweige denn befolgt wurde, erscheint etwas anderes noch alarmierender: dass immer der Eindruck vermittelt wurde, es handle sich um eine substantielle, verlässliche Überprüfung, die für die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen Verbindlichkeit beanspruchen kann. Stattdessen hat die Stadt für ihr Schatzhaus einem Gutachten vertraut, wie es für eine Garage angemessen erscheint. In Auftrag gegeben wurde es wohl vor allem, um spätere Regressansprüche geltend machen zu können, und so bezog es sich erst gar nicht auf die geophysikalischen Strukturen unter dem Fundament des Gebäudes, sondern allein auf dessen Statik.

In diesem eklatanten Missverhältnis dürften die Ursachen einer Katastrophe auszumachen sein, für die, da jeder nur für seinen parzellierten Bereich zuständig zeichnet, keiner mehr den Überblick hat oder gar für das Ganze Verantwortung trägt. Und so werden alle beteiligten Seiten nicht müde zu erklären, immer das Nötige beachtet, formal eingehalten und unternommen zu haben. Warum (immer) nur das Nötige, warum nicht das (ingenieurtechnisch) Mögliche?

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Jahrgang 1952, Feuilletonkorrespondent in Köln.

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