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Zum 1. April Erhöhung der Rundfunkgebühr beschlossen

 ·  Der Weg für die Erhöhung der Rundfunkgebühren zum 1. April ist frei: Als letztes Parlament stimmte am Mittwoch der baden-württembergische Landtag zu. Die Gebühren steigen um 88 Cent auf monatlich 17,03 Euro.

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Zwei Wochen vor dem Stichtag 1. April hat die Politik die Kurve gekriegt. In Stuttgart stimmte am Mittwoch auch das letzte der 16 Landesparlamente für die Erhöhung der Rundfunkgebühren um 88 Cent auf 17,03 Euro im Monat.

Damit wissen nun sowohl ARD, ZDF und Deutschlandradio als auch die Fernsehzuschauer und Radiohörer, mit welchen Einnahmen und Kosten sie bis Ende 2008 zu rechnen haben. Seit 2001 galt eine Gebühr von 16,15 Euro, die den Sendern Einnahmen von gut sechs Milliarden Euro pro Jahr brachte. Künftig dürften es jährlich etwa 350 Millionen mehr sein.

Das Vorgehen der Regierungschefs soll nach den Vorstellungen des Intendanten des Südwestrundfunks (SWR), Peter Voß, vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüft werden. Der „Frankfurter Rundschau“ (Donnerstag-Ausgabe) sagte er: „Ich persönlich halte den Gang nach Karlsruhe für unausweichlich.“ Dabei gehe es „nicht um die Summe, mit der wir uns abzufinden haben, denn andere müssen auch sparen. Es geht um die Unabhängigkeit der KEF“. Die Kommission sei „gelinde gesagt, beschädigt“. ARD-Sprecher Rudi Küffner sagte der dpa am Mittwoch, in absehbarer Zeit sei nicht mit einer Entscheidung des Senderverbundes über einen Gang vor das Verfassungsgericht zu rechnen.

Staatsvertrag mit Neuerungen

Ganz so sicher ist es noch nicht, wie hoch die Gebühreneinnahmen tatsächlich ausfallen werden. Denn der Staatsvertrag, in dem die neue Gebühr festgelegt ist, enthält noch andere Neuerungen. Da ist beispielsweise die neu eingeführte Gebührenbefreiung für die Empfänger des ebenfalls neu geschaffenen Arbeitslosengeldes II (Stichwort: Hartz IV). Je mehr Hartz-IV-Betroffene es gibt, um so weniger Geld fließt in die Kasse der Sender.

Auf der anderen Seite stehen Mehreinnahmen, die sich aus weiteren Neuregelungen ergeben könnten. Zum einen wird das sogenannte Hotelprivileg eingeschränkt. Der bisherige 50prozentige Gebührenrabatt für Hotelbetriebe ist künftig auf Häuser mit höchstens 50 Zimmern begrenzt. Größere Hotels erhalten nur noch eine Ermäßigung um 25 Prozent. Auch wer Rundfunk und Fernsehen ausschließlich über einen Computer aus dem Internet empfängt, soll bald Gebühren zahlen. Hier soll aber bis Ende 2006 ein Moratorium gelten.

Protest von Datenschützern

Bekanntlich gelingt es der Gebührenzugszentrale (GEZ) längst nicht, alle Zahlungspflichtigen ausfindig zu machen und von ihnen die Gebühren einzutreiben. Auch hier haben sich die Landesregierungen etwas einfallen lassen - und sind damit bei Datenschützern auf massiven Protest gestoßen. Im neuen Staatsvertrag wird nämlich festgelegt, daß die von den Rundfunkanstalten beauftragte GEZ wie jede nicht-öffentliche Stelle „personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen“ kann.

Damit erhält die GEZ die Möglichkeit, sich bundesweit im kommerziellen Adressenhandel Millionen von Adressen zu besorgen und mit ihrem eigenen Bestand abzugleichen. Anschließend können flächendeckende Mailing-Aktionen gestartet werden. Gegen diese Gleichstellung einer öffentlichen Einrichtung, die einen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen hat, mit privatwirtschaftlichen Unternehmen, die im Konkurrenzkampf stehen, haben die Datenschutzbeauftragten der Länder im vergangenen Jahr protestiert und von einem Verstoß gegen datenschutzrechtliche Grundsätze gesprochen.

Hatten einige Ministerpräsidenten vor zwei Jahren noch die Verringerung und Zusammenlegung von Hörfunkwellen gefordert, so findet sich nun eine Obergrenze im Vertrag. Sie garantiert den Fortbestand aller Programme, die am 1. April 2004 auf Sender waren. Das sind neben ARD und ZDF die Dritten Fernsehprogramme und jene 64 Hörfunkprogramme, die unter anderem aus Bayern als deutlich zu viele kritisiert worden waren. Der Bayerische Rundfunk betreibt allein 10 von ihnen.

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