16.01.2006 · Das Schlußwort zu den Fernsehplänen des Springerkonzerns wurde bisher stets zu früh gesprochen. Auch in diesem Fall? Zehn Gründe und Spekulationen, warum Springer die Fusion mit Pro Sieben Sat.1 nicht mehr gelingt.
Von Michael HanfeldEs gab bereits einige Momente, da man denken konnte, jetzt, jetzt, jetzt, jetzt - sei es vorbei. Noch mehr könne Matthias Döpfner nicht anbieten, um an die Sendergruppe Pro Sieben Sat.1 zu kommen. Noch weiter könne der Vorstandsvorsitzende von Axel Springer den Medien- und Kartellwächtern nicht entgegenlaufen. Und doch bog er jeweils um fünf Minuten vor zwölf, als die meisten dachten, jetzt sei es zu spät, mit einem neuen Angebot um die Ecke. Und mit noch einem und noch einem.
Inzwischen jedoch hat sich der Fall tatsächlich erledigt. Um kurz vor eins gab Springer eine Adhoc-Meldung heraus: „Axel Springer zieht Auflagenangebot gegenüber Kartellamt zurück“. Die Nachrichtenagenturen titelten flugs, was das bedeutet: „Springer zieht Verkaufsangebot für Pro Sieben zurück“. Die komplizierteste, härteste und verworrendste Übernahmeschlacht der deutschen Mediengeschichte ist passé.
Unüberwindbare Hürden des Bundeskartellamts
Oder vielleicht doch nicht? Gibt es nicht irgendwo eine Hintertür, durch die Mathias Döpfner wieder ins Geschäft kommen könnte? Er könnte. Doch könnte die Sache vor allem ein juristisches Nachspiel haben. Denn der an Spannung und Spannungen nicht arme Kampf um diese Fusion endete standesgemäß mit einer Räuberpistole. Und was für einer.
Kaum hatte Springer die Nachricht abgesetzt und erklärt, man müsse die Fusion aufgeben, weil das Bundeskartellamt unüberwindbare Hürden und eine viel zu kurze Frist gesetzt habe, kabelten die Wettbewerbshüter durch: „Springer hat gegenüber dem Bundeskartellamt sein Angebot, Pro Sieben zu veräußern, zurückgenommen und einen Antrag auf Fristverlängerung bis zum 27. Januar 2006 gestellt. Das Bundeskartellamt hat diesem Antrag heute stattgegeben.“
Kartellamt soll Verfügung „auf Eis“ legen
Springer aber behauptet das glatte Gegenteil. So hält der Anwalt des Verlags in einem Schreiben, das der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vorliegt, fest, man habe das Kartellamt um eine Fristverlängerung gebeten und diese eben gerade nicht bekommen - zumindest nicht, um in Ruhe über den angeordneten Vorabverkauf von Pro Sieben zu reden. Bei einem Telefongespräch am gestrigen Montagmorgen habe der Springer-Vorstandschef Döpfner den Direktor des sechsten Spruchkammer im Kartellamt, Klaus Paetow, vielmehr gebeten, die Freigabe der Fusion unter der - für Springer für unlösbar gehaltenen - Auflage, Pro Sieben vor der Fusion mit Pro Sieben Sat.1 zu verkaufen, „heute noch nicht herauszuschicken, sondern die Verfügung ,auf Eis' zu legen“.
Aber: „Trotz der geschilderten Schwierigkeiten haben Sie es abgelehnt, die Prüfungsfrist auch nur um eine weitere Woche zu verlängern.“ Darum müsse man sein Angebot, Pro Sieben aus der Fernsehgruppe herauszulösen zurücknehmen. „Wir“, so heißt es in dem Schreiben weiter, „gehen nunmehr davon aus, daß sie das Zusammenschlußvorhaben untersagen werden.“
Kaum nachvollziehbar
Nicht nur, daß Springer die Fristverlängerung um eine Woche vom 20. auf den 27. Januar verwehrt worden sei, hält der Anwalt des Verlags schriftlich fest. Er notiert - mit Datum vom 16. Januar - zum Umgang mit dem Kartellamt ferner: „In unserem heutigen Telefonat haben Sie sich geweigert, die Prüfungsfrist zu verlängern, um uns Gelegenheit zu geben, abschließend zu prüfen, ob wir von einer Freigabe unter aufschiebender Bedingung Gebrauch machen. Sie haben - im Gegenteil - in Aussicht gestellt, die Freigabeverfügung unter aufschiebender Bedingung ad hoc herauszuschicken. Als wir daraufhin erklärt haben, daß wir unter diesen Voraussetzungen eine anfechtbare Untersagungsverfügung bevorzugen würden, haben Sie erklärt, daß Sie für deren Ausfertigung eine längere Frist benötigten. Nachdem Sie unserer Bitte um eine Verlängerung der Frist nicht nachgekommen sind, erklären wir hiermit unser Einverständnis mit einer Verlängerung der Prüfungsfrist bis zum 27. Januar 2006, um ihnen Gelegenheit zu geben, die Untersagungsverfügung fertigzustellen.“ Alles klar? Nein? Uns auch nicht.
Versuchen wir, die Sache nachzuvollziehen: Das Bundeskartellamt sagt, Springer habe das Angebot, Pro Sieben zu verkaufen, zurückgezogen, um eine Fristverlängerung gebeten und diese auch bekommen. Springer sagt, man habe die Fristverlängerung unter der Maßgabe, daß diese Zeit gebe, über die Bedingung zu reden, daß man zuerst Pro Sieben verkaufen müsse, eben nicht erhalten. Stattdessen sei man bedroht worden, auf dem Absatz umgekehrt und habe schließlich generös seinerseits einer Fristverlängerung zugestimmt.
Was folgt daraus?
1. Das Kartellamt wollte von seinem Standpunkt nicht um ein Jota abrücken: Springer muß erst Pro Sieben verkaufen, dann kann es mit dem Rest der Fernsehgruppe, also Sat.1, Kabel eins, N24 und dem dort ungeliebten Anrufsender Neun Live fusionieren. Der Konzern soll keine Gelegenheit erhalten, die Dinge in Ruhe zu ordnen.
2. Das Kartellamt nahm somit in Kauf oder legte es sogar darauf an - spekulieren wir mal -, daß diese Fusion (wir erinnern uns an das destruktive Wirken der Kommission zur Ermittlung der Konzentration, kurz Kek) am Verfahren selbst scheitert.
3. Springer sah seine letzte Chance schwinden, die Sender zu bekommen, zumal für gestern abend Haim Saban in Berlin erwartet wurde, der streuen läßt, er schaue sich bereits nach neuen Käufern für seine Sender um. Man mußte die Notbremse ziehen.
Oder: 4. Springer glaubte selbst nicht mehr an die Fusion, wollte die vom 23. Januar an fälligen 25 Millionen Euro monatlichen Verzugszinsen an Saban nicht zahlen und trachtetete nurmehr danach, sich juristisch nach allen Seiten abzusichern.
5. Das Kartellamt hat überzogen.
6. Springer hat das Kartellamt in eine Falle gelockt und in dem Augenblick, in dem das Amt dachte, mit einer Ad-hoc-Meldung vollendete Tatsachen schaffen zu können, seinerseits eine Ad-hoc-Depesche verschickt.
7. Was nun wenigstens, da man die Schlacht um die Fusion mit Pro Sieben Sat.1 aufgeben muß, die Möglichkeit eröffnet, das Kartellamt zu verklagen.
8. Denn man will keine Ministererlaubnis beantragen, weil Vertreter der Koalition bislang hinter den Kulissen mehrheitlich angedeutet haben, daß man über einen solchen Antrag auf gar keinen Fall entscheiden müssen möchte.
9. Oder man wird es mit dieser vielleicht doch probieren, weil man es mit wirklich allen Mitteln bei der Kek und beim Kartellamt probiert hat.
10. Um ganz am Ende wenigstens als moralischer Sieger dazustehen.
Wer macht zuerst seine Sicht der Dinge publik
Könnte es so - oder so - gewesen sein? Wie auch immer man die komplizierten Manöver wertet, die am Montag morgen in einen regelrechten Wettlauf darum mündeten, wer seine Sicht der Dinge zuerst unter die Leute brachte, wobei der Hergang der Fristverlängerung seitens des Kartellamts nicht bestritten wird - es zeigt sich doch eins: Das Klima zwischen Springer und Kartellamt war längst vergiftet, die Fronten waren längst verhärtet, bevor es jetzt zum Eklat kam.
Und es zeigt sich, daß die Kartellwächter Springer mit ebensowenig Wohlwollen entgegentraten wie zuvor die Kek, von der nun pünktlich zum Tage noch zu hören ist, daß es bei ihrer Absage an die Fusion bleibe, da Springer Pro Sieben nicht länger verkaufen wolle. Mit derselben Wucht, mit der sich der Springer-Vorstandsvorsitzende Döpfner für diese Fusion verwendet und dabei in seinem Haus nicht wenige vor den Kopf gestoßen hat, die ihre Objekte plötzlich auf der langen Liste möglicher Verkäufe um der Fusion willen fanden.
Haim Saban will mit dem Verkauf nicht lange warten
Mit derselben Wucht und - man muß es so werten - einer erheblichen Portion Willkür sind die Aufseher ihm entgegengetreten. Die im Fall der Kek nun sogar noch mehr Kompetenzen einfordern, wo sie durch ihre Scharade um den ominösen Fernsehbeirat für Sat.1 und ihr Rechenmodell, nach dem Springer aufgrund seiner starken Stellung im Zeitungswerbemarkt beim Fernsehen auf einen hochgerechneten Marktanteil von 42 Prozent komme, doch bewiesen haben, wie freihändig sie im Zweifelsfall ihre Kompetenzen definieren.
Wohl wissend - und darauf kommt es an -, daß ihr Urteil juristisch nicht angefochten wird. Der Rechtsweg nämlich, sagt einer, der es wissen muß, ist der einzige Weg, der in Deutschland in Zeit gemessen wird. Und diese Zeit hat Springer nicht. Der Konzern kann nicht darauf warten, daß er vor Gericht nach Monaten, einem oder anderthalb Jahren mit einer Anfechtung des Kartellamtsbescheids vielleicht Erfolg hat. Denn solange wird Haim Saban, der Verkäufer der Sender, nicht warten.
Gegen die Yahoos, Ebay und Googles dieser Welt
Offiziell teilt Springer zwar mit, man erwarte nun die Untersagungsverfügung des Kartellamts und werde die zur Verfügung stehenden Optionen und Rechtsmittel prüfen. Man darf aber darauf bauen, daß die Einschätzung Bestand hat, daß der Springer-Chef eine Ministererlaubnis nicht beantragen will und den Rechtsweg nicht beschreiten kann. Es sei denn, Haim Saban hielte still und wartete auf den Ausgang all dessen.
Es ist bei all dem betrüblich zu konstatieren, daß nicht wenige den Rahmen, vor dem sich all dies vollzieht, zu eng stecken. Wenn der Springer-Chef Döpfner davon spricht, daß es bei dieser Fusion nicht um cross-mediale Effekte gehe und auch nicht darum, „Bild-TV“ zu machen, sondern sich gegen die Yahoos, Ebay und Googles dieser Welt zu rüsten, können ihm viele - gerade in der Medienpolitik - offenbar nicht folgen, weil ihr Verständnis an nationalen Grenzen endet.
Meinungsmacht von Zeitschriften unterschätzt?
Es kommt bei dieser Fusion doch gerade nicht darauf an, eine „nationale“ Lösung zu protegieren, sondern zu verstehen, daß die Entwicklung der internationalen Medienbranche über Unternehmen von der Größe, wie sie Springer jetzt besitzt, längst hinweggegangen ist. Es mag zwar schick sein und dem Meinungsmainstream entsprechen, vor der Meinungsmacht Springers zu warnen und diese begrenzen zu wollen.
Doch haben weder die Medien- noch die Wettbewerbswächter dafür nicht das richtige Verständnis und auch nicht das richtige Instrumentarium. Denn, wie bitte schön, mißt man „Medienmacht“, die verhindern können soll, daß Springer Pro Sieben Sat.1 bekommt? Warum wird von der Kek die potentielle „Meinungsmacht“ von Zeitungen potentiell höher bewertet als jene von Zeitschriften, wie zum Beispiel „Spiegel“, „Stern“ oder „Focus“?
Das Schlußwort ist schon zu oft gesprochen worden
Das sind Fragen über Fragen, die sich einer juristischen Bewertung werden entziehen können - weil dafür die Zeit nicht bleibt. Wenigstens tun die Chefs der Landesmedienanstalten gut daran, das Votum der Kek in dieser Sache noch einmal zu untersuchen. Auch diesen fünfzehn Aufsehern der Privatsender mochte man bei ihren Entscheidungen über die Jahre immer wieder mal Kleinstaaterei oder betonte Standortinteressen vorwerfen. Doch arbeiten sie wenigstens mit einem verläßlichen rechtlichen Rahmen.
Haim Saban wird sich wundern. Man darf gespannt sein, was er zu dem Gang der Fusionsgeschichte sagen wird, die einem Amerikaner ob ihrer Dimension vollkommen unverständlich sein muß und die ihn vor allem Geld kostet - entgangenen Gewinn. So schnell, wie er kam, sah und Pro Sieben Sat.1 für läppische 525 Millionen Euro kaufte, hätte Springer das auch gerne getan. Damit aber ist es vorbei.
In dieser Geschichte ist bereits einige Male das scheinbare Schlußwort gesprochen worden. Und jedes Mal zu früh. Schlechter als jetzt waren die Chancen von Springer freilich nie. Es sei denn... Vielleicht hat Haim Saban die Lösung schon gefunden.