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Selbstkontrolle „Tal der Wölfe“ frei ab sechzehn

21.02.2006 ·  Von Boykottaufrufen gegen den Film „Tal der Wölfe“ kann man halten, was man will. Aber die Entscheidung der freiwilligen Selbstkontrolle, ihn für Jugendliche ab 16 Jahren freizugeben, ist kaum nachvollziehbar.

Von Heinrich Wefing
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Sprechen wir nicht gleich von Zensur: Niemand hat verlangt, deutsche Polizisten sollten den antiamerikanischen, antisemitischen Reißer „Tal der Wölfe“, den teuersten und erfolgreichsten türkischen Film aller Zeiten, beschlagnahmen oder seine Aufführung in deutschen Kinos mit den Machtmitteln des Staates verhindern.

Alle Politiker, die sich übers Wochenende in teils deftigen Worten für einen Boykott ausgesprochen oder die Filmtheaterbetreiber aufgefordert hatten, den Film abzusetzen, CSU-Chef Stoiber vor allem, aber auch der Zentralrat der Juden in Deutschland, appellierten lediglich an den Bürgersinn der Kinobesitzer, nichts vorzuführen, was radikalisiert und spaltet.

Eigenartige Vorstellung von Liberalität

Mit Zensur haben derlei Aufrufe nichts zu tun. Niemand ist gezwungen, ihnen Folge zu leisten. Es wäre sogar verfassungskonform und keineswegs unappetitlich, von den zuständigen Behörden eine Absetzung des Films prüfen zu lassen, sei es, weil er jugendgefährdend sein könnte, sei es, weil er „zum Rassenhaß aufstachelt“ oder „Gewalt verherrlicht“, wie es das Strafgesetzbuch formuliert.

Denn auch die Meinungsfreiheit, einschließlich der Freiheit, Kinofilme zu zeigen, ist nicht unbegrenzt gewährt. Sie findet vielmehr, so steht es ausdrücklich im Grundgesetz, „ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre“.

Über deren Einhaltung wacht die FSK, die „Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft“, ein Gremium, das im Auftrag der Landesjugendbehörden für jeden Film die gesetzlich vorgeschriebene Jugendfreigabe erteilt - oder sie ausnahmsweise verweigert. Ausgerechnet diese Instanz hat nun eine, vorsichtig formuliert, eigenartige Vorstellung von Liberalität demonstriert, als sie die Altersfreigabe für „Tal der Wölfe“ von ursprünglich achtzehn auf jetzt sechzehn Jahre herabsetzte.

Politiker will Altersgrenze wieder heraufsetzen

So ist sichergestellt, daß noch mehr Jugendliche die plumpen Rachephantasien sehen und bewundern können, wie ein jüdischer Arzt muslimischen Gefangenen bei lebendigem Leib die Gedärme herausschneidet. Man muß sich in Ruhe durchlesen, was die FSK zu dieser Herabsetzung der Altersfreigabe schreibt: Der Film gehe „zwar hart an die Grenze zu manipulativer, wirklichkeitsentstellender Gestaltung“, meinen die Jugendschützer, überschreite diese aber nicht.

Man darf also annehmen, die Darstellung sadistischer Christen, die wahllos Kinder ermorden, sei eine zutreffende Wiedergabe der Wirklichkeit. Oder: „Hinsichtlich der abwertenden Aussagen des Films über die Amerikaner war der Ausschuß...überzeugt, daß Jugendliche ab sechzehn Jahren diesen Aspekt als irreal und bis klar ins Western-Genre überzogen erkennen können“.

Kann man angesichts des Beifalls und Jubels in den Kinos da so sicher sein? Der nordrhein-westfälische Integrationsminister Laschet (CDU) hat nun angekündigt, beim Appellationsausschuß der FSK die neuerliche Heraufsetzung der Altersgrenze auf achtzehn Jahre zu erstreiten. Ein entsprechender Antrag war bei der FSK am Montag nachmittag laut einer Sprecherin aber noch nicht eingegangen.

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