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Prozeß Stefan Raab spart 130.000 Euro

20.03.2006 ·  Eine Zahlung von 20.000 Euro und ein Entschuldigungsbrief: Damit endet ein Prozeß gegen Stefan Raab, der im Fernsehen eine Frau verspottet hatte. Ursprünglich sollte er 150.000 Euro zahlen.

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Der Fernsehmoderator Stefan Raab soll wegen Beleidigung 20.000 Euro an eine Frau zahlen und ihr einen Entschuldigungsbrief schreiben. Dies entschied am Montag das Landgericht München I. Die betroffene Frau nahm dafür ihren Strafantrag gegen Raab zurück.

Raab hatte die Frau in seiner Sendung „TV Total“ ohne deren Einwilligung mit der Schultüte ihrer Tochter gezeigt, verbunden mit dem Kommentar: „Unfaßbar, oder? Die Dealer tarnen sich immer besser.“ Raab erschien nicht vor Gericht.

Das Münchner Amtsgerichts hatte Raab wegen Beleidigung und Verletzung des Kunsturhebergesetzes zu einer Geldstrafe von 150.000 Euro verurteilt (siehe auch: Teurer Gag: 150.000 Euro Strafe für Stefan Raab). Die Richter gaben damals der Klage der 29jährigen Frankfurterin statt. Das Münchner Amtsgericht sah darin den Straftatbestand der Beleidigung als erfüllt und beanstandete ebenso eine unerlaubte Verwendung des Bildmaterials. Gegen das Urteil hatten sowohl Raab als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Die Anklagebehörde hatte die Strafe als zu milde erachtet und eine Geldstrafe von 200.000 Euro gefordert, da sich Raab uneinsichtig gezeigt habe.

Der Pro-Sieben-Moderator blieb dem Prozeßauftakt am Montag fern, nachdem ihm das Landgericht das Erscheinen frei gestellt hatte. Einer Essener Schülerin hatte Raab 2004 in einem anderen Fall zuvor 70.000 Euro Schadenersatz zahlen müssen, nachdem der Bundesgerichtshof ein entsprechendes Urteil bestätigt hatte.

Quelle: FAZ.NET mit Material von AP, dpa
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Von Martin Otto

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