01.09.2004 · Das „Caroline-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bedroht die Pressefreiheit. Es wird zu einer höfischen Gesellschaft führen, in der einige alles, manche wenig und viele gar nichts wissen.
Von Michael HanfeldWenn es um Belange der Presse geht, weiß diese sich zu helfen: Sie macht aufmerksam, informiert, appelliert, fordert, warnt, kurzum - sie schlägt Krach. Wovon man selbst direkt betroffen ist, das geht einem besonders nahe und macht es schwer, Distanz auch zu sich selbst zu wahren.
Im Falle des Aufhebens, das nun um das sogenannte "Caroline-Urteil" gemacht wird, verhält es sich genauso - und auch wieder nicht. Mögen Solidaritätsadressen und Aufrufe in eigener Sache in den letzten Jahren überhandgenommen haben und davon zeugen, daß sich die Presse bisweilen zu wichtig nimmt, geht es diesmal um einen sachlichen Kern, den auch der distanzierte Betrachter erkennen und ob seiner Folgen abschätzen kann.
Die Pressefunktion im Kern
Worum es geht, das hat der ehemalige Verfassungsrichter Dieter Grimm im Interview mit dieser Zeitung (F.A.Z. vom 14. Juli) gesagt: Das Urteil trifft nicht nur die Auswüchse, "sondern die Pressefunktion in ihrem Kern. Eine kritische Bildberichterstattung über Personen des öffentlichen Lebens, etwa über die Frage, ob sie das, was sie vertreten, auch selbst leben, also über ihre Glaubwürdigkeit, wird sehr schwierig, wenn es bei dieser Entscheidung bleibt. Über die Sängerin darf dann ohne ihre Einwilligung fotografisch nur berichtet werden, wenn sie singt, über den Fernsehmoderator, wenn er moderiert, über den Fußballstar nur, wenn er kickt, nicht zum Beispiel, wenn er nachts in der Disco Gäste anpöbelt."
Bei Beispielen wie diesen werden manche vielleicht noch einwenden, daß man darüber ja vielleicht auch nicht berichten muß und in den letzten Jahren ohnehin viel zuviel über die Privatheiten auch von Politikern berichtet wurde. Doch soll man es deswegen kategorisch verbieten? Und jedem Journalisten - bevor er publiziert - die Abwägung auferlegen, ob er nicht gerade etwas Verbotenes tut, indem er zwar zutreffend schildert oder abbildet, aber damit gegen einen neuen Rechtsgrundsatz verstößt, den der Europäische Gerichtshof ausgesprochen diffus gestaltet hat?
Warten auf offizielle Bekanntgaben?
"Jede Tätigkeit, die nicht Funktionsausübung ist, gilt als privat, selbst wenn sie sich an einem jedermann zugänglichen öffentlichen Platz abspielt", sagt Dieter Grimm. Was ist dann, wenn ein Minister, wie kürzlich Peter Struck, einen Schlaganfall erleidet? Muß man darauf warten, daß dies offiziell bekanntgegeben wird, auch wenn es längst alle wissen? Und was ist mit der Kokain- und Prostituierten-Affäre von Michel Friedman? Müßte sie der allgemeinen Öffentlichkeit verborgen bleiben? Was für Fotografen gilt, wird man dem Grundsatz nach auch den Wortberichterstattern auferlegen und es damit insbesondere den investigativen Journalisten schwermachen, die in Bereichen forschen, wo Privates und Öffentliches gar nicht mehr zu trennen sind.
Mit dem Urteil aus Straßburg wird es künftig weniger als bisher auf Wahrheit und Wahrhaftigkeit, sondern auf die Zulässigkeit von Berichterstattung ankommen. Diese Zügel anzulegen, sobald es um private Dinge geht, das hat das Bundesverfassungsgericht jahrzehntelang unternommen und dabei auch eine ganze Reihe aus der Serie jener Fotos aus der Zeitschrift "Bunte" kassiert, die nun Stein des Anstoßes gewesen sind.
Ein Grundsatzurteil gegen alle
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof aber geht weiter - er sammelt alle Bilder ein, die von Prinzessin Caroline von Monaco bei dieser Gelegenheit in Rede standen, schließt von vermeintlichen Auswüchsen auf das Ganze und trifft mit seinem Grundsatzurteil, das künftig von jedem deutschen Gericht beachtet werden müßte, alle - nicht nur die Paparazzi und die Schlagzeilenmacher des Boulevards. Insofern hat es nach Meinung des Verfassungsrechtlers Grimm "die Rolle eines internationalen Gerichts überzogen".
Es wird in der Konsequenz zu einer höfischen Gesellschaft führen, in der einige alles, manche wenig und viele gar nichts wissen. Unbequeme, weil der Privatheit verdächtige Nachrichten werden sich dann nur noch zwischen den Zeilen finden. Doch werden sich Politiker auch schwerer tun, persönlich an die Wähler heranzukommen, Kommunique-Journalismus wie im ehemaligen Ostblock haben wir zu erwarten. Das ist das Gegenteil von Pressefreiheit. Und mit der Wächterfunktion der Presse ist es vorbei.
Die Justizministerin, die dem Urteil angeblich widersprechen will, wird dem Bundeskabinett dazu an diesem Mittwoch vortragen. "Es wird eine fristgerechte Entscheidung erstrebt", sagt der Regierungssprecher Thomas Steeg. Daß sie schon an diesem Mittwoch fällt, damit ist nicht zu rechnen, Zeit bleibt bis zum 24. September.