16.03.2005 · Die Landesmedienanstalten gehen gegen die deutschen Musiksender vor: Diese haben mehr Werbung für Handy-Klingeltöne gesendet als zulässig - in einem Fall sogar mehr als achtzehn Minuten pro Stunde.
Die Landesmedienanstalten gehen gegen die deutschen Musiksender vor: Diese haben mehr Werbung für Handy-Klingeltöne gesendet als zulässig - in einem Fall sogar mehr als achtzehn Minuten pro Stunde.
Der weitaus überwiegende Teil der Werbung bei den vier Musiksendern in Deutschland (MTV, MTV2 Pop, Viva und Viva Plus) besteht nach einer Programmanalyse derzeit aus Werbung für Klingeltöne. Teilweise werden mehr als 90 Prozent der für Werbung nutzbaren Sendezeit ausschließlich dafür verwendet, zum Beispiel bei Viva plus, wie die Programmanalyse der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt für die Gemeinsame Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz (GSPWM) ergab.
Verstöße in Einzelfällen
In ihrer Sitzung am 16. März in Hannover sei die Gemeinsame Stelle dabei auch zu dem Ergebnis gekommen, daß Viva und MTV2 Pop in Einzelfällen die zulässige werbliche Obergrenze von zwölf Minuten pro Stunde überschritten hätten, teilte die GSPWM am Mittwoch mit; bei Viva seien es in einem Falle mehr als 18 Minuten pro Stunde. Daher habe die Gemeinsame Stelle der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) und der Hamburgischen Anstalt für neue Medien (HAM) empfohlen, gegen die Sender rechtsaufsichtlich tätig werden. Das bedeute, daß beiden Veranstaltern zunächst Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben werde.
Allerdings seien ansonsten keine Verstöße gegen Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages oder gegen die Werberichtlinien zu beobachten gewesen. Allein die Tatsache, daß die Sender massiv Klingeltöne bewerben, verstoße nicht gegen das Medienrecht.
Der Vorsitzende der Gemeinsamen Stelle, Norbert Schneider, warnt davor, die „Unerfahrenheit“ der Zielgruppe dieser Werbung auszunutzen, die sich vor allem an Kinder und Jugendliche richte. Es bestehe „ganz eindeutig die Gefahr, daß Kinder und Jugendliche etwa durch viel zu klein dargestellte Preisangaben die Kosten des Herunterladens falsch einschätzen“. Die für diesen Tatbestand zuständige Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) werde sich dieses Problems annehmen.