22.09.2004 · Die Gesellschafter des „Spiegel“-Verlags haben sich darauf verständigt, Chefredakteur Stefan Aust eine unbefristete Vertragsverlängerung anzubieten. Auch Geschäftsführer Seikel bleibt im Amt.
Die Verträge des „Spiegel“-Chefredakteurs Stefan Aust und des Geschäftsführers Karl Dietrich Seikel werden verlängert. Darauf haben sich die Gesellschafter der „Spiegel“-Verlag GmbH & Co. KG am Mittwoch verständigt. Die neuen Verträge der beiden würden im einzelnen ausgearbeitet und sollten „zeitnah“ zum Abschluß gebracht werden, hieß es offiziell. Aust soll eine unbefristete Vertragsverlängerung angeboten werden. Der Vertrag von Seikel läuft drei Jahre.
Noch nicht entschieden wurde von den „Spiegel“-Gesellschaftern, wie es bei der Fernsehtochter „Spiegel TV“ weitergeht. Dort soll sich nach dem Willen des Chefredakteurs Aust der Gruner + Jahr-Konzern als Gesellschafter verabschieden. Weil Gruner + Jahr zur Bertelsmann AG gehört, die wiederum die RTL-Sendergruppe besitzt, war es für „Spiegel TV“, das bei RTL unter dem Dach von Alexander Kluges Firma DCTP als sogenannter „unabhängiger Dritter“ sendet, lizenzrechtlich eng geworden. Um eine weitere juristische Auseinandersetzung zu verhindern, hatte Alexander Kluge dem „Spiegel TV“-Konkurrenten „Focus TV“ von 2006 an die Hälfte der Sendezeit zugeschustert, welche zur Zeit noch den Hamburgern zusteht.
Stefan Aust hatte angeregt, daß sich Gruner + Jahr von seinen Anteilen an der Fernsehgesellschaft trennt und diese an die Mitarbeiter von „Spiegel TV“ gehen. Er betrachte es als unfair, hatte er im Gespräch mit dieser Zeitung gesagt, daß die Mitarbeiter des „Spiegel“ am Unternehmen beteiligt sind, die Angestellten von „Spiegel TV“ jedoch nicht.
Die „Spiegel“-Mitarbeiter KG hält jetzt 50,5 Prozent am Unternehmen, Gruner + Jahr hat 25,5 Prozent, die Kinder des verstorbenen „Spiegel“-Gründers Rudolf Augstein haben 24 Prozent. Sie hatten, einer Verfügung ihres Vaters folgend, jeweils ein halbes Prozent an die beiden anderen Gesellschafter abgeben müssen, so daß diese in wichtigen Fragen mit einer Mehrheit von 76 Prozent allein entscheiden könne. Zuerst die Europäische Kommission und dann das Bundeskartellamt hatten es abgelehnt, in dieser Sache einzugreifen. Der Augstein-Sohn Jakob hatte namens seiner Geschwister gegen die Abtretung des einen Anteilsprozents Klage geführt.